S2: ELENA Datenerfassungsverfahren (2010): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 2010 |Leitantrag = …“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
|Leitantrag    =
|Leitantrag    =
|Nr            =S2
|Nr            =S2
|Kategorien    =Datenschutz, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), ELENA
|Kategorien    =Datenschutz, Arbeitslosengeld II (Hartz IV), ELENA, Gläserner Mensch
|Antragsteller =Kreisverband Ostholstein
|Antragsteller =Kreisverband Ostholstein
|Status        =Überwiesen
|Status        =Überwiesen

Version vom 19. April 2013, 12:10 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: S2
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, das ELENA Datenerfassungverfahren im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass persönliche Daten wie z.B. die Informationen über Kündigungen und Abmahnungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften, Konfessions- und Parteizugehörigkeit und vergleichbaren Daten nicht gespeichert werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten, (AWO, ASB, Greenpeace, BUND etc.) die auf eine politische oder gesellschaftliche Grundeinstellung hinweisen, dürfen nicht in die Datenbank aufgenommen werden. Für Vorstrafen und Führerscheinentzug sowie Informationen über Krankheitsverläufe und Kuraufenthalte, die Rückschlüsse zulassen, sind zu streichen.

Eine jederzeitige Einsichtnahme in das ELENA Register zur eigenen Person muss uneingeschränkt ermöglicht werde, falls nicht vorgesehen. Eine Berichtigung dieser Eintragungen muss grundsätzlich mit Begründung, wenn falsch, ermöglicht werden. Einsichtnahmen von Dritten müssen dokumentiert werden.“


Begründung:

„Mit ELENA wird eine hässliche, datenschutzwidrige Großdatenbank in die Welt gesetzt“ hat der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Weichert gesagt. Und damit hat er Recht. Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist sehr kritisch zu betrachten. Da nicht nur Sozialleistungen angefragt werden können, sondern auch andere Behörden auf die Daten zugreifen wollen, sobald die Daten vorhanden sind, ist diese Datenhaltung grundsätzlich, und die Daten über Kündigungen, Abmahnungen, Streikbereitschaften usw. im Besonderen, abzulehnen.