U3: Für ein konsequentes Frackingverbot im Bundesberggesetz (2015)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2015
Bezeichnung: U3
Antragsteller: Kreisverband Rendsburg-Eckernförde


Beschluss: Angenommen


Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, ihren Einfluss auf die Bundesregierung geltend zu machen, ein generelles Frackingverbot im Bundesberggesetz (BBergG) festzuschreiben.

Der im Dezember 2014 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Referentenentwurf „zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie und anderen Vorhaben“ zielt auf Gesetzesänderungen ab, unter denen mittel- oder langfristig Fracking gleich welcher Art erlaubt werden kann. Er ist weder aus ökonomischen noch ökologischen Gründen nachvollziehbar. Er verkennt vollkommen, welche Gefahren durch Fracking für Natur, Umwelt, Trinkwasser und letztlich unsere Gesundheit ausgehen. Diese Technologie setzt natürlich im Boden vorhandenes Radon 226 frei, ebenso gelangt durch undichte Leitungen Benzol ins Grundwasser.

Das im Wasser gelöste Radon ist krebserregend, Benzol schädigt das Erbgut und ist ebenfalls krebserregend.

Wasserrechtliche Einschränkungen können in vielen Bereichen überhaupt nicht greifen. Es gibt viele Gebiete der Trinkwassergewinnung, die auf Grund der geologischen Gegebenheiten nicht zum Schutzgebiet erklärt werden mussten (z.B. Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen), da die darüber liegenden Erdschichten einen Schutzschild bilden. In diesen Bereichen würde Fracking möglich sein , die Schutzschicht durchbohren und unser Trinkwasser gefährden. Die Bundesregierung selbst schreibt auf der Homepage des Bundesumweltministeriums:

"Fracking kann – anders als vielleicht in den USA – in Deutschland keinen substanziellen Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten. Weder die Reduzierung unserer Abhängigkeit von Energieimporten noch unsere Klimaziele werden wir durch den Aufbau einer kostenintensiven Fracking-Infrastruktur erreichen. langfristig erreichen wir dies nur durch den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz."

Daher ist der einzig sinnvolle Umfang mit dieser Technologie, sie im Bundesbergesetz uneingeschränkt zu verbieten.