Ä10 zu I1: Änderungsantrag zum Antrag I1 (2002)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 2002
Bezeichnung: Ä10 zu I1
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Betriebsgruppe Bundeswehr über Landesvorstand Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)


Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand

(Beschluss: Überweisung an den Landesvorstand zur Überarbeitung)


1. Präambel

  • Absatz 4 - streiche: „rot/grünen“; setze: „SPD-geführten“.
  • Absatz 5 - streiche den 2. und den 3. Satz vollständig


2. Außenpolitische Grundsätze

  • Absatz 2 - streiche im 1. Satz die Worte: „bleibt internationalistisch“ und im 2. Satz: „Sie“. Der neue Satz lautet dann: „Die deutsche Außenpolitik ist fest in die (...)“. - ändere den letzten Satz wie folgt: „Das schließt ein, dass Deutschland im Rahmen der internationalen Vereinbarungen Vorreiterfunktionen übernehmen soll“.
  • Absatz 4 - streiche den 3. Satz und ersetze ihn durch: „Insofern nimmt die Bundesrepublik Deutschland ihre außenpolitischen Verpflichtungen verantwortungsbewusst wahr“.
  • Absatz 6 - ändere den 3. Satz wie folgt: „In den nächsten Jahren ist je nach Haushaltslage anzustreben, dass Deutschland die staatlichen Mittel (...) erhöhen wird“.


3. Militärische Aspekte der Außenpolitik

  • Absatz 1 - ändere den 3. Satz wie folgt: „Die Anwendung (...) in Frage kommen, wenn alle anderen Konfliktlösungsbemühungen erfolglos geblieben sind. - streiche den 4. und den 5. Satz vollständig und ersetze sie durch: „Sozialdemokratisches Hauptaugenmerk wird auch weiterhin der Krisenprävention und Krisenregulierung gelten. Wo jedoch diese Mittel versagen, kann es erforderlich sein, einen militärischen Beitrag zur internationalen Politik zu leisten. Solch ein Einsatz muss sich stets an strengen Kriterien orientieren und von der Mehrheit des Deutschen Bundestages getragen werden. Dabei ist die Einwilligung der Konfliktparteien oder ein Mandat der Vereinten Nationen anzustreben. Dieser Grundsatz entbindet Deutschland jedoch nicht, im Fall gravierender Menschenrechtsverletzungen oder im Fall einer direkten oder indirekten Bedrohung unseres Wertesystems geeignete Mittel zur Gefahrenabwehr im Verbund mit unseren Partnern zu ergreifen.“
  • Absatz 3 - streiche Absatz 3 und ersetze ihn durch: „Die notwendige Neuorientierung der Bundeswehr darf die Tatsache nicht außer Acht lassen, dass vordringlich friedenspolitische Möglichkeiten genutzt werden. Das gilt für den Frieden im Inneren ebenso wie für den Frieden in der Welt. Angesichts der schwierigen Lage des Bundeshaushaltes hat sich die Neuausrichtung der Bundeswehr grundsätzlich am Finanzplanungsrahmen auszurichten. Wenn die übernommene Verantwortung eine für den Auftrag erforderliche Ausstattung der Bundeswehr nach sich zieht, dann ist die dafür notwendige Finanzierung sicherzustellen. – Ein jährliches Budget in Höhe von 10 % des Bundeshaushaltes ist anzustreben. - Um die Reform der Bundeswehr langfristig finanziell zu sichern und den deutschen Beitrag zur internationalen Sicherheitspolitik zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Bundeswehr die Möglichkeit erhält, neue und innovative Instrumente zur Kostensenkung einzusetzen. Neue Verfahren für die Bedarfsermittlung und Beschaffung, neue Finanzierungsarten, konsequente Prozessorientierung in den Abläufen, intensive Kooperation mit der Wirtschaft, der Aufbau von Controlling-Elementen und der Ausbau flexibler Budgetierung werden zusätzlichen Handlungsspielraum eröffnen, wenn bürokratische Hemmnisse konsequent beseitigt werden und veraltete finanzpolitische Gedanken den neuen Erfordernissen weichen.“