S8: Ladenöffnungszeiten (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: S8
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Dem Beschluss des Landesparteitages aus Neumünster vom 24. und 25. März 2007 folgend, setzt sich die SPD auf allen Ebenen dafür ein, dass das Ladenöffnungszeitengesetz (LöffZG) beschäftigtenfreundlich gestaltet wird. Die wesentlichen Ziele des LöffZG konnten nicht, oder nur unzureichend erfüllt werden.

  1. Makroökonomisch gab es keine entscheidenden Auswirkungen,
  2. die Zahl der Arbeitsplätze sind im Teilzeitbereich gestiegen und im Vollzeitbereich leicht rückläufig,
  3. mehr Umsatz wurde durch verlängerte Öffnungszeiten nicht erwirtschaftet
    und
  4. soziale und soziokulturelle Auswirkungen entsprechen nicht unseren sozialdemokratischen Grundwerten.

Damit widerspricht das LöffZG in seiner jetzt vorliegenden Form den Erwartungen, unseren Beschlusslagen und unserer Überzeugung.

Die SPD Landtagsfraktion setzt sich:

  1. für ein Begrenzung der allgemeinen Ladenöffnungs- und Ladenschlusszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr an Werktagen im §3 Absatz 1 des LöffZG, ein, sowie für
  2. höchstens 4 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Stadt oder Gemeinde, im §5 Absatz 1 des LöffZG, ein.