Resolution: Sozial - demokratisch - ökologisch. Unsere Politik für Schleswig-Holsteins Städte und Kreise (1989): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Dezember 2014, 16:56 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Timmendorfer Strand 1989
Bezeichnung:
Antragsteller: Nichtaufgeführt


Beschluss: Angenommen


Resolution des Landesparteitages am 7./8. Oktober 1989 zur Kommunalwahl am 25. März 1990

1.

Die kommunale Selbstverwaltung in Gemeinden und Kreisen lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Je mehr sie die örtlichen Angelegenheiten mitgestalten können, desto mehr werden sie sich auch für die Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verwirklichen.

SPD-Landtagsfraktion und Landesregierung werden aufgefordert, die Änderung des kommunalen Verfassungsrechts in zwei Schritten zu vollziehen, und zwar

  1. die Änderungen des kommunalen Verfassungsrechts im Bereich des Mitwirkungs- und Informationsrechts der Bürgerinnen und Bürger schon zur Kommunalwahl am 25. März 1990 zu verwirklichen,
  2. weitere Änderungen, zum Beispiel Magistratsverfassungen und Amtsordnung, sind während der laufenden Legislaturperiode des Landtags in einem zweiten Schritt bis zur Kommunalwahl 1994 vorzunehmen.

Wir wollen die Rechte der Selbstverwaltung und der Vertreterinnen und Vertreter stärken, damit sie ihre verantwortliche Aufgabe gegenüber der Verwaltung wirkungsvoll wahrnehmen können.

Die SPD tritt für das Miteinander von Deutschen und Ausländern ein. Die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts ist ein Gebot der Demokratie.

Wir achten und fördern die nationalen Minderheiten in Schleswig-Holstein.

Kommunalpolitik soll nicht länger Männersache sein. Die SPD hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens 40 Prozent für die Kommunalwahlen zu nominieren.