S8 Wiedereinführung der staatlichen Kostenübernahme von Verhütungsmittel für eine sichere Familienplanung entsprechend der früheren Regelung im BSHG (2011): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Husum 2011 |Nr …“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 10. April 2013, 15:52 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011 |
Bezeichnung: S8 |
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen
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Beschluss: |
Entsprechend der Regelungen des BSHG wird für eine sichere Familienplanung die Kostenübernahme für Verhütungsmittel in das SGB II aufgenommen.