W1: Kommunalwahlrecht für AusländerInnen aus Nicht-EU-Staaten (2001): Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 28. Juni 2013, 13:40 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2001 |
Bezeichnung: W1 |
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein
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Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion |
AusländerInnen aus Nicht-EU-Staaten wird unter folgenden Voraussetzungen das kommunale Wahlrecht eingeräumt:
- unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
- 5-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- 3-monatiger Aufenthalt mit Erstwohnsitz in der entsprechenden Kommune