Sozial- und Rentenpolitik (1980)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Eckernförde 1980 |
Bezeichnung: Leitantrag |
Antragsteller: Nicht aufgeführt
|
Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 15, April 1980 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Grundsätzliches
Die SPD hat den Ausbau der sozialen Alterssicherung entscheidend mitgestaltet. Ihrem Drängen ist es zu verdanken, dass mit der Rentenreform 1957 die bruttolohnbezogene, dynamische Rente geschaffen wurde.
Damit wurde bis heute für die meisten Rentner eine ausreichende Altersversorgung gesichert. Dennoch gibt es bei insgesamt hohem Leistungsniveau noch immer Ungerechtigkeiten, Lücken und Widersprüche. Unterschiedliche _ Leistungen und Finanzierungssysteme entsprechen nicht immer dem sozialpolitischen Ziel der sorgenfreien Altersversorgung und den Grundwerten der Solidarität und Gerechtigkeit. Verfahren und Leistungen müssen für den Bürger durchschaubarer und verständlicher werden.
Abnehmendes wirtschaftliches Wachstum und die Verschiebung der Bevölkerungspyramide werden es in den nächsten Jahrzehnten zunehmend schwieriger machen, den Generationenvertrag zu garantieren. Aus diesen sozialpolitischen Gründen hält die SPD Schleswig-Holstein eine schrittweise, gründliche Reform der Altersversorgung für dringend erforderlich.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine bindende Verpflichtung zur Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung erteilt.
Nach Meinung der SPD Schleswig-Holstein muss das Hauptziel der Rentenreform '84 eine finanziell solide, langfristig abgesicherte Sicherung der Hinterbliebenenversorgung sein, in der Witwern und Witwen ihre Renten unter gleichen Voraussetzungen zu gewähren sind.