SATZ1: Antrag auf Satzungsänderung (2015): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteitag |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteitag Neumünster 2015 |Nr …“) |
Julia (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
|Sitzung = Landesparteitag Neumünster 2015 | |Sitzung = Landesparteitag Neumünster 2015 | ||
|Nr = SATZ1 | |Nr = SATZ1 | ||
|Kategorien = | |Kategorien = Satzung, Parteiorganisation | ||
|Antragsteller = Landesvorstand | |Antragsteller = Landesvorstand | ||
|Status = Angenommen | |Status = Angenommen |
Aktuelle Version vom 19. Juni 2015, 11:06 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015 |
Bezeichnung: SATZ1 |
Antragsteller: Landesvorstand
|
Beschluss: Angenommen |
Ergänze SPD Landessatzung §11 Abs. 2
Anträge von Organisationsgliederungen, Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen müssen mindestens zwei Wochen vor Tagungsbeginn beim Landesvorstand eingegangen sein, der sie unverzüglich den Delegierten bekanntzugeben hat. Hiervon abweichend, kann der Landesvorstand mit zwei Drittel seiner Mitglieder eine längere Antragsfrist von bis zu 4 Wochen beschließen und diese mit der Einberufung bekannt machen. Die Einberufungsfrist verlängert sich in diesem Fall entsprechend.