VII 3: Rundfunkpolitik (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Tönning 1977
Bezeichnung: VII 3
Antragsteller: Ortsverein Ellerbek


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 4, August 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Auf den entschiedenen Widerstand der Sozialdemokraten Schleswig-Holsteins treffen die immer aggressiver werdenden Bemühungen der CDU, Einfluss auf die Programmgestaltung der Rundfunkanstalten — in letzter Zeit insbesondere des NDR — zu nehmen.

Wir Sozialdemokraten werden uns nicht darauf einlassen, das Prinzip der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Parteienkämpfe zerstören zu lassen.

Vielmehr werden wir uns für folgende Grundsätze einsetzen:

  1. Die Festsetzung der Rundfunkgebühren soll nach Empfehlungen einer regierungsunabhängigen Kommission erfolgen, um so den staatlichen Druck auf die Rundfunkanstalten über den Hebel der Finanzen zu reduzieren.
  2. Vertreter der Regierungen (Exekutive) sollen nicht mehr in die Aufsichtsgremien gewählt werden dürfen.
  3. Vertreter der Parlamente (Legislative) sollen nicht mehrheitlich in die Aufsichtsgremien gewählt werden dürfen.
  4. Vertreter der Arbeitnehmer der Rundfunkanstalten sollen in die Aufsichtsgremien mit Sitz und Stimme gewählt werden.
  5. Die Programmverantwortung soll grundsätzlich beim Intendanten oder einem Direktionsgremium verbleiben und ausschließlich durch den Staatsvertrag begrenzt werden.

Die SPD Schleswig-Holsteins verpflichtet sich, die Unabhängigkeit des Rundfunks zu wahren und damit die Staatsferne des NDR zu gewährleisten. Dazu gehört der Verzicht auf jede Art parteipolitischer Pression auf einzelne Journalisten oder Programmverantwortliche.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Entscheidung des NDR-Intendanten, zwei ausschließlich von Parteiinteressen getragene Entschließungen des NDR-Verwaltungsrates anzufechten.

Die schleswig-holsteinische SPD fordert die Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein in der aktuellen Situation auf, den Staatsvertrag über den NDR zu verlängern und das bewährte Prinzip einer öffentlich-rechtlichen Dreiländeranstalt zu garantieren.