S1: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (2010)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: S1 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB) und Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion, die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktionen und die GenossInnen in den Gemeindevertreterversammlungen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die erfolgte Änderungskündigung des Landesrahmenvertrages nach § 79 Abs. 1 SGB XII durch den Schleswig-Holsteinischen Städtetag, Städtebund und Gemeindetag entweder vor ihrem Inkrafttreten am 31. Dezember d.J. zurückgenommen wird oder, wo dies nicht geschehen kann, sich auf keinen Fall in der Weise auswirkt, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Zukunft gefährdet wird. Dabei ist insbesondere auf Hilfen zur Bildung und Ausbildung, zur Berufseingliederung und zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu achten.
Die Beschäftigten in ambulanten und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe dürfen aufgrund ihrer Entscheidung, mit dieser Personengruppe zu arbeiten, bei Tarifverhandlungen keinesfalls schlechter gestellt werden als KollegInnen in vergleichbaren Positionen, z.B. im Öffentlichen Dienst.