U2: Gesamtkonzept für die "Region Westküste" (1997)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997
Bezeichnung: U2
Antragsteller: Kreisverband Dithmarschen


Beschluss: Angenommen


  1. Die SPD-Schleswig-Holstein bekennt sich nachdrücklich zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Er ist ein wesentlicher Teil der "Region WestkÜste".
  2. Die SPD-Schleswig-Holstein begrüßt, daß der sogenannte Synthesebericht mit seinen wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen (Teil 1) vorliegt, und betrachtet den interpretierenden Teil 2 als einen Beitrag zur ergebnisoffenen Diskussion mit allen Interessengruppen der Region.
  3. Wir begrüßen die Einsetzung einer Lenkungsgruppe durch den SPD-Landesvorstand unter der Leitung von MdL Ulf von Hielmcrone. Der Parteitag nimmt deren Bericht "Mensch und Natur - Partnerschaft für die Zukunft der Westküste" vom 26. 02. T997 zustimmend zur Kenntnis.
  4. Der Parteitag beauftragt den Landesvorstand und die Landtagsfraktion, auch weiterhin aktiv und meinungsbildend in der Lenkungsgruppe mitzuarbeiten.
  5. Der Parteitag fordert alle Interessengruppen sowie die Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Anregungen und Forderungen direkt in die Lenkungsgruppe einzubringen. Nur so kann eine möglichst breite Diskussionsbasis geschaffen werden.
  6. Unser übergeordnetes Ziel ist es, eine "Region Westküste" zu schaffen, die von einer zukunftssicheren und nachhaltigen Entwicklung getragen wird. Dabei sind die der Region innewohnenden Kräfte zu entwickeln, auszugestalten und abzusichern.
  7. Der Parteitag beauftragt den Landesvorstand, geeignete Inhalte und Wege für die Weiterentwicklung der Region zusammen mit den SPD-Kreisverbänden zu suchen und zu entwickeln. Die Unterstützungsmöglichkeiten dafür durch die Landesregierung sowie durch den Bund und die EU sind zu prüfen. Die Regionalentwicklungen und die Erfahrungen in anderen vergleichbaren Regionen und Gebieten sind dafür zu nutzen.
  8. Der Landesvorstand wird beauftragt, auf der Basis seiner Erkenntnisse innerhalb eines Jahres ein geschlossenes politisches Handlungskonzept vorzulegen.

Zur Weiterentwicklung eines Westküstenkonzeptes und zur weiteren Bearbeitung des Syntheseberichts des Nationalparkamtes werden die Delegierten des SPD- Landesparteitags am 26./27. April in Husum gebeten, die folgenden Leitsätze gleichlautend zu beschließen:

Mensch und Natur - Partnerschaft für die Zukunft der Westküste

Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist ein wesentlicher Teil der Region Westküste. Er trägt entscheidend dazu bei, diese als eigene Region zu definieren. Der Nationalpark, aber auch die in ihm liegenden Inseln und Halligen sowie die Festlandsteile der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen müssen zusammen und vernetzt zum Nutzen der Menschen der Region und der Natur in ökologischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht weiterentwickelt werden. Der Nationalpark ist für das gesamte Land Schleswig-Holstein und seine Menschen von großer auch wirtschaftlicher Bedeutung‚ er kann deswegen nicht unabhängig von der Entwicklung des Landes gesehen werden.

Weiterentwicklung des Nationalparks

Schutzziele

Die natürliche Entwicklungsdynamik ist auf möglichst großer Fläche im Nationalpark zu gewährleisten.

Eine Neuzonierung innerhalb des Nationalparks muß sich aus diesem Schutzzweck herleiten lassen und diesen unterstützen. Eine Änderung der äußeren Grenzen muß sich ebenfalls aus dem Schutzzweck herleiten lassen und diesen unterstützen. Eine Erweiterung ist in Teilbereichen unter diesen Umständen möglich.

Nutzungs- und Eingriffsmöglichkeiten

Die gegenüber dem Schutzzweck abzuwägenden berechtigten wirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung müssen im Rahmen herkömmlicher Nutzung gesetzlich abgesichert bleiben, wobei insbesondere auch die Weiterentwicklung eines umweltschonenden, sozialverträglichen sanften Tourismus unter Beachtung der unten aufgeführten Grundsätze zu fördern ist.

Öffentlichkeit und Besucherlenkung sollen im Zusammenhang mit dem neuen Zonierungskonzept und einem entsprechenden Personaleinsatz verbessert werden, um eine natürliche Entwicklung wie auch Erlebbarkeit für den Menschen zu gewährleisten.

Alleinige Zuständigkeit für Küstenschutzmaßnahmen am Landesschutzdeich bleibt ausschließlich bei den Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft. Innerhalb des Nationalparks hat auf der Grundlage des bestehenden Vorlandmanagements der Küstenschutz Vorrang. Weitergehende Nutzungsmöglichkeiten des Vorlandes (z. B. Schäferei) werden gesetzlich definiert und garantiert innerhalb des 150 m-Streifens. Dies gilt auch für die sandigen Küsten.

demokratische Beteiligung der einheimischen Bevölkerung

Die Bevölkerung der Region ist in geeigneter Weise verstärkt in Entscheidungsprozesse des Nationalparks durch eine geänderte, demokratisch strukturierte Zusammensetzung der Kuratorien zu beteiligen. Das oder die Kuratorien werden von einer/einem von ihnen gewählten Nationalparkpräsidentin/en geleitet. Diese/r repräsentiert den Park nach außen und sorgt zusammen mit dem Leiter des Nationalparkamtes für Verständnis für die Anliegen des Nationalparks in der Bevölkerung. Die Sitzungen sind öffentlich.

Weiterentwicklung der Region - Partnerschaft für die Zukunft

Die Teile der Westküstenregion, die nicht zum Nationalpark gehören - die Inseln, Halligen, sowie die Festlandsteile der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen -‚ müssen als besondere Gebiete in Ergänzung und Verantwortung gegenüber dem Nationalpark wirtschaftlich, ökologisch und kulturell weiterentwickelt werden, vorhandene Strukuren sind auszugleichen.

In ihren weiteren Planungen und Vorgehensweisen sollen sich Behörden, Wirtschaft, Sozialpartner, kulturelle und soziale Einrichtungen, Betriebe, Vereine und möglichst viele Einzelpersonen dem gemeinsamen Ziel einer Partnerschaft für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung der Region verpflichtet fühlen im Bewußtsein und Verpflichtung gegenüber der Einzigartigkeit der Natur, der Landschaft, der Kultur und Geschichte im Interesse ihrer eigenen, aber auch der Zukunft ihrer Kinder, deren Lebensgrundlagen in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht erhalten bleiben müssen und die ohne ein solches zielgerichtetes Handeln gefährdet erscheinen. Weiteres Wirtschaften in der Region muß umweltschonend und in Rücksicht auf den Nationalpark geschehen, moderne Technologien sind zu fördern und einzusetzen unter Berücksichtigung dieser Vorgaben.

Auf die Kieler Umwelterklärung wird Bezug genommen, sie soll mit diesem Konzept in einem Teilbereich umgesetzt werden, damit handelt es sich auch um ein Projekt zur Umsetzung der Agenda 2l der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro (Juni 1992).

Es gelten dabei folgende Eckpunkte:

  1. Staatliche Strukturpolitk auf allen Bereichen muß die Nationalpark- und Westküstenregion als einen einheitlichen gemeinsamen Zielen verpflichteten Entwicklungsbereich ansehen, in dem die einzelnen Maßnahmen untereinander in dem oben beschriebenen Entwicklungsziel stehen und ihn unterstützen.
  2. Gemeinden, Ämter und die Kreise müssen sich ebenfalls in ihrem Handeln diesen Zielen verpflichtet fühlen und in dieser Hinsicht untereinander kooperieren (wie etwa in der K.E.R.N—Region und in der ARSU - Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holsteinische Unterelbe). Dies gilt auch für die beiden Städte Heide und Husum, die zusammen das Oberzentrum der Region bilden.
  3. Die Region soll ein Symbol bilden, unter dem sie für sich und die in ihr hergestellten oder veredelten Produkte wirbt, dieses Symbol soll möglichst umfassend verwendet werden, auch in der Tourismuswirtschaft. Es sollte neben und zusammen mit entsprechenden Symbolen für Schleswig-Holstein Verwendung finden.
  4. Der Tourismus ist ebenfalls in dem beschriebenen Sinne auszubauen und zu fördern, vorhandene Ergebnisse der Zukunftswerkstätten sind einzubeziehen.
  5. Die Einrichtung eines Biosphärenreservats als Entwicklungszone in dem Bereich der Region, die nicht zum Nationalpark gehört, mit verschiedenen Schwerpunktbereichen, die die Unterschiedlichkeit vorhandener Wirtschaftsstrukturen berücksichtigen, ist anzustreben.
  6. Die Landwirtschaft ist ebenfalls in dieses Konzept einzubeziehen, dabei sind die unterschiedlichen Voraussetzungen unter dem die Landwirtschaft heute gerade in der Region der Westküste tätig ist, zu berücksichtigen. Auch hier gilt, daß Umwelt und Ressourcen schonende Landwirtschaft zukunftsträchtig ist. Das unterschiedliche Landschaftsbild ist zu pflegen. Unter Einbeziehung des Handwerks sollen Vermarktungsstrategien vor Ort und darüber hinaus entwickelt werden. Andere Produkte der Region, wie z. B. die des Kunsthandwerks sind ebenfalls einzubeziehen.
  7. Die Kultur, aber auch das Geschichts- und Identitätsbewußtsein der Menschen in der Region wird besonders gefördert, das landschaftstypische Erscheinungsbild der Städte und Dörfer der Region soll erhalten bleiben, auf landschaftstypisches Bauen soll Wert gelegt werden.
  8. Das soziale Zusammengehörigkeitsgefühl stellt ebenfalls einen Standortvorteil dar, den es zu erkennen und zu fördern gilt. Vorhandene und teilweise sehr bedeutende Einrichtungen in der Region sollen in das Entwicklungskonzept mit einbezogen werden.
  9. Eine Regionalagentur soll die einzelnen Maßnahmen koordinieren, aber auch die notwendige Aufklärungsarbeit übernehmen. Eine privatrechtliche Organisationsstruktur ist anzustreben. Partnerschaftliche Kooperationsformen fördern diese Entwicklung. Der Landesparteitag fordert das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt auf, endlich alle Forschungsberichte zum Nationalpark Wattenmeer zur Drucklegung freizugeben. Nur so kann der Vermutung mancher beteiligter Gruppen nach der Existenz von Geheimberichten entgegengetreten werden.

Gemeinsame Erarbeitung des Konzeptes

Dieses Konzept und seine Zielvorgaben müssen gemeinsam von allen gesellschaftlich relevanten Gruppen der Region in Zusammenarbeit mit den kommunalen und staatlichen Organen ausgearbeitet und in seiner Umsetzung begleitet werden.