A10: Erfolgsmodell Mitbestimmung stärken/Lavo Klausur/2020

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesvorstand
Sitzung: Landesvorstandsklausur, Mai 2020
Bezeichnung: A10
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen und Überwiesen an Landesparteirat


Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung stärken! Täglich engagieren sich Menschen in Betriebs- und Personalräten, in Vertretungen von Schwerbehinderten und Auszubildenden. Sie sind die starke Stimme der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben, Dienststellen und Unternehmen. Engagierte Betriebsräte und Personalräte sind Teil unserer lebendigen und starken Demokratie. Die betriebliche Mitbestimmung leistet einen unverzichtbaren Beitrag für faire Arbeitsbedingungen und gutes Betriebsklima. Dieses Erfolgsmodell braucht eine Ausweitung und Stärkung. In der Corona-Krise hat sich noch einmal gezeigt, dass Beschäftigte mit Tarifvertag im Vorteil sind: Oft haben zum Beispiel Arbeitgeber*innen darüber das Kurzarbeitergeld aufgestockt.

Wir wollen das vereinfachte Wahlverfahren zum Standard in Betrieben bis 100 Beschäftigten machen. Beschäftigte sollen schon bei der Vorbereitung der Wahl zum Betriebsrat den erweiterten Kündigungsschutz bekommen. Die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) wird auf alle Arbeitnehmer*innen, die das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, ausgedehnt, wenn sie sich in Ausbildung befinden und das aktive / passive Wahlrecht wird dieser Gruppe uneingeschränkt gewährt.

Atypisch Beschäftigte sollen in Zukunft zu den Beschäftigten zählen, die den Betriebsrat wählen können und von ihm vertreten werden. Um Zwei-Klassen-Belegschaften zu verhindern, sollen Betriebsräte ein Vetorecht bei Werkverträgen und Leiharbeitern bekommen.

Wir wollen Arbeitergeber*innen stärker strafrechtlich verfolgen, wenn sie Betriebsräte behindern. Dazu muss es bundesweit Schwerpunktstaatsanwaltschaften geben. Mit der Digitalisierung gibt es in vielen Betrieben große Umwälzungen. Betriebsräte müssen hier zukünftig mehr mitreden dürfen. Sie brauchen dazu wirksame Mitbestimmungs- und Initiativrechte – genau wie beim Outsourcing und der Verlagerung von Betriebsteilen.

Wir wollen die Mitbestimmung auf Unternehmen ausländischer Rechtsform (z.B. „Ltd.“ Oder „B.V.“) mit Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung in Deutschland ausweiten.