St1: Ehrenamt darf nicht besteuert werden (2009)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 6. Mai 2013, 18:32 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Elmshorn 2009 |Leitantrag = |Nr…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Elmshorn 2009
Bezeichnung: St1
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die SPD Schleswig-Holstein wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten frei von Abgaben und Steuern sind. Insbesondere soll dies auch für Tätigkeiten in Körperschaften öffentlichen Rechts gelten, in denen die Ehrenamtlichen gewählt werden.

Die SPD Schleswig-Holstein wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Steuerfreigrenze für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auf EUR 800,-- / Monat erhöht wird.