S2: ELENA Datenerfassungsverfahren (2010): Unterschied zwischen den Versionen
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Eine jederzeitige Einsichtnahme in das ELENA Register zur eigenen Person muss uneingeschränkt ermöglicht werde, falls nicht vorgesehen. Eine Berichtigung dieser Eintragungen muss grundsätzlich mit Begründung, wenn falsch, ermöglicht werden. Einsichtnahmen von Dritten müssen dokumentiert werden.“ | Eine jederzeitige Einsichtnahme in das ELENA Register zur eigenen Person muss uneingeschränkt ermöglicht werde, falls nicht vorgesehen. Eine Berichtigung dieser Eintragungen muss grundsätzlich mit Begründung, wenn falsch, ermöglicht werden. Einsichtnahmen von Dritten müssen dokumentiert werden.“ | ||
Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:29 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: S2 |
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, das ELENA Datenerfassungverfahren im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass persönliche Daten wie z.B. die Informationen über Kündigungen und Abmahnungen, Gewerkschaftsmitgliedschaften, Konfessions- und Parteizugehörigkeit und vergleichbaren Daten nicht gespeichert werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten, (AWO, ASB, Greenpeace, BUND etc.) die auf eine politische oder gesellschaftliche Grundeinstellung hinweisen, dürfen nicht in die Datenbank aufgenommen werden. Für Vorstrafen und Führerscheinentzug sowie Informationen über Krankheitsverläufe und Kuraufenthalte, die Rückschlüsse zulassen, sind zu streichen.
Eine jederzeitige Einsichtnahme in das ELENA Register zur eigenen Person muss uneingeschränkt ermöglicht werde, falls nicht vorgesehen. Eine Berichtigung dieser Eintragungen muss grundsätzlich mit Begründung, wenn falsch, ermöglicht werden. Einsichtnahmen von Dritten müssen dokumentiert werden.“