U2 Europas Agrarpolitik muss nachhaltig werden (2011)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2011
Bezeichnung: U2
Antragsteller: Umweltforum und Europaforum


Beschluss:


Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist nicht nachhaltig. Die finanziellen Mittel aus dem Agrarhaushalt (mit beinahe 60 Mrd. Euro jährlich ein großer Teil des Haushalts der EU) werden zu zwei Dritteln für direkte Beihilfen an die Landwirtschaft und nur zu einem kleinen Teil für die ökologische und soziale Entwicklung des ländlichen Raums ausgegeben. Bei den Direktbeihilfen werden Großbetriebe bevorzugt. Bei den bäuerlichen Familienbetrieben landet nur wenig. Dabei müssten gerade sie mit ihren vielfältigen Aufgaben bei der Erhaltung einer artenreichen Kulturlandschaft unterstützt werden.

Die bisherige GAP muss deshalb zu einer ökologisch orientierten Agrarpolitik weiterentwickelt werden, indem die Verteilung von finanziellen Mitteln eng an die Bereitstellung ökologischer Dienstleistungen gekoppelt wird. Dafür bietet die anstehende Überarbeitung eine günstige Gelegenheit. Den Auftrag dazu hat sich die EU bei der letzten GAP-Reform selbst gegeben. Parallel dazu steht die Aufstellung des mehrjährigen Haushaltsrahmens der Union für die Jahre 2014 bis 2020 auf der Tagesordnung, bei der alle Etatposten des EU-Haushalts kritisch unter die Lupe genommen werden. Seit dem Lissabon-Vertrag kann das Europäische Parlament auch bei der Agrarpolitik mitbestimmen.

Es gibt eine ganze Reihe großer Herausforderungen:

  • Die zunehmende Zahl hungernder Menschen in der Welt und internationale Handelsregeln und -strukturen, die die Ernährungssouveränität besonders der Menschen armer Länder untergraben,
  • der Klimawandel und eine negative Klimabilanz der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft,
  • der weiter fortschreitende Verlust der biologischen Vielfalt,
  • der Verlust mehrerer Millionen Arbeitsplätze in der europäischen Landwirtschaft und damit die weitere Schwächung ländlicher Regionen
  • und eine Öffentlichkeit und Verbraucherschaft, die ihre qualitativen Wünsche und Ansprüche an die Art und Weise der Lebensmittelerzeugung - z.B. in Bezug auf Tierschutz, fairen Handel oder Gentechnikfreiheit - einfordert.

Das Ziel muss klar sein: Unser Leitbild ist eine multifunktionale, bäuerliche, nachhaltige und flächendeckende Landwirtschaft mit globaler Verantwortung, die sich in Deutschland an der „guten fachlichen Praxis“ Naturschutzgesetze orientiert. Eine Landwirtschaft, deren Funktion nicht ist, nur möglichst agrarindustriell erzeugte billige Rohstoffe für die Nahrungsmittel- oder Energiewirtschaft zu liefern, sondern eine Lebensmittelerzeugung, die - flächendeckend betrieben - ökologisch intakte Kulturlandschaften prägt, Arbeitsplätze schafft und Tierschutzanliegen ebenso ernst nimmt wie die globalen Entwicklungsfragen und den Klimaschutz.

  • Ziel einer reformierten GAP darf es nicht nur sein, die europäische Agrarpolitik ökonomisch effizient, WTO-konform (WTO = World Trade Organisation) und unbürokratisch zu gestalten, sondern vor allem eine nachhaltige Ausrichtung der Landwirtschaft und Landnutzung sicherzustellen.
  • Angesichts der ungelösten und sich zum Teil verschärfenden Umweltprobleme muss die Ausrichtung von Zahlungen auf Umweltleistungen das wichtigste Ziel der GAP-Reform sein: Der Verlust biologischer Vielfalt setzt sich in hohem Tempo fort, nicht zuletzt durch die Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft. Aufgrund der Veränderungen der klimatischen Bedingungen werden funktionierende, anpassungsfähige Ökosysteme für die Landwirtschaft zunehmend wichtiger. Schließlich muss auch die Landwirtschaft zukünftig einen stärkeren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten.
  • Zu den finanziell geförderten Bereichen der Landwirtschaft sollen in Zukunft verstärkt ökologische Aspekte und Umweltdienstleistungen wie bspw. Artenvielfalt, Bodenfruchtbarkeit, Bindung von Kohlenstoff, Hochwasserschutz, Wasserqualität sowie soziale und kulturelle Leistungen (Arbeitsplätze, Erholung usw.) gehören. Hier müssen Instrumente entwickelt werden mit denen sich die Erzeugung dieser öffentlichen Güter messen lässt.
  • Über die Veränderung der Finanzierungsinstrumente der EU hinaus fordern wir
    • einen weitgehenden Verzicht auf den Zukauf von überseeischen Futtermitteln bspw. durch einen vermehrten Anbau von Proteinpflanzen innerhalb der EU, die Beschränkung der Tierhaltung auf eine Großvieheinheit pro Hektar,
    • eine verbesserte Kreislaufwirtschaft und eine stärkere Berücksichtigung der biologischen Schädlingsbekämpfung,
    • die Einhaltung von Fruchtfolgen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen sowie zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit,
    • den Verzicht auf Exportförderung zu Lasten der Landwirtschaft in der Dritten Welt.
  • Die schleswig-holsteinische SPD lehnt den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft ab. Die Risiken, die sich durch die Freisetzung solcher Pflanzen ergeben, sind zu groß. Es besteht die Gefahr der Resistenzbildung bei Schädlingen, was zu höherem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt. Auskreuzungen über große Entfernungen verändern das Genpotenzial der heimischen Pflanzen. Die Verunreinigung der Ernte durch gentechnisch veränderte Pflanzen ist nicht zu verhindern. Im Übrigen sind auch die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit noch ungeklärt. Eine Nutzung der GVO (gentechnisch veränderter Organismen) würde auf Dauer auch einen ökologischen Landbau unmöglich machen. Wir erwarten von der GAP, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht zugelassen werden.
  • Alle gentechnisch veränderten Lebensmittel und ihre Zutaten sowie mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen hergestellte Lebensmittel und Zutaten müssen ohne Ausnahme bis zu ihrer aktuellen Nachweisgrenze gut sichtbar für den Verbraucher deklariert werden. Dies dient dem vorausschauenden Verbraucherschutz.

'Nachhaltige Agrarpolitik auch in Deutschland nötig'

  • Die energetische Nutzung von Kulturpflanzen darf nicht dazu führen, dass die biologische Vielfalt gestört wird. Monokulturen von sogenannten Energiepflanzen zerstören in Deutschland zunehmend die Ökosysteme, belasten den Wasserhaushalt und schädigen die Böden. Der klimapolitische Zugewinn an „regenerativer Energie“ wiegt den Verlust an klimaschützender Biodiversität nicht auf. Und solche „Kraftwerke“ emittieren mehr CO2 als sie einsparen. Deshalb muss bei jedem mit „Biomasse“ betriebenen Kraftwerk zuvor geprüft werden, ob und inwieweit die Entnahme von „nachwachsenden Rohstoffen“ die natürlichen Kreisläufe beeinträchtigt. Hier muss das EEG entsprechend geändert werden. Die Bauleitplanung ist ein Instrument, das über den Bau einer Biogasanlage entscheidet. Es kann von den Kommunalpolitikern entsprechend eingesetzt werden.
  • Die SPD setzt sich dafür ein, dass in Schleswig-Holstein die Möglichkeiten der EU-Agrarumweltmaßnahmen konsequent genutzt werden.