W2: Drittelparität an den schleswig-holsteinischen Hochschulen (2013)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Büdelsdorf 2013
Bezeichnung: W2
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Die Studierenden stellen die große Mehrheit an den Hochschulen dar. In den Gremien der universitären Selbstverwaltung sind sie jedoch stark unterrepräsentiert. Die Forderung nach paritätischer Mitbestimmung ist nicht neu. Schon in den Anfängen der selbst verwalteten Studierendenschaft in den 60er Jahren war dies ein Anliegen der Student_innen. Jedoch erklärte das Bundesverfassungsgericht die Drittelparität für verfassungswidrig. Die Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie in Art. 5 GG verankert ist, könne nur durch eine professorale Mehrheit in den Gremien gesichert werden.

In der Praxis ist es aber längst nicht so, dass alle Entscheidungen, die in diesen Gremien getroffen werden, die Freiheit der Wissenschaftler_innen betreffen. Daher fordern wir, dass die Gremien der universitären Selbstverwaltung drittelparitätisch – ein Drittel Professor_innen, ein Drittel Mittelbau, ein Drittel Studierende – besetzt werden. Mithilfe eines Erweiterungsmodells kann dies verfassungskonform gestaltet werden. So würden bei allen Themen, die nicht die Freiheit von Forschung und Lehre betreffen, also beispielsweise bei studienorganisatorischen Fragen und Berufungen, die Gremien in drei Statusgruppen mit gleichem Stimmgewicht aufgeteilt.

Wir fordern die Landesregierung auf, die drittelparitätische Aufteilung der Gremien der universitären Selbstverwaltung im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes in dieses aufzunehmen und für die Umsetzung an den Hochschulen des Landes zu sorgen.