U1: Energiewende erfolgreich fortsetzen (November 2014)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 8. Dezember 2014, 13:37 Uhr von Julia (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, November 2014
Bezeichnung: U1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Nach der beschlossenen EEG-Novelle gilt es die hiermit vorgenommenen Veränderungen politisch zu begleiten und weitergehende Handlungserfordernisse aufzugreifen.

Für eine erfolgreiche Energiewende darf der Ausbau Erneuerbarer Energien nicht gebremst werden. Dem „Erneuerbare-Energieland Schleswig-Holstein“ kommt an dieser Stelle eine besondere Bedeutung zu. Erneuerbare Energien stehen für Energieunabhängigkeit, Klimaschutz und Ressourcenschonung – für sichere, saubere und bezahlbare Energie, sowie regionale Wertschöpfungspotentiale. Des Weiteren gilt es zukünftig mehr die Energieeffizienz- und Einsparpotenziale zu erschließen.

Durch den Energiewende-Umbau im Stromsektor und die besondere Rolle von Wind- und Solarenergie müssen Rahmenbedingungen zur stärkeren Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr geschaffen werden. Gleichzeitig gilt es durch spezielle Maßnahmen im Wärme- und Verkehrssektor die Effizienz- und Erneuerbare-Energien-Potentiale stärker zu heben und alternative Antriebe sowie Kraftstoffe einzubinden und fortzuentwickeln.


Die SPD Schleswig-Holstein wird deshalb,

  1. einen erneuten öffentlichen Diskussionsprozesses zum Thema Energiewende unter Führung des AK Energie des Umweltforums anstoßen
  2. auf mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kosten der Energiewende und auf dem Strommarkt hinwirken. Die Kostendebatte um den Ausbau Erneuerbarer Energien hat sich zu sehr auf die EEG-Umlage fokussiert. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über die Entwicklung der Kosten der Energiewende leicht verständlich und transparent informiert werden.
  3. darauf hinwirken, dass Verletzungen gegen die Bilanzkreispflicht verstärkt sanktioniert werden. Händler und Stromvertriebe müssen zur Versorgungssicherheit immer so viel Strom vorhalten wie sie herausgeben (Vorgabe für ausgeglichene Bilanzkreise). Die Verstöße hiergegen müssen verringert werden. Damit wird die Einbindung Erneuerbarer Energien gefördert und Anreize für ein flexibles Energiesystem geschaffen. Unflexible Kapazitäten (i.d.R. fossile „Grundlastkapazitäten“) können so verdrängt werden. Durch die Sanktionierung wird am Ende mehr Liquidität und Nachfrage nach gesicherter Leistung geschaffen.
  4. auf die stärkere Einbindung von Kapital- und Finanzierungskosten in die Preisbildung an der Börse hinwirken. Spitzen-Kraftwerke können dann in ihren Einsatzstunden ihre Kapitalkosten besser refinanzieren. Damit können kapazitätssichernde Zusatz-Maßnahmen sowie hiermit verbundene Kostensteigerungen vermieden werden. Auf die EEG-Umlage wirkt sich dies zudem kostensenkend aus.
  5. auf den Umbau der Energiewirtschaft durch Abbau der konventionellen Überkapazitäten hinwirken. Erneuerbare Energien können mit intelligenten Lösungen die Versorgungssicherheit garantieren.
  6. darauf hinwirken, dass Bioenergie als begrenzter Energieträger insbesondere in dem Bereich eingesetzt wird, in dem es keine oder kaum Alternativen zu konventionellen Energieträgern gibt. Ob dies der Strom-, Wärme- oder Verkehrssektor sein wird, können heute weder Politik noch Wissenschaft entscheiden. Deshalb soll ein offenes, bereichsübergreifendes Instrument für die Bioenergie geschaffen werden. Die Gewinnung von Bioenergie muss dabei den Nachhaltigkeitsgrundsätzen entsprechen. Anderweitige Regelungen für Biogas (im EEG, EEWärmeG, BiokraftQuG) sind bei Schaffung eines Biogas-Einspeisegesetzes für Neuanlagen zu streichen.
  7. eine fondbasierte Finanzierung von EEG-„Altanlagen“ entwickeln und fordern. Die gesetzlich garantierte EEG-Vergütung bliebe für den Anlagenbetreiber bestehen. Mit jährlich ca. 9 Mrd. Euro könnte die EEG-Umlage um ca. 2 Cent je kWh entlastet werden. Durch den konsequenten Abbau klimaschädlicher Subventionen (ca. jährlich 52 Mrd. Euro, Berechnung Umweltbundesamt) kann ein solcher Fonds refinanziert werden.
  8. Hemmnisse der Rekommunalisierung von Energienetzen fortgesetzt öffentlich diskutieren, sich dafür einsetzen, dass diese abgebaut und regionale Netzbetreiber damit gestärkt werden. Das Bewertungsverfahren bei Neuvergaben der Verteilernetze ist eindeutig und rechtssicher zu regeln. Damit werden wir die Rechtssicherheit im Netzübergang herstellen.
  9. darauf hinwirken, die Energiewende im Wärmemarkt voranzubringen. Für das Erreichen des bundespolitischen Ziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 muss insbesondere der Energieverbrauch in den Gebäuden konsequent gesenkt werden. Über eine Verknüpfung des Strommarktes mit dem Wärmemarkt können Erneuerbare Energien synergetisch für beide Bereiche gewonnen und genutzt werden sowie Effizienz- und Flexibilitätspotentiale gehoben werden.
  10. die Energiewende im Verkehr durch Steigerung der Effizienz forcieren. Dafür ist die technologieoffene Entwicklung neuer Antriebe und Kraftstoffe bzw. Energieträger zu fördern. Anreize für die Marktetablierung innovativer Lösungen wollen wir u.a. durch Verknüpfung der verschiedenen Energie-Sektoren entwickeln. Die Produktion und Verwendung von Biokraftstoffen muss ebenfalls den Nachhaltigkeitsgrundsätzen entsprechen. Mittels Potenzialanalysen ist zu prüfen, ob Biokraftstoffe verstärkt in der Landwirtschaft und Schifffahrt eingesetzt werden können.