W3: Tariftreuegesetz SH (2010)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2010
Bezeichnung: W3
Antragsteller: Ortsverein Adelby


Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Landtagsfraktion wird beauftragt, sich auf Grundlage des Urteils des EuGH vom 03.04.2008 und des darauf basierenden Erlasses des Wirtschaftsministeriums vom 26.05.2008 für eine europarechtskonforme und durchgreifende Anpassung des Tariftreuegesetzes SH einzusetzen.


Begründung:

In 2006 hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag das Tariftreuegesetz verabschiedet. In seiner damaligen Fassung galt es für die Branchen Bauwirtschaft, Entsorgung und schienengebundener ÖPNV. 2007 wurde das Gesetz auf die Beschäftigten des Bus-ÖPNV ausgeweitet.

Durch eine Entscheidung des EuGH v. 03.04.2008 zu Teilen des Niedersächsischen Vergabegesetzes wurden die Tariftreuegesetze der Länder ausgehebelt. Es wurde begründet, dass der Wettbewerbsvorteil der ausländischen Firmen gerade in den geringeren Lohnkosten liege und sie vom Wettbewerb ausgeschlossen würden, könnten sie diesen nicht nutzen. Die im Tariftreuegesetz geforderte Tariftreueverpflichtung stelle daher eine Beeinträchtigung dieser Firmen dar.

Nach Überprüfung des Schleswig-Holsteinischen Tariftreuegesetzes wurde am 26.05.2008 vom Wirtschaftsministerium ein entsprechender Erlass herausgegeben, der ausdrücklich darauf hinweist, dass bei neuen Vergabeverfahren eine Tariftreue nicht mehr einzufordern ist.