W13: Genehmigung durch das EU-Parlament (2014): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung werden aufgefordert, dahingehend zu beschließen und bewirken, dass Abkommen, die die EU mit Drittstaaten schließt, grundsätzlich der Genehmigung durch das EU-Parlament bedürfen, bevor sie in Kraft treten.
 
Zudem sind Abkommen, die die Zuständigkeit EuGH und anderer europäischer Gerichte ausschließen, hinfällig. Dieses gilt auch für das DIP-Abkommen, das zur Zeit verhandelt wird.

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2014, 14:49 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014
Bezeichnung: W13
Antragsteller: Ortsverein Norderstedt


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung werden aufgefordert, dahingehend zu beschließen und bewirken, dass Abkommen, die die EU mit Drittstaaten schließt, grundsätzlich der Genehmigung durch das EU-Parlament bedürfen, bevor sie in Kraft treten.

Zudem sind Abkommen, die die Zuständigkeit EuGH und anderer europäischer Gerichte ausschließen, hinfällig. Dieses gilt auch für das DIP-Abkommen, das zur Zeit verhandelt wird.