Resolution: Brunsbüttel und Krümmel müssen vom Netz (1986)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1986
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Spätestens seit den Katastrophen und Beinahe-Katastrophen von Windscale, von Harrisburg, von Brunsbüttel und Tschernobyl wissen wir:

Eine atomare Katastrophe ist möglich.

Das Gutachten des TÜV Norddeutschland gibt Auskunft darüber, wie ein Kernschmelzunfall in den Siedewasserreaktoren Brunsbüttel und Krümmel und in den Druckwasserreaktoren Stade und Brokdorf verläuft.

Für Siedewasserreaktoren ist in dem Gutachten ausgeführt: Im Falle eines Kernschmelzunfalls gibt es für die Menschen in der Nähe von Brunsbüttel und Krümmel keine Flucht- und Rettungschancen.

Nach Eintritt des Schadensfalles würde es drei bis 21 Stunden dauern, bis die Sicherheitsbehälter versagen und tödliche Radioaktivität in Massen freigesetzt wird.

Deshalb ist der Weiterbetrieb von Brunsbüttel und Krümmel nicht verantwortbar. Die CDU-Landesregierung bleibt aufgefordert, die Betriebsgenehmigung für die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel zu widerrufen.

Die Landesregierung hat den Menschen in Schleswig-Holstein das Gutachten unterschlagen‚ um eine Diskussion über die Gefahren der Atomkraft zu verhindern. Solches Handeln, das versucht, der Öffentlichkeit wichtige Informationen Vorzuenthalten‚ knebelt die Demokratie und macht gleichzeitig den Atomstaat deutlich.

Wir fordern die sofortige und vollständige Veröffentlichung des TÜV-Gutachtens und eine ständige Unterrichtung über neue Erkenntnisse.