SA3 Jetzt nicht aufhören mit ,mehr Demokratie wagen? (2011)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: SA3
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Füge ein in Satzung der SPD SH:


§ 21 a - Mitgliederbefragung zum Landesvorsitz

  1. Zum Amt des / der Landesvorsitzenden können die Mitglieder dem Landesparteitag eine Empfehlung aussprechen.
  2. Die Mitgliederbefragung kann stattfinden, wenn mehr als eine Kandidatur vorliegt.
  3. Die Mitgliederbefragung wird initiiert durch:
    1. eine dreiviertel Mehrheit der Mitglieder im Landesvorstand
    2. oder einen Antrag von mehr als zweifünftel der Kreisverbände
  4. Die Durchführung der Urwahl geschieht nach vom Landesvorstand zu verabschiedenden Richtlinien, die das Vorschlagsrecht und das Wahlverfahren regeln.


§ 21 b - Urwahl des Ministerpräsidentenkandidaten oder der Ministerpräsidentenkandidatin

  1. Die Bestimmung des Ministerpräsidentenkandidaten oder der Ministerpräsidentenkandidatin der Sozialdemokratischen Partei kann durch eine verbindliche Urwahl erfolgen.
  2. Eine Urwahl des Ministerpräsidentenkandidaten oder der Ministerpräsidentenkandidatin findet aufgrund eines Mitgliederbegehrens statt. Dieses kommt zustande, wenn es von 5 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.
  3. Eine Urwahl des Ministerpräsidentenkandidaten oder der Ministerpräsidentenkandidatin findet ferner statt, wenn es
    1. ein Landesparteitag mit einfacher Mehrheit,
    2. der Landesvorstand mit Dreiviertelmehrheit seiner Mitglieder beschließt
    3. oder wenn es mindestens zwei Fünftel der Kreisverbände beantragen.
  4. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
  5. Die Wahl ist wirksam, wenn mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Parteimitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
  6. Die Durchführung der Urwahl geschieht nach vom Landesvorstand zu verabschiedenden Richtlinien, die das Vorschlagsrecht und das Wahlverfahren regeln.