W1: Kommunalwahlrecht für AusländerInnen aus Nicht-EU-Staaten (2001)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2001
Bezeichnung: W1
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Überwiesen an Landtagsfraktion

AusländerInnen aus Nicht-EU-Staaten wird unter folgenden Voraussetzungen das kommunale Wahlrecht eingeräumt:

  • unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
  • 5-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • 3-monatiger Aufenthalt mit Erstwohnsitz in der entsprechenden Kommune