W1: Mehr Gerechtigkeit im Welthandel (2016)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
Version vom 5. Juli 2016, 10:58 Uhr von Kaffeeringe (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landesparteirat |Gliederung = Landesverband Schleswig-Holstein |Sitzung = Landesparteiratssitzung, Juni 2016 |Leitantrag …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, Juni 2016
Bezeichnung: W1
Antragsteller: Umweltforum


Beschluss: Überwiesen an Programmkommission (Land)

Wir brauchen Regeln für die Entwicklung einer fairen Weltwirtschaft

Wir fordern Parteivorstand, Bundestagsfraktion und die Fraktion im Europaparlament auf, ein Konzept für eine neue sozial-ökologische Wirtschaftsordnung zu erarbeiten, die sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit orientiert, die Sustainable Development Goals (SDG=Post-2015-Agenda) übernimmt, die im September 2015 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden sind und die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens vom Dezember 2015 erleichtert.

Für die SPD müssen dabei die Grundsätze gelten, die 2007 auf dem Hamburger Parteitag im Grundsatzprogramm beschlossen worden sind. Dort heißt es unter anderem:

Primat der Politik und Prinzip der Nachhaltigkeit

"Politik muss dafür sorgen, dass nicht zur bloßen Ware wird, was nicht zur Ware werden darf: Recht, Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Kultur, natürliche Umwelt. Die Demokratie wird sich in Zukunft darin bewähren müssen, dass sie den Zugang zu diesen öffentlichen Gütern gewährleistet, die politische Verantwortung für die Daseinsvorsorge behauptet, die eine gerechte Verteilung von Lebenschancen erst ermöglicht. Das ist in einer Welt knapper werdender Ressourcen mehr denn je erforderlich und darf nicht dem Markt überlassen werden.

Angesichts der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, angesichts von Globalisierung und ökologischer Krise betrachten wir Nachhaltigkeit als das einzig verantwortbare Grundprinzip politischen und wirtschaftlichen Handelns. Das Prinzip Nachhaltigkeit bedeutet: von der Zukunft herdenken; dem Primat der Kurzfristigkeit widerstehen und ebenso der Dominanz des Ökonomischen, der rein betriebswirtschaftlichen Logik.

Der Welthandel bringt vielen Menschen neue Arbeit und Wohlstand. Zugleich aber prägt den globalen Kapitalismus einMangelan Demokratie und Gerechtigkeit. So steht er dem Ziel einer freien und solidarischen Welt entgegen. Er verschärft alte Ungerechtigkeiten und schafft neue. Deshalb kämpfen wir für eine Politik, die im eigenen Land,in Europa und in der Welt eine soziale Antwort auf den globalen Kapitalismus formuliert."

Soweit unser Grundsatzprogramm.

Die Weltwirtschaft von heute ist auch eine Fluchtursache

Wir brauchen mehr Gerechtigkeit im Welthandel. Die Entwicklungsländer wollen keine Almosen - sie wollen gerechte Chancen auf den Märkten. Dazu müssen die Industrieländer im Rahmen derWelthandelsorganisation (WTO) ihre Märkte öffnen und die Subventionierung ihrer Agrarexporte Schritt für Schritt reduzieren und schließlich beenden. Die Wirklichkeit ist, dass die Länder auf der Nordhalbkugel, die EU und gerade auch Deutschland die Entwicklungsländer - vor allem in Afrika - nach wie vor massiv ausbeuten und dabei auch Menschenrechte verletzen.

Einige Beispiele dafür aus den letzten Jahren:

  1. In kaum einem Land der Welt sitzen so viele Unternehmen, denen eine Beteiligung an schweren Menschenrechtsverletzungen angelastet wird, wie in Deutschland. Das ergeben aktuelle Erhebungen der Universität Maastricht. Es ist eine lange Liste: Darunter die Verseuchung von Wasser in Peru zur Gewinnung von Kupfer für deutsche Autos, Landvertreibungen in Uganda für eine Kaffeeplantage, die Flutung von Dörfern durch einen Staudamm im Sudan sowie die Ausbeutung von Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie. In all diesenFällen waren deutsche Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt, so der Vorwurf mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  2. 2012 wurde eine "New Alliance for Food Security and Nutrition" gegründet, um den Hunger in der Dritten Welt zu bekämpfen.Die Dringlichkeit der Lage forderte eine umfassendere und wirkungsvollere Strategie und vor allem wesentlich höhere Investitionen in die Landwirtschaft. Das klang sehr positiv. Die führenden Industriestaaten der Welt schlossen sich mit den führenden multinationalen Konzernen und einer ausgewählten Gruppe von zehn afrikanischen Staaten zu einer bis dahin nicht gekannten "Partnerschaft" zusammen. Zu den Teilhabern der Allianz gehören die großen Player der Weltagrar- und Chemieindustrie sowie der Lebensmittelwirtschaft unter ihnen Cargill, Dupont, Danone, Monsanto, Nestle, Swiss Re, Syngenta, Unilever und Yara. Ihr Ziel: die afrikanische Landwirtschaft soll mit Hilfe der Agroindustrie auf Massenproduktion umgestellt werden. Dabei steht die kleinbäuerliche Landwirtschaft auf dem Spiel. Die Existenz von 530 Millionen Afrikanern, der Hälfte der afrikanischen Bevölkerung, basiert nach Berechnungen von Oxfam bis heute auf landwirtschaftlichen Einkünften. Landwirtschaft trägt zur Hälfte zum Bruttoinlandsprodukt in Sub-Sahara Afrika bei. Damit spielt die kleinbäuerliche Landwirtschaft die entscheidende Rolle in Afrika. Sie rückt jetzt in den Focus der „New Alliance". Es geht um einen enormen Markt, der in Wert gesetzt werden soll. Und bis 2030 auf einen Umsatz von einer Billion Dollar wachsen soll.
  3. Ein Freihandelsabkommen der EU mit ostafrikanischen Ländern (EPA) - angeschlossen sind Kenia, Ruanda, Burundi, Tansania und Uganda - verlangt die Liberalisierung von 82,6 Prozent des Marktes. Über die nächsten 15 Jahre sollen alle Importzölle abgeschafft werden. Kenia, das sich dagegen wehrte, wurde mit der Verhängung von Einfuhrzöllen für Schnittblumen, Röstkaffee, Dosenananas oder verpackten Tee erpresst. Kenia lenkte schließlich ein und seine einheimische Wirtschaft verliert dabei wahrscheinlich über 100 Millionen Euro jährlich.
  4. Agrarprodukte aus der EU dominieren die afrikanischen Märkte. Gegen industriell produziertes und subventioniertes Milchpulver aus Deutschland, Hühnerfleisch aus den Niederlanden oder Tomatenmark aus Italien können lokale Produzenten preislich nicht bestehen. Die Folge ist, dass sie vom Markt verschwinden. 1990 stammten noch 80 Prozent des in Ghana verkauften Geflügelfleisches aus heimischer Produktion. Heute sind es nur noch zehn Prozent. Der Ostatlantik wird von ausländischen Fischfabriken leergefischt„ so dass die westafrikanischen Fischer ihre Lebensgrundlage verloren haben. NGOs schätzen, dass rund ein Fünftel der afrikanischen Flüchtlinge "Fischerei-Migranten" sind. Wir sehen uns heute weltweiten Fluchtbewegungen gegenüber, von denen auch 95 Deutschland betroffen ist. Aber auch die Bundesregierung ist nicht einfach "mit Flüchtenden konfrontiert", mit deren Zustandekommen sie nichts zu tun hat. Die Flüchtenden sind vielmehr Produkt der ökonomischen und politischen Interessen der erfolgreichen Staaten, nicht zuletzt der Bundesrepublik. Wenn wir Fluchtursachen wirksam bekämpfen wollen, brauchen wir auch Regeln für eine faire, nachhaltige Weltwirtschaftsordnung.

Die europäische Handelspolitik muss neu ausgerichtet werden.

Die europäische Handels- und Investitionspolitik sollte

  • anerkennen, dass internationale Übereinkommen und Verträge- zu Menschen- und Frauenrechten, Arbeit, Umwelt und Klima-Vorrang vor Handels- und Investitionssystemen haben;
  • Ländern, Regionen und Gemeinden erlauben, Herstellung, Verteilung und Konsum von Waren und Dienstleistungen selbstständig zu regulieren, statt sich lediglich auf die "unsichtbare Hand des Marktes" zu verlassen. Systeme zur Angebotsregulierung, die diesen Zielen dienen, sollten durch Handels und Investitionsverträge nicht in Frage gestellt werden;
  • Staaten die Regulierung von Einfuhren, Ausfuhren und Investitionen zur Verwirklichung sozialer,kultureller und politischer Menschenrechte erlauben und eigenständige nationale Strategien für eine nachhaltige Entwicklung zulassen. Beispielsweise dürfen Investitions- und Exportbeschränkungen zugunsten einer demokratischen Kontrolle von Bodenschätzen und zugunsten des Allgemeinwohls durch Handels- und Investitionsverträge nicht verboten werden;
  • Ländern des Südens weiterhin Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen bzw. Exportsteuern erlauben, die erforderlich sind, damit sich die heimische Wirtschaft überhaupt entwickeln kann.
  • allen Staaten die Möglichkeit geben, den Ausstieg aus fossilen Energieträgern und der Atomkraft selbst zu organisieren. Grundsätzlich muss anerkannt werden, dass langfristige energiewirtschaftliche Verträge und Investorenrechte den klimapolitischen Handlungsspielraum von Staaten und der Europäischen Union empfindlich einschränken können. Im Konfliktfall muss eine nachhaltige Handels und Investitionspolitik Verträge zugunsten des dringend erforderlichen Ausstiegs aus fossilen Energieträgern verändern. Bei neuen Verträgen muss vermieden werden, dass sie etwa durch eine Stärkung der Eigentumsrechte von Investoren in eine klimapolitische Sackgasse führen.
  • das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen von internationalen Investoren an einer Sicherung des Status quo einerseits und dem Recht von Staat und Gesellschaft auf Regulierung im Sinne des Gemeinwohls andererseits anerkennen. Das derzeitige internationale Investitionsrecht scheint zulasten des Gemeinwohls aus dem Ruder geraten zu sein und bedarf einer Überarbeitung. Nur so kann erreicht werden, dass die Umsetzung der SDGs nicht durch internationale Investitionsverträge ausgehebelt werden kann.
  • garantieren, dass europäische Regierungen und Parlamente europäische Unternehmen für die sozialen und ökologischen Folgen ihrer Geschäftstätigkeit sowie der ihrer weltweiten Niederlassungen zur Verantwortungziehen können;
  • verbindliche soziale und ökologische Mindeststandards durchsetzen und volle Transparenzin globalen Wertschöpfungsketten schaffen. Ursprung, Zusammensetzung und Herstellungsbedingungen von Waren und Dienstleistungen müssen für den Einzelnen nachvollziehbar sein. Handelsregeln sollten Produkte und Dienstleistungen bevorzugen, die nach international anerkannten sozialen und umweltvertraglichen Normen hergestellt sind,zum Beispiel durch Förderung fairer Beschaffungsverfahren seitens der öffentlichen Verwaltung;
  • auf eine gerechte Einkommensverteilung in globalen Wertschöpfungskettenhinwirken, um stabile und adäquate Einkommen für Hersteller und Arbeitnehmer/innensowie erschwingliche Preise für Verbraucher zu garantieren, zum Beispiel durch Eindämmung der Marktmacht großer Handelsketten.
  • zu einer am Menschen orientierten regionalen Integration beitragen, durch die sich Gemeinschaften gegenseitig unterstützen und für gemeinschaftliche Systeme zum gerechten Ressourcenmanagement einsetzen können, die die Umwelt achten und schützen - zum Beispiel durch den Aufbau regionaler Nahrungsmittelreserven oder gemeinsamer Strategien zur nachhaltigen Nutzung und Erhaltung von Wasser und Land. Regionen müssen die Möglichkeit haben, kleineren Wettbewerbern einen besseren Marktzugang zu gewähren, um lokal integrierte Märkte zu unterstützen;
  • regionale und kulturelle Besonderheiten respektieren und als Chance begreifen. Es muss anerkannt werden, dass das Wirtschaftssystem Europas und Nordamerikas nicht nachhaltig ist. Aufgrund der großen Herausforderung einer sozial-ökologischen Transformation ist es wichtig, dass verschiede Wege ausprobiert werden können, damit Staaten und Gesellschaften im Sinne der "best practice" voneinander lernen und eine Aufwärtsspirale hin zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Wirtschaft in Gang setzen können.
  • möglichst direkte Handelsbeziehungen zwischen Herstellern und Konsumenten unterstützen. Europa muss den Grundsatz der Ernährungssouveränität achten undLändern und Gemeinschaften erlauben, die lokale und regionale Ernährungswirtschaftgegenüber dem weltweiten Agrarhandel zu bevorzugen;

Wir fordern den SPD-Parteivorstand, die Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und im Europäischen Parlament auf, die bisherigen Dogmen der Globalisierung und des Freihandels in Frage zu stellen und Kriterien zu entwickeln, wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern und Völkern der Welt gerecht und nachhaltig organisiert werden können. Das bedeutet gleichzeitig Widerstand zu leisten gegen Handels- und Investitionsabkommen, soweit sie diesen Grundsätzen widersprechen. Das muss auch bei TTIP, CET A, TiSA, dem EU-Singapore Abkommen und den sogenannten "ökonomischen Partnerschaftsabkommen" (EPAs) mit den ehemaligen europäischen Kolonien gelten. Da sich internationale Verträge nur schwer ändern lassen, muss vermieden werden, dass neue Verträge abgeschlossen werden, die Europa und die Partnerstaaten langfristig auf einen wirtschaftlichen Entwicklungspfad festlegen, der aus sozialen, ökologischen und demokratietheoretischen Gründen höchst problematisch ist.