Soz12: Neuregelung des Pflegegeldes nach SGB XI
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012 |
Bezeichnung: Soz12 |
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat, Arbeitskreis Pflege und Gesundheit |
Die bisherige Bemessung des "Pflegegeldes" (vgl. § 37) erfüllt nicht mehr die Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft. Rd. 46 % aller Pflegebedürftigen (rd. 1.065.000 - Stand 2009) werden innerhalb der Familien gepflegt. Die Pflegezeit beträgt durchschnittlich rd. 8 Jahre! Ein erheblicher Teil der pflegenden Angehörigen ist im erwerbsfähigen Alter, die dann, wenn der Pflegebedarf über Tag und Nacht abgedeckt werden muss, oftmals ihren Beruf aufgeben und i.d.R. ALG II (Harzt IV) beantragen. Sind z.B. zur Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Baussparverträge etc. abgeschlossen, müssen diese gekündigt (kapitalisiert) werden. Dies gilt auch für bescheidenen Immobilienbesitz. Obwohl die Angehörigen einen wichtigen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten (und Heimpflege weitestgehend verhindern), sind zu viele dem Verarmungsrisiko ausgesetzt. Deutschland sollte deshalb der vorbildlichen Regelung Österreichs folgen.