S5 Berufsausbildungsbeihilfe kein anrechenbares Einkommen (2011)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: S5
Antragsteller: Kreisverband Steinburg


Beschluss:


Die Berufsausbildungsbeihilfe darf nicht als Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch zwei) angerechnet werden.