S10: Kinderfreundliche Kommunen dürfen nicht finanziell ausbluten (2016)
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Gremium: Landesparteirat |
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016 |
Bezeichnung: S10 |
Antragsteller: Kreisverband Plön
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion, Programmkommission (Land) |
- Der Anteil des Landes an der Finanzierung der Regelgruppen in Kindertagesstätten ist so festzulegen, dass dieser dem Anteil der Kommunen in der Höhe entspricht.
- Dies erfolgt in Teilen durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für eine Ausweitung von Sozialstaffeln, um insbesondere die Entlastung der unteren Einkommensgruppen zu erreichen.
- Gemeinsam mit den Kommunen wird eine Zielplanung entwickelt, die die weitere schrittweise Entlastung der Eltern bis hin zum vollständigen Verzicht auf Elternbeiträge ermöglicht. Dies ist zu flankieren durch Einführung und kontinuierliche Senkung zulässiger Obergrenzen der Elternbeteiligung an den Kosten.
- Der kommunale Finanzausgleich wird dahingehend weiterentwickelt, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen angemessen Berücksichtigung finden.
- Bei der Finanzierung der Krippenplätze wird die Unterscheidung zwischen Plätzen, die vor der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz bestanden und denen, die danach entstanden sind aufgehoben.