U1: Landesnaturschutzgesetz (2006)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2006
Bezeichnung: U1
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Angenommen


Der Landesparteitag möge beschließen:


Die Änderungen des Entwurfs zum Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), die am 24. September 2006 im Koalitionsausschuss durchgesetzt wurden, sind ein Schritt in die richtige Richtung zur Erhaltung sozialdemokratischer Grundpositionen.

Dies gilt allerdings nicht für die auf Vorschlag der CDU neu aufgenommene „Eigentumsklausel“ in § 1 Absatz 2 LNatSchG-Entwurf, wonach „privates Eigentum eine besonders wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des Abs. 1 (Ziele des Naturschutzes)“ sei. Damit würde rechtswidrig eine Vorrangsstellung für private Eigentümer gegenüber den Zielen des Naturschutzes formuliert. Die Naturschutzziele müssen jedoch für 100 % der Bürgerinnen und Bürger und alle Flächen in Schleswig-Holstein maßgebend sein. Das Begehren der CDU bedeutet eine Wende rückwärts hin zu einem längst überwunden geglaubten Naturschutzgedanken, der einseitige Nutzerinteressen betont und eine Abwendung von einem am Gemeinwohl orientierten flächenhaften Naturschutz bedeutet. Der Landesparteitag lehnt deshalb den Vorrang der Nutzerinteressen ab.

Das geltende LNatSchG ist als Meilenstein sozialdemokratischer Regierungspolitik 1993 entwickelt und über die Jahre in seinem modernen Ansatz erhalten worden. Aus der Sicht der SPD ist es die Basis für eine zukunftsgerichtete Naturschutz- und Umweltpolitik.

Der Landesparteitag bittet daher die Landtagsfraktion der SPD, in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen die Streichung der Regelung zu § 1 Absatz 2 durchzusetzen.