V5 Neu: Datenspeicherung verantwortungsvoll regeln (2010): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Julia (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium =Landesparteitag |Gliederung =Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung =Landesparteitag Neumünster 2010 |Leitantrag = …“) |
Julia (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
|Nr =V5 | |Nr =V5 | ||
|Kategorien =Datenschutz, Datenspeicherung, Internet, Gläserner Mensch | |Kategorien =Datenschutz, Datenspeicherung, Internet, Gläserner Mensch | ||
|Antragsteller =Jusos | |Antragsteller =Jusos Schleswig-Holstein | ||
|Status =Überwiesen | |Status =Überwiesen | ||
|Adressat =Landesparteirat | |Adressat =Landesparteirat |
Aktuelle Version vom 21. Mai 2013, 14:48 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010 |
Bezeichnung: V5 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
|
Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Für die Speicherung von personenbezogenen Daten bei Vorgängen wie Bestellungen oder Online-Geschäften müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Ansprüchen an den Schutz der eigenen Daten gerecht werden.
Dabei müssen Daten, die für einen einmaligen Vorgang notwendig sind, nach diesem Vorgang umgehend gelöscht werden.
Daten, die zur mittelfristigen Nutzung bestimmt sind (zum Beispiel Online-Accounts bei Warenhäusern, in Foren etc.), müssen alle zwei Jahre durch den Nutzer bestätigt werden, sonst werden diese gelöscht. Die Pflicht zur Abfrage der Weiterführung liegt dabei beim Anbieter.
Dabei darf es darüber hinaus auch nicht zur Weitergabe von Daten an Dritte kommen.