V3: Verbraucher-Scoring (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: V3
Antragsteller: Kreisverband Segeberg


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der SPD-Kreisverband Segeberg stellt sich entschieden gegen die gängige Praxis von Verbraucher-Scoring auf allen Ebenen der modernen Geschäftswelt und fordert dessen Abschaffung.


Begründung:

Scoring ist ein hoch technisiertes und standardisiertes Verfahren zur Bewertung von Menschen zu höchst unterschiedlichen Zwecken. Die Einstufung geschieht jedoch anhand von Statistiken mit äußerst subjektiven Bewertungskriterien, welche keinen Spielraum für individuelle Gründe lassen. Der Anspruch von Scoring ist die Voraussage jedes menschlichen Verhaltens in Bezug auf dessen wirtschaftliche Folgen für die anfragenden Unternehmen. Als bekanntestes Beispiel ist die Schufa zu nennen, welche jegliche Daten zur Bonität einer Person speichert und diese auf Abfrage an Banken weitergibt, wenn diese Auskunft über die Kreditfähigkeit ihrer Kunden verlangen.

Genauso prognostizieren Scoring-Firmen aber die voraussichtliche Arbeitsleistung, den Gesundheitszustand oder die Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall in die Kriminalität einer Person. Das Bewertungsraster baut sich oft auf so subjektiven wie zufälligen Kriterien wie Beruf, Familienstand, Wohngegend und sogar Kfz-Besitz. Wer ledig ist, lieber Bahn als Auto fährt und aus persönlichen Gründen im schäbigen Bahnhofsviertel wohnt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit schlechtere Konditionen für einen Kredit erhalten, obwohl die Schematisierung vielleicht völlig zu Unrecht negativ ausgefallen ist. Weiterhin können auch die Zahl der Kinder, der Schulabschluss und die Wohndauer in die Empfehlung des Scoring-Unternehmens hinein spielen.

Weiterhin halten die Unternehmen die Informationspflicht oft gar nicht, oder nur gegen eine Aufwandsentschädigung ein. Es ist jedoch gesetzlich festgeschrieben, dass die Verbraucher ein Recht auf kostenlose Auskunft haben und ihre Daten gegebenenfalls auch löschen lassen können. Die Löschung dieser Daten wirkt aber auf Unternehmen oft in der gleichen Weise wie eine vernichtende Auskunft.

Deswegen kommen wir zu dem Schluss, dass das Verfahren höchst unkorrekt und fehlerhaft ist und verurteilen eine Bewertung von Menschen anhand von Statistiken auf das Schärfste.