U1 Fehlentwicklungen bei Biogasanlagen verhindern (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2010
Bezeichnung: U1
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen gehört zu den Säulen einer nachhaltigen Energiepolitik, die sowohl die Atomenergie, als auch die Verbrennung fossilen Ressourcen ablösen wird. Aber nicht alle Nutzungen sind energieeffizient und damit nachhaltig. Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass Fehlentwicklungen bei der Genehmigung und Inbetriebnahme von Biogasanlagen in Schleswig-Holstein verhindert und geeignete Steuerungsmechanismen entwickelt werden. Die Vielzahl der Biogasanlagen im ländlichen Raum führt zu ernsthaften Störungen und sie gefährden durch großflächigen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen (Energiemais) die Artenvielfalt erheblich.

Wir appellieren deshalb an die Kommunalpolitik, die Möglichkeiten des Planungsrechtes vollständig auszuschöpfen. Innerhalb dieses Rahmens können sie kommunale Energiepolitik betreiben und gegebenenfalls auf Natur- und Bodenschutzaspekte eingehen.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Dezentrale Standorte für Kleinanlagen im Nahbereich, möglichst in Gewerbegebieten oder Mischgebieten zu wählen,
  • die Anlagen für die Nahwärme-Versorgung benachbarter Wohn- und Gewerbegebiete zu nutzen,
  • bei der Anlieferung der Rohstoffe keine unzumutbaren Verkehrsbelastungen für die Anlieger entstehen zu lassen,
  • die Gewinnung der Rohstoffe in der engeren Nachbarschaft zu sichern und vor allem Reststoffe aus der Land- und Forstwirtschaft (Gülle, Hackschnitzel, Festmist, Heu, evtl. auch Stroh) und aus Bioabfällen (Biotonne) zu nutzen,
  • bei der Gewinnung von Rohstoffen aus der benachbarten Landwirtschaft eine „gute fachliche Praxis“ (entsprechend den Grundsätzen des Bundesnaturschutzgesetzes) zur Voraussetzung zu machen,
  • sicherzustellen, dass der gewonnene elektrische Strom Energieunternehmen im Ort oder in der Nachbarschaft geliefert wird
  • und das zur Einspeisung in Gasversorgungsnetze gewonnene Biogar umweltverträglich aufzubereiten (u.a. zu entschwefeln).


Der Landesparteitag fordert Bundestags- und Landtagsfraktion auf, sich für eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einzusetzen. Eine Novellierung muss verhindern, dass zugunsten von Biogasanlagen eine massive Ausdehnung des Maisanbaus in Monokultur mit erheblichen negativen Folgen für die Biodiversität, für den Wasserschutz und für die Vielfalt der Landschaften entsteht.

Der Landesparteitag fordert die Landtagsfraktion auf, im Planungsrecht gesetzliche Vorgaben für den Bau von Biogasanlagen zu schaffen, die mit den Zielen einer nachhaltigen Landbewirtschaftung vereinbar sind und die Erfordernisse des Klimaschutzes, der Wasser-Rahmen-Richtlinie und der Konvention über die biologische Vielfalt sowie die deutsche Biodiversitätsstrategie berücksichtigen. Dabei ist eine Lücke zu schließen, die zwischen dem kommunalen Planungsrecht und den gewerblichen Immissionsschutzgesetzen besteht: Das Planungsrecht beschränkt sich auf die Flächennutzung von Biogasanlagen mit ihren unmittelbaren folgen auf Mensch, Boden, Wasser, Naturhaushalt. Die Folgen, die mit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen, Bereitstellung von Gülle u.a., also Monokulturen, große Schweinemästereien etc. für Klima, Umwelt, Natur und Landschaft entstehen, werden im Planungsrecht nicht beachtet. Die Immissionsschutzgesetze betrachten diese Folgen ebenfalls nicht.