VIII1: Novellierung der Gemeindeordnung (1978): Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2014, 18:01 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 1978 |
Bezeichnung: VIII1 |
Antragsteller: Kreisverband Schleswig-Flensburg
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Beschluss: Angenommen |
(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 8, Juli 1978 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)
Landtagsfraktion und Landesvorstand werden beauftragt, die Novellierung der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorzubereiten unter Beachtung des kommunalpolitischen Programms der SPD sowie der Heiligenhafener Beschlüsse zur Kommunalverfassung.
Kurzfristig müssen im Interesse der Rechtssicherheit insbesondere folgende Punkte novelliert werden:
- Wahl des Bürgervorstehers und seiner Stellvertreter
- Wahl der Bürgermeister und seiner Stellvertreter
- Wahl des Ausschussvorsitzenden
- Ausschließungsgründe nach § 22, Absatz 2, Ziffer l bei der Wahl von hauptamtlichen Wahlbeamten.