A19 Unternehmensgründungen gezielt fördern und unterstützen (2020)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteirat
Sitzung: Landesparteiratssitzung, August 2020
Bezeichnung: A19
Antragsteller: Kreisverband Kiel


Beschluss: Angenommen

Unternehmensgründungen mit innovativen und skalierbaren Geschäftsideen sind für die Erhaltung und Entwicklung des Standortes Schleswig-Holstein aus technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht von großer Bedeutung. Junge Wachstumsunternehmen schaffen neue Arbeitsplätze, erhöhen die deutschlandweite Bedeutung und Sichtbarkeit des Wirtschaftsstandortes, sichern Steuereinnahmen.

Sie erhöhen außerdem die Anziehungskraft Schleswig-Holsteins für junge Fachkräfte als Ort mit modernen und attraktiven Arbeitgebern und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft und Gesellschaft. Als SPD Schleswig-Holstein haben wir die Relevanz solcher Unternehmensgründungen für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein erkannt und schaffen deswegen die notwendigen Rahmenbedingungen, um diese Gründungen in ihrer Entwicklung zu unterstützen und fördern.

Die SPD-Landtagsfraktion wird deswegen aufgefordert, folgende Themen in die konkrete Umsetzung zu bringen:

Gründertum und Gründergeist stärken

Die Zahl der Gründer*innen ist rückläufig. Dies mag verschiedene Gründe haben. Ein guter Weg, um dem entgegen zu wirken ist, bereits in der Schulbildung anzusetzen. Unternehmensgründung und Selbstständigkeit müssen als Berufsperspektiven von Beginn an mit aufgezeigt werden sowie ein Gründergeist bereits in der Schule durch entsprechende Projekte etabliert und vorgelebt werden. Den Schulen sind dafür vom Land die notwendigen Mittel und die notwendige personelle Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Behördenwege erleichtern

Wer sich entscheidet, ein Unternehmen zu gründen, zeigt Mut und geht ein Risiko ein. Die Belastungen in der frühen Phase eines jungen Unternehmens sind groß und dürfen nicht durch umständliche und zeitintensive staatliche Verfahren noch vergrößert werden. Formulare für Förderanträge o.ä. müssen kurz und leicht verständlich sein. Außerdem müssen in den ersten Monaten steuerliche Belastungen und betriebliche Auflagen so gering wie möglich gehalten werden, wenn für die Beschäftigten die Kriterien von Guter Arbeit, Tarifbindung und betrieblicher Mitbestimmung eingehalten werden.

Gezielte Fördermaßnahmen anbieten (monetär und nicht-monetär)

Es gibt mittlerweile zahlreiche Förderstrukturen, die synchronisiert und weiterentwickelt werden müssen. Dazu gehören die Beratungsstellen, Förderinstitute und Rauminfrastrukturen an vielen Orten in Schleswig-Holstein. Eine monetäre Förderung darf nicht einfach in der Überweisung von Geld bestehen. Stattdessen sind Fördermodelle zu etablieren, in denen z.B. die Bezahlung und Absicherung der ersten Mitarbeiter*innen übernommen wird. Daneben ist vor allem die nicht-monetäre Förderung auszubauen, die oft viel wichtiger ist. Dazu gehört vor allem das zielgerichtete Bereitstellen von Räumen, Wissen und Partnern.

Gründungsförderung fokussieren

Als Land Schleswig-Holstein müssen wir unsere Kräfte bündeln und fokussiert die Gründungsförderung vorantreiben. Dazu muss das Land eine klare Zielsetzung formulieren, welche Gründungen sie unterstützen und vorantreiben will. Grundsätzlich sind solche Gründungen zu fördern, die mittelfristig eine wirtschaftliche Selbständigkeit erreichen und die Wertschöpfung an der Einhaltung von Mindeststandards von Sozial- und Umweltaspekten ausrichten. Des weiteren muss auf Grundlage einer wissenschaftlichen Analyse der Potentiale, der bestehenden Strukturen und der Besonderheiten des Standortes eine thematisch-inhaltliche Schwerpunktsetzung vorgenommen werden, die für alle weiteren Förderaktivitäten des Landes zentrales Entscheidungskriterium sein soll.