Soz14: Das Land den sozialräumlichen Anforderungen anpassen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012
Bezeichnung: Soz14
Antragsteller: Kreisverband Neumünster


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand und Angenommen

Die Versorgung der hilfebedürftiger und älter werdenden Menschen im ländlichen Raum und in städtischen Quartieren mit sozialen und pflegerischen Betreuungsangeboten sowie die Anpassung des Wohnraums an eine sich demografisch bedingt verändernde Nachfrage ist das zentrale Ziel zukunftsorientierter Sozialpolitik und muss als Aufgabe guter Daseinsvorsorge vor Ort frühzeitig und gemeinsam mit den BürgerInnen angegangen werden.

Aufgabe der der kommunalen Ebenen wird es sein, über eine geordnete sozialräumliche Planung eine übergreifende und koordinierende Funktion einzunehmen, z.B. um zu überörtlich abgestimmten Entwicklungen und wirtschaftlich vernünftigen Strukturen zu kommen.

Auf allen Ebenen geht es dabei um vernetzte Konzepte, die bauliche und soziale Infrastruktur (professionelle wie bürgerschaftlich getragene Unterstützung) ebenso in den Blick nehmen, wie die oft komplizierten Finanzierungsbedingungen und Fördermöglichkeiten.

Vor Ort sind die Kommunen bei einer Planung auf professionelle Beratung angewiesen, für die es im Land bisher aber noch nicht genügend Angebote gibt.


Eine SPD-geführte Landesregierung soll sich politisch dafür einsetzen, dass

  • die Wohn- und Betreuungsangebote für hilfebedürftige Menschen vor Ort den Trend in die stationäre Pflege stärker durchbrechen helfen
  • die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere Menschen vor Ort den Trend in die Vereinsamung durchbrechen helfen
  • die bisher skeptischen Kreise sich in diesen Bereichen politisch dazu bekennen, dass der selbstbestimmten Versorgung hilfebedürftiger und auch älterer Menschen im Rahmen der Daseinsvorsorge ein neuer Stellenwert zukommt, der kommunale Anstrengungen erfordert.
  • die Kommunen dabei eine neue planerische Rolle im ländlichen Raum bekommen
  • Best practise kommuniziert wird und anderen hilft, voranzukommen.


Die zukünftige Landesregierung soll sich insbesondere dafür einsetzen, dass

  • die bestehenden Beratungsstrukturen in S-H ausgebaut werden
  • die verbliebenen vier Kreise ohne Pflegestützpunkt endlich einen solchen einrichten
  • die Wohnungsbauförderung (Bund und Land) stärker auf die Anpassung an demografisch bedingte Bedarfe ausgerichtet wird
  • die Pflegeversicherung nach dem Vorbild der Krankenversicherung die Kosten für die Ausbildung in der Altenpflege trägt
  • die Pflegeversicherung über Modellversuche auch finanziell die Entwicklung neuer Betreuungs- und Wohnformen sowie Wohnumfeldverbesserungen fördern kann
  • insgesamt der ambulante Bereich stärker gefördert wird (Teilstationäre Angebote, Unterstützung bei Demenz, höhere Sachleistungen und mehr Pflegegeld).


(Angenommen)

Zur Kostendeckung ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung aufzuheben. (Dadurch ist sogar eine Beitragssenkung – wenn gewollt – möglich, die sich dann für alle Einkommensgruppen auswirkt.)