Ä4: Sofortiger Stopp aller Transporte zur Giftmülldeponie Schönberg (Änderungsantrag zu D1) (1986)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Kiel 1986
Bezeichnung: Ä4
Antragsteller: Kreisverband Lübeck


Beschluss: Angenommen


Die Giftmülldeponie Schönberg/DDR wurde 1979 von der DDR in Zusammenarbeit mit bundesdeutschen Privatunternehmen eingerichtet. Obwohl die Lübecker SPD schon 1979 große Sicherheitsbedenken gegen die grenznahe Giftmülldeponie geäußert hat, erteilte die schleswig-holsteinische CDU-Landesregierung die erste Transportgenehmigung und eröffnete so auch den anderen Bundesländern die billige "Entsorgungsmöglichkeit“ nach Schönberg.

Inzwischen strömen aus fast allen Bundesländern und dem Ausland Abfälle und gefährliche Sonderabfälle zur Giftmülldeponie Schönberg. Entgegen den Aussagen der CDU-Landesregierung, das Müllaufkommen werde auf 100.000 Tonnen jährlich begrenzt, werden in diesem Jahr eine Million Tonnen Müll auf der Giftmülldeponie Schönberg abgekippt.

Die SPD fürchtet seit 1979 um das Wohl der Lübecker Bevölkerung und um das Wohl der im Umkreis der Giftmülldeponie lebenden DDR-Bürger und -Bürgerinnen. Sie sieht vor allem Gefahren für das Grundwasser‚ das Oberflächenwasser und die Luft.


Auf Initiative der Sozialdemokraten

  • haben der Lübecker Senat und die Bürgerschaft schon 1979 Landes- und Bundesregierung zum TRANSPORTSTOPP aufgefordert
  • haben Senat und Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck schließlich gegen die Erteilung von Transportgenehmigungen geklagt.


Die SPD-Landtagsfraktion hat im Landtag einen parlamentarischen UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS durchgesetzt, der die Widersprüche um die Giftmülldeponie Schönberg aufklären sollte.


Die jüngsten Ereignisse um die grenznahe Giftmülldeponie haben die Befürchtungen der SPD bestärkt.

  • Der parlamentarische Untersuchungsausschuß deckte bedenkliche Versäumnisse und Falschinformationen der Öffentlichkeit durch die CDU-Landesregierung im Zusammenhang mit der Giftmülldeponie Schönberg auf.
  • Der Untersuchungsausschuß konnte Zweifel an der Sicherheit der Deponie nicht ausräumen. Im Gegenteil — Akteneinsicht und Zeugenanhörung haben die Bedenken verstärkt.
  • Im Zusammenhang mit den Klagen gegen das Land Schleswig-Holstein und das Land Hessen wegen der Erteilung von Transportgenehmigungen wurden von der Hansestadt Lübeck in erster Instanz einstweilige Anordnungen durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Schleswig sah es als nicht ausreichend geklärt an, daß von der Giftmülldeponie Schönberg keine Gefahr für das Wohl der Allgemeinheit ausgeht.
  • Auch Fachleute haben in den letzten Monaten festgestellt, daß die Giftmülldeponie Schönberg nicht sicher ist.
  • Der Zoll hält eine auch nur annähernd wirkungsvolle Kontrolle der 200 bis 300 Lastkraftwagen, die täglich die Grenzkontrollstelle Schlutup in Richtung Schönberg passieren, für ausgeschlossen.


Die SPD Schleswig-Holstein fordert deshalb:

  • Den sofortigen Stopp aller Abfalltransporte nach Schönberg aus der BRD und aus West-Europa!
  • Eine Produktionsweise, die keine Giftmüllabfälle entstehen läßt!
  • Solange das nicht verwirklicht ist, ist eine Beseitigung in dem Bundesland erforderlich, in dem der Giftmüll anfällt - mindestens aber die Beseitigung des Mülls in den Grenzen der BRD. Grenzüberschreitender Mülltourismus wird abgelehnt!
  • Ein generelles Genehmigungsverfahren für Produktionen, bei denen gefährliche Abfälle anfallen!
  • Eine drastische Verschärfung bei Umweltdelikten und eine hohe Bestrafung bei Verstößen gegen das geforderte Genehmigungsverfahren!