U4: Schiffssicherheit der Öltanker gewährleisten (2003): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Bad Segeberg 2003 |Leitantrag =…“) |
Julia (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
|Leitantrag = | |Leitantrag = | ||
|Nr =U4 | |Nr =U4 | ||
|Kategorien =Naturschutz, Umweltschutz, Meeresschutz, Öltanker, Gewässerschutz | |Kategorien =Naturschutz, Umweltschutz, Meeresschutz, Öltanker, Gewässerschutz, Havarien | ||
|Antragsteller =Jusos Schleswig-Holstein | |Antragsteller =Jusos Schleswig-Holstein | ||
|Status =Angenommen | |Status =Angenommen |
Aktuelle Version vom 13. Juni 2013, 16:36 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Bad Segeberg 2003 |
Bezeichnung: U4 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
|
Beschluss: Angenommen |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern ein sofortiges Verbot von einwandigen Öltankern in Europäischen Gewässern. Sollte es zu einer Meeresverschmutzung durch auslaufendes Öl oder andere Schmierstoffe kommen, so sind die Reedereien in vollem Umfang für alle Folgekosten zur Beseitigung der Schäden und den Verdienstausfall der örtlich geschädigten Betriebe (Fischerei, Tourismus,..) haftbar zu machen.