W6: Den Mindestlohn ohne Ausnahmen verwirklichen! Keine Präkarisierung von unter 18-Jährigen und Langzeitarbeitslosen (2014): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. Oktober 2014, 15:05 Uhr
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Lübeck 2014 |
Bezeichnung: W6 |
Antragsteller: Landesverband Schleswig-Holstein
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Beschluss: Überwiesen an Landesparteirat |
Der Landesvorstand der SPD Schleswig-Holstein begrüßt die Zügige Umsetzung des Koalitionsvertrages bei der Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro durch die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Diese SPD-Kernforderung wird mit der Einführung zum 1.1.2015 zunächst ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland zu Gute kommen und für bessere Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsegment sorgen. Ab dem 1.1.2017 keine Ausnahmen bei einzelnen Branchen mehr zuzulassen ist der absolut richtige Weg. Daher ist die Bundesarbeitsministerin aufgefordert, analog zum Mindestlohn eine Mindestausbildungsvergütung auf den Weg zu bringen, die eine angemessene Entlohnung darstellt und den Fachkräftebedarf sichert.
Unsere Position ist gegenüber dem Wahlprogramm 2013 unverändert: „Prekäre Arbeit wollen wir überwinden, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen und über eine Stärkung des Tarifsystems gerechte Löhne ermöglichen. Für gleiche und gleichwertige Arbeit muss gleicher Lohn bezahlt werden. Die konsequente Lösung für unter 18-Jährige liegt in einer Reform des Bundesausbildungsverordnung.