Soz5: Absicherung Solo-Selbstständige

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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2012
Bezeichnung: Soz5
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen (AGS)


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landesparteirat, Arbeitskreis Finanzen

(Überwiesen an Landesparteirat)

(Angenommen)

Die Absicherung der Solo-Selbständigen in unserer Gesellschaft muss grundlegend geändert werden. Dazu sind Instrumente zu schaffen, die einerseits die Grundlagen ihrer Selbständigkeit sichern helfen und andererseits ihre soziale Sicherheit verbessern.


(Überwiesen an AK Steuern und Finanzen)

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Verbesserung der Möglichkeiten der Kapitalaufnahme, z.B. durch günstige Mikrokredite, leichteren Zugang zu staatlich abgesicherten Bürgschaften etc.
  • Zugang zu einer freiwilligen, bezahlbaren „Auftragslosenversicherung“, die mit zeitlicher Begrenzung eine gerade noch auseichende Finanzierung zur Fortführung der Tätigkeit ermöglicht.
  • Erleichterter Zugang zur staatlichen Förderung von Weiterbildungen, unabhängig von Vorausbildung oder Vorbeschäftigung
  • Besserer Rechtsschutz gegenüber Auftraggebern, hier insbesondere bei Insolvenzen und der Verlagerung von Risiken auf die Auftragnehmer
  • Einführung einer eigenständigen sozialen Absicherung, z.B. nach dem Modell der Künstlersozialkasse