S6: Verkauf verbotener Gegenstände (1984): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Kiel 1984 |Leitantrag = |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2014, 16:56 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1984 |
Bezeichnung: S6 |
Antragsteller: Ortsverein Niebüll
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Beschluss: Überwiesen an Kommission |
Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, durch den es unter Strafe verboten wird, als Einzelhändler Gegenstände im Inland an die Verbraucher zu verkaufen, deren Benutzung im Inland verboten ist.
Es werden immer wieder Funkgeräte und ähnliches straffrei angeboten und verkauft, deren Benutzung strafbar ist. Für solchen Einzelhandel besteht kein Bedürfnis.