St1: Ehrenamt darf nicht besteuert werden (2009): Unterschied zwischen den Versionen
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Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Elmshorn 2009 |Leitantrag = |Nr…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 6. Mai 2013, 19:32 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009 |
Bezeichnung: St1 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Die SPD Schleswig-Holstein wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten frei von Abgaben und Steuern sind. Insbesondere soll dies auch für Tätigkeiten in Körperschaften öffentlichen Rechts gelten, in denen die Ehrenamtlichen gewählt werden.
Die SPD Schleswig-Holstein wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Steuerfreigrenze für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auf EUR 800,-- / Monat erhöht wird.