V6: Inklusion – Barrierefreiheit – insbesondere: Gesetzesinitiative für barrierefreie Medien (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: V6
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Bildungsbereich (AfB) und Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF)


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Landtagsabgeordneten und die schleswig-holsteinische Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Aussagen unseres Landtags- bzw. Bundes­tagswahlprogramms über Inklusion und Barrierefreiheit – in Übereinstim­mung mit der auch in Deutschland im März 2009 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Geltung zu verschaffen.

Dabei erscheint die Inklusion behinderter Menschen besonders dringlich unter den Aspekten Bildung und Arbeit, und darf Barrie­re­freiheit nicht nur in baulicher Hinsicht verstanden werden.

Insbesondere muss der im europäischen und internationalen Vergleich beschämende Rückstand unseres Landes, was barrierefreie Medien angeht, endlich überwunden werden. Das heißt: Untertitelung bzw. simultane DGS-Übersetzung von Fernsehsendun­gen für Hörgeschädigte, Audiodeskription solcher Sendungen für Sehgeschädigte, TV und Internetseiten in „leichter Sprache“.

Da auch der 12. Rundfunkstaatsvertrag hier keine entscheidenden Verbesserungen ge­bracht hat und mehrere Anfragen an VertreterInnen der Länder bzw. auch Interessen­verbände ohne Ergebnis geblieben sind, werden die sozialdemokratischen Abgeordne­ten aufgefordert, umgehend eine Initiative für eine einfachgesetzliche Regelung zu er­greifen, um Artikel 5 des Grundgesetzes (Recht auf Informationsfreiheit in Verbindung mit Artikel 3, Abs. 3, Satz 3 ebd.) und der o.g. UN-Kon­ven­tion endlich Genüge zu tun.

Auch das Europäische Parlament hat bereits im Jahr 2008 mit breiter Mehrheit die Forde­rung zur Untertitelung aller öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme in der EU erhoben. Doch betrifft das Gebot der Informationsfreiheit nicht den öffentlich-recht­li­chen Sektor allein; insbesondere muss gewährleistet sein, dass Anbieter privater Pro­gramme aus einer Missachtung von Barrierefreiheit keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr ziehen können. Maßstab für die geforderte Regelung sei die jeweilige „best practice“ in europäischem und internationalem Maßstab.