StG3: "Die Erbschaftssteuer reformieren!" (2002)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2002
Bezeichnung: StG3
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Bundesparteitag

Wir fordern eine Reform der Erbschaftssteuer, die die folgenden Anforderungen erfüllt:

1.a) Mittels einer umfassenden Erbschaftssteuerreform ist das Ungleichgewicht zwischen der Besteuerung von erarbeitetem Einkommen und dem gegenleistungslosen Einkommen aus Vermögenstransfer zu beseitigen. Zugleich sind die Einnahmen der Länder deutlich zu steigern. Höher besteuert werden sollen die großen Erbschaften, während Erbschaften bis zum Wert eines mittleren Einfamilienhauses in guter Lage bei Vererbung in direkter verwandtschaftlicher Linie steuerfrei bleiben.

1.b) Auf Vermögen, das vererbt werden soll, kann der Erblasser in Zukunft die Erbschaftssteuer ganz oder in beliebigen Teilbeträgen schon selbst an den Staat bezahlen. Das kann dazu führen, dass das Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls ganz und ohne Abzüge an den Staat, an die Erben weitergegeben werden kann. Die vorzeitigen Erbschaftssteuerzahlung soll für den Zahler günstig gestellt werden und verschafft dem Staat schon jetzt Mehreinnahmen, mit denen er die Verschuldung senken und den Bildungsstand erhöhen kann.

2. Immobilienvermögen ist dabei nach dem Verkehrswert zu bewerten, damit der tatsächlich realisierbare Wert zur Besteuerungsgrundlage wird. Der entsprechende Bundesparteitagsbeschluss aus dem Jahr 1999 ist umzusetzen.

3. Die Länder werden aufgefordert, die aus obigen Maßnahmen resultierenden Mehreinnahmen bevorzugt in den Bildungssektor zu investieren.