V1: Verkehrsberuhigung in Wohngebieten (1997): Unterschied zwischen den Versionen
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Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 1.1.1990 so verändert wird, daß die Pflicht der Städte und Gemeinden, bauliche Veränderungen in Zonengeschwindigkeitsbereichen vorzunehmen, aufgehoben wird (Art. l, Abs. 2 d). | Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 1.1.1990 so verändert wird, daß die Pflicht der Städte und Gemeinden, bauliche Veränderungen in Zonengeschwindigkeitsbereichen vorzunehmen, aufgehoben wird (Art. l, Abs. 2 d). |
Aktuelle Version vom 4. Juli 2013, 15:03 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Husum 1997 |
Bezeichnung: V1 |
Antragsteller: Kreisverband Pinneberg
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Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landtagsfraktion |
Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 1.1.1990 so verändert wird, daß die Pflicht der Städte und Gemeinden, bauliche Veränderungen in Zonengeschwindigkeitsbereichen vorzunehmen, aufgehoben wird (Art. l, Abs. 2 d).