W1: Regelungen Wachstumsbeschleunigungsgesetz ablehnen (2010): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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# Abmilderungen bei der „Zinsschranke“ und
# Abmilderungen bei der „Zinsschranke“ und
# neue Abschreibungsmöglichkeiten"
# neue Abschreibungsmöglichkeiten"
Begründung:
Das Gesetz ist sozial unausgewogen und bedient nur bestimmte Einzelinteressen. Einer weiteren Umverteilung von unten nach oben wird hier Vorschub geleistet. Die Staatsverschuldung nimmt rapide zu. Bereits jetzt deutet sich an, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung ab 2011 einen Ausgleich für die Vergünstigungen schaffen muss. Im Gespräch ist die Anhebung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung.
Steuerentlastungen nach diesem Gusto schwächen den Staat und bedienen die
Interessen einiger weniger.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden ab dem 1.1.2010 folgende Änderungen eintreten:
Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages:
Attraktiv für Besserverdienende ist die Erhöhung der Kinderfreibeträge: Diese wer-den von derzeit 6.024 auf 7.008 Euro pro Kind steigen. Dies bedeutet, dass ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 64.000 Euro der Steuervorteil höher ist als das Kindergeld, das der Familie zustünde.
Das Finanzamt stellt künftig im Rahmen einer „Günstigerprüfung“ fest, ob das Kindergeld oder der Freibetrag im Einzelfall höher ausfällt.
Familien mit geringerem Einkommen sollen ebenfalls zusätzliches Geld in die Hand bekommen. Um 20 Euro soll ab Januar das Kindergeld steigen: auf 184 Euro für das erste und zweite, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind.
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II wird die Anhebung des Kindergeldes mit den Leistungen des Arbeitslosengeldes verrechnet. Dadurch profitieren mehrere Milli-onen Kinder nicht  von diesem Gesetz.
Senkung des MwSt-Satzes für Übernachtungen:
Der MwSt-Satz für Übernachtungen wird von 19% auf 7% abgesenkt. Auf eine Milli-arde Euro an Steuer-Mindereinnahmen kommen die Experten des Finanzministeri-ums. Eine Steigerung des Wachstums geht ausweislich der Mehrheit der Sachver-ständigen mit dieser Maßnahme nicht einher.
Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer:
Eine Reihe von Erben, nämlich Geschwister sowie Nichten und Neffen, werden nach den Gesetzesplänen weniger Erbschaftssteuer abführen müssen. Statt bisher zwi-schen 30 und 50 Prozent des geerbten Vermögens fallen künftig je nach Höhe des Erbes nur noch 15 bis 43 Prozent an den Staat. 370 Millionen Euro mehr pro Jahr werden die Erben auf diese Weise behalten können.
Firmenerben müssen, um Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer zu genießen, weiterhin den geerbten Betrieb über mehrere Jahre fortführen und bestehende Ar-beitsplätze erhalten. Jedoch wird künftig die Frist, während der die Firma weiter bestehen muss, von bisher sieben auf fünf Jahre verkürzt. Ebenfalls sinken wird die Mindestlohnsumme, die in dieser Zeit gezahlt werden muss, von 650 auf 400 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich auf die vor Eintreten des Erbfalls gezahlten Löhne.
Wenn also vor der Übernahme durch den Erben pro Jahr 10 Millionen Euro an Löhnen gezahlt wurden, muss der Erbe in den fünf Jahren insgesamt 40 Millionen Euro zahlen, um nur 15 Prozent Erbschaftssteuer abführen zu müssen.
Ganz entfallen wird die Erbschaftssteuer, wenn der Erbe den Betrieb sieben (statt bisher zehn) Jahre lang fortführt und 700 Prozent der bisherigen Lohnsumme an die Beschäftigten zahlt.
Erben kleiner Betriebe fallen nicht unter die Lohnregel.
Insgesamt werden 50 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen durch diese Ände-rungen erwartet.
Nachbesserungen bei der Unternehmenssteuerreform:
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet zudem einige Nachbesserungen an der Unternehmenssteuerreform von 2008. Zum Beispiel wird es für Unternehmen künftig einfacher, Verluste Steuer mindernd geltend zu machen.
Das hat unter anderem auch direkte negative Auswirkungen auf die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen.
Abmilderungen bei der „Zinsschranke“:
Auch die so genannte „Zinsschranke“ wird abgemildert. Das Ziel bei deren Einführung ist, Konzernen das Verlagern ihrer Gewinne an ausländische Tochtergesellschaften zum Zweck der Steuerersparnis zu erschweren. Die Regeln der Zinsschranke stellen jedoch in der gegenwärtigen Krise für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Daher soll die Freigrenze zum Abzug von Zinsaufwendungen von einer Million Euro auf 3 Millionen Euro erhöht werden.
Neue Abschreibungsmöglichkeiten:
Außerdem gelten für Unternehmer nach den Plänen von Union und FDP künftig neue Abschreibungsregeln für Wirtschaftsgüter: Mit der Sofortabschreibung für Aufwen-dungen bis 410 Euro können Unternehmer schon im Jahr der Anschaffung von den Steuervorteilen profitieren. Alternativ kann ein Sammelposten für alle Wirtschaftsgü-ter zwischen 150 und 1.000 Euro eingerichtet werden.
Fazit:
Zusammengerechnet können sich die Unternehmen über Steuernachlässe von rund 2,4 Milliarden Euro freuen. Insgesamt belaufen sich die Entlastungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Jahr 2010 auf rund 6,1 Milliarden Euro und danach jährlich auf rund 8,5 Milliarden Euro.

Aktuelle Version vom 25. April 2013, 14:29 Uhr

Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: W1
Antragsteller: Kreisverband Ostholstein


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Schleswig-Holstein lehnt die folgenden Regelungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ab:

  1. Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages
  2. Senkung des MwSt-Satzes für Übernachtungen
  3. Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer
  4. Nachbesserungen bei der Unternehmenssteuerreform
  5. Abmilderungen bei der „Zinsschranke“ und
  6. neue Abschreibungsmöglichkeiten"