U7: Ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, sich für ein ausnahmsloses Verbot von Fracking
Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, sich für ein ausnahmsloses Verbot von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger einzusetzen. Der Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel wird aufgefordert, sich diesbezüglich an SPD-Beschlusslagen zu halten.
bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger einzusetzen. Der
Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel wird aufgefordert, sich diesbezüglich an
SPD-Beschlusslagen zu halten.


Das Verbot richtet sich gegen den Einsatz giftiger Chemikalien, die hydraulisch oder
Das Verbot richtet sich gegen den Einsatz giftiger Chemikalien, die hydraulisch oder andersartig erzeugt werden, eines Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern und gegen die Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden- und Lagerstättenwässer.
andersartig erzeugt werden, eines Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen
Energieträgern und gegen die Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen
Ablagerung von Fluiden- und Lagerstättenwässer.


Das Bergrecht muss dahingehend dringend novelliert werden.
Das Bergrecht muss dahingehend dringend novelliert werden.

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2014, 13:41 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: U7
Antragsteller: Kreisverband Schleswig-Flensburg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, sich für ein ausnahmsloses Verbot von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger einzusetzen. Der Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel wird aufgefordert, sich diesbezüglich an SPD-Beschlusslagen zu halten.

Das Verbot richtet sich gegen den Einsatz giftiger Chemikalien, die hydraulisch oder andersartig erzeugt werden, eines Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern und gegen die Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden- und Lagerstättenwässer.

Das Bergrecht muss dahingehend dringend novelliert werden.