Bündnis für den Norden - Neue Horizonte für Schleswig-Holstein (2012)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Neumünster 2012
Bezeichnung: Nicht aufgeführt
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Präambel

Neue Horizonte für Schleswig-Holstein

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der SSW wollen gemeinsam als Bündnis für den Norden einen neuen Politikstil in Schleswig-Holstein etablieren. Unsere Bildungspolitik soll es allen ermöglichen, sich ihren Talenten nach zu entfalten – in Kita, Schule und Hochschule und in einem solidarischen Gemeinwesen. Wir können hier vor Ort die Energiewende für eine große Veränderung der Wirtschaft nutzen, die beispielgebend für andere sein kann. In Schleswig-Holstein wird sich zeigen, wie wir das Haushaltsdefizit nachhaltig abbauen können, ohne gleichzeitig die Defizite im Bildungs- und Sozialbereich als unvermeidlich hinzunehmen. Wir stehen für eine Politik, die Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen verankern wird.

Unser Land soll auch in der Zukunft allen Menschen eine Chance bieten – denen, deren Familien seit Generationen hier leben, genauso wie jenen, die zur Familiengründung, zum Arbeiten und Lernen, aufgrund von Flucht oder wegen ihrer eigenen Aufstiegschancen in unser Land kommen. Allen begegnen wir mit Offenheit und Respekt, alle wollen wir für die Werte und Chancen in unserem Land begeistern. Schleswig-Holstein wird als Land zwischen den Meeren den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Ländern, Skandinavien und dem baltischen Raum suchen und ausbauen, genauso wie es seine Integration in die globale Wirtschaft fortschreiben und seine Bürgerinnen und Bürger wie auch seine Unternehmen auf diesem Weg begleiten wird.

Macht zu haben, bedeutet nicht automatisch, Recht zu haben. Wir werden offen auf alle im Landtag vertretenen Parteien zugehen, auch wenn sie nicht Teil unseres Bündnisses sind. Wir werden mit den Menschen in Schleswig-Holstein direkt und ungeschminkt kommunizieren, unsere Entscheidungen erläutern, aber eben auch Wünsche, Anregungen und Kritik einfordern.

Die Politik in Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt. Nur 60 Prozent der Menschen in unserem Land sind überhaupt noch zur Wahl gegangen, obwohl unser Handeln sie direkt betrifft und obwohl viele demokratische Parteien zur Auswahl standen. Wir können deshalb nicht zur Tagesordnung übergehen, ohne nach den Ursachen dafür zu suchen und neue Wege zu beschreiten.

Wir glauben, dass wir die großen Herausforderungen nur gemeinsam lösen können. Deshalb zielt unser Bündnis im Kern auf die Neugründung eines Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl im Norden. Weil wir drei Partner eines neuen Bündnisses sind und weil wir keine „Politik des Durchregierens“ wollen, begreifen wir uns als ein Projekt, das neues politisches Denken vorlebt und die historisch gewachsenen Gräben zwischen Regierungsmehrheit und Opposition, zwischen Politik und Gesellschaft überwinden möchte.

Über Legislaturperioden und Ressorts hinaus

Mit diesem Koalitionsvertrag legen wir die Grundlage für eine gemeinsame Regierung für die nächsten fünf Jahre. Dabei wollen wir ein Denken in den engen Zeitfenstern von Legislaturperioden überwinden. Niemand von uns weiß genau, vor welchen Herausforderungen unsere Gesellschaft im Jahr 2017 stehen wird und niemand von uns weiß, ob alle Aufgaben, die sich uns in den fünf Jahren gestellt haben, auch in diesem Zeitraum abgearbeitet werden konnten. So wie wir Bürgerbeteiligung leben wollen, so wollen wir stets deutlich machen, dass unsere politischen Ziele über den Wahltag hinausgehen und dass wir über die Zeit hinaus verantwortlich sind mit dem, was wir jetzt tun.

Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre hat neue Themen, neue Herausforderungen gebracht, die sich nicht alle in dem klassischen Ressortzuschnitt abbilden. Deshalb werden wir in der Staatskanzlei ressortübergreifende Projektgruppen zu folgenden Themen einrichten: Gestaltung der Folgen aus dem demografischen Wandel; die Informationsgesellschaft mit ihren neuen Möglichkeiten an Beteiligung und Transparenz, aber auch neuen Schutzbedürfnissen; europäische und föderale Kooperationen und ihre demokratische Einbettung; Gleichstellung.

Wir begreifen Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche. Unser Ziel ist ein selbstbestimmtes und partnerschaftliches Miteinander von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in allen Lebensbereichen und -phasen.

Die Energiewende, Schritte hin zu einer CO2-armen Wirtschaftsweise, neue und stärkere Formen von Bürgerbeteiligung, gute Arbeitsbedingungen und gesellschaftlicher Zusammenhalt, effiziente Verwaltungsstrukturen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – sich diesen großen Aufgaben zu stellen, setzt voraus, dass Ressorts kooperieren und Querschnittsaufgaben nicht an Egoismen der Parteien oder Verwaltungen scheitern. Unser Bündnis ist mehr als nur die Summe seiner Teile.

Politische Ziele des Bündnisses

Solide haushalten und Gestaltungsspielräume zurückgewinnen

Um die großen Zukunftsaufgaben bewältigen zu können, werden wir Schleswig-Holsteins finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herstellen. Das ist für uns von zentraler Bedeutung. Unsere verfassungsrechtlich festgeschriebene Aufgabe ist es, in definierten Einzelschritten bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen und sicherzustellen, dass die strukturellen Probleme des Landeshaushalts spätestens zu diesem Zeitpunkt soweit gelöst sind, dass es nicht zu ständig wiederkehrenden Haushaltsproblemen kommt.

Schleswig-Holstein braucht deshalb auf Landes- und kommunaler Ebene eine moderne, effiziente und handlungsfähige Verwaltung, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentriert und diese kompetent wahrnimmt. Unser Ziel ist eine konzentrierte, moderne Verwaltung ohne überflüssige Doppelstrukturen. Wir wollen mit den Kommunen gemeinsam Vorschläge zu einer weiteren Reform der Verwaltungen entwickeln, auch um Einsparungen in den jeweiligen Haushalten zu erzielen.

Allein über Einsparungen im Bereich des Personals, bei Förderprogrammen oder sozialen Leistungen ist jedoch eine nachhaltige Sanierung des Haushalts nicht zu erreichen. Um die Einnahmeseite durch vermehrte Steuereinnahmen zu verbessern und auf der Ausgabenseite insbesondere die Ausgaben für Sozialleistungen zu reduzieren, sind kluge Investitionen in Bildung und Wirtschaft im besten Sinne rentierlich. Daher haben alle – auch haushaltsrelevanten – Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, hohe Priorität. Dies gilt insbesondere für die Verbesserung der Qualifizierung junger Menschen für den Arbeitsmarkt. Investitionen in arbeitsplatzrelevante Infrastruktur und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine Ansiedlung neuer Unternehmen schaffen Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Regionen Schleswig-Holsteins.

Investitionen in Energieeffizienz und Energiesparen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sondern können bei steigenden Energiekosten auch strukturell die öffentlichen Haushalte entlasten. Sie genießen daher neben den Bildungsinvestitionen Priorität.

Neue oder höhere Ausgaben sind möglich, werden aber nur dann in den Haushalt aufgenommen, wenn eine wertgleiche Gegenfinanzierung mit der jeweiligen Erhöhung beschlossen wird. Kürzungen werden andererseits nur vorgenommen, wenn sie nicht nur zu kurzfristigen Effekten in Einzelplänen führen, sondern langfristig über den Gesamthaushalt zu Entlastungen führen. Anders wären die Vorgaben der Schuldenbremse dauerhaft nicht einzuhalten.

Die mechanische und sehr kurzsichtige Kürzungspolitik hat in den vergangenen Jahren viel zerstört und nur wenig genutzt. Das werden wir ändern. Wir werden den gesellschaftlichen Akteuren und Vereinen Planungssicherheit anbieten. Die Knappheit der Mittel muss zu mehr Politik führen und nicht zu weniger.

Bessere Bildungschancen von Anfang an

Eine gute Bildung von Anfang an ist das Fundament für Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und die wirtschaftliche Zukunft des Landes. Unser Ziel ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und jedem Kind, aber auch Erwachsenen mit Bildungsdefiziten unabhängig von ihrer jeweiligen sozialen Herkunft Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Sie sollen sich den eigenen Fähigkeiten nach aus-, fort- und weiterbilden können, damit sie eine realistische Chance auf einem Arbeitsmarkt erhalten, der immer größere Anforderungen an die Qualität der schulischen und beruflichen Ausbildung stellt. Jedem Kind muss ein qualifizierter Schulabschluss ermöglicht werden. Wir wollen deshalb die knappen öffentlichen Mittel vor allem in die Bildung investieren und Schleswig-Holstein zu einem der attraktivsten Bildungsländer machen.

Kindertagesstätten sind Bildungsorte und frühkindliche Bildung ist die Voraussetzung für eine chancengerechte Gesellschaft. Wir werden, trotz der knappen Mittel, die Kommunen dabei unterstützen, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr ab 2013 auch umgesetzt und die Qualität der Erziehung in den Kindertagesstätten gestärkt werden kann.

Die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und alle anderen an Schule Beteiligten in Schleswig-Holstein wollen verlässliche Rahmenbedingungen, vor allem aber gute Schulen. Wir werden durch eine behutsame Weiterentwicklung den Schulen Planungssicherheit geben. Wir werden die kommenden Jahre für eine Verbesserung der Unterrichtsqualität, eine bessere Unterrichtsversorgung und eine Modernisierung der Lehrerausbildung nutzen, die durch sinkende Schülerzahlen finanziell ermöglicht werden können. Gerade in der Bildungspolitik soll sich unser neues Politikverständnis beweisen. Wir wollen nicht gegen die Beteiligten Schulpolitik machen, sondern mit allen gemeinsam.

Die Hochschulen in Schleswig-Holstein fordern von der neuen Landesregierung zu Recht mehr Kooperation, Unterstützung und Planungssicherheit. Wir werden sie ihnen geben, auch wenn die zur Verfügung stehenden Mittel die bestehenden Bedarfe nicht decken können. Wir wollen deshalb im Rahmen einer Hochschulkonferenz darüber sprechen, wie wir den Studienstandort Schleswig-Holstein attraktiver machen können, die Folgen des demografischen Wandels besser in die langfristigen Planungen einbeziehen und die Stärken des Wissenschaftsstandortes weiter profilieren können.

Schleswig-Holsteins Wirtschaft stärken

Schleswig-Holstein hat eine überwiegend mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur, die gerade in Zeiten der Krise ein hohes Maß an Stabilität gezeigt hat. Wir wollen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft Rahmenbedingungen schaffen, die es ihr erleichtern, traditionelle Geschäftsfelder zu sichern und zukunftsfähige Geschäftsfelder auf- und auszubauen. Energietechnologie und -erzeugung, Gesundheitswirtschaft, Tourismus, Ernährungswirtschaft und maritime Industrie wollen wir gemeinsam mit Verbänden und Kammern europaweit wettbewerbsfähig aufstellen. Wir machen eine Wirtschafts- und Strukturpolitik, die die Wachstumszentren Schleswig-Holsteins stärkt und für die Regionen des Landes Handlungskonzepte erarbeitet.

Klimawandel und steigende Energiepreise erfordern ein anderes Wirtschaften, ein qualitatives Wachstum. Für unser Land liegt in der Energiewende und mehr Ressourceneffizienz eine große Entwicklungschance für die Wirtschaft.

Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärken. Durch die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg, mit unseren norddeutschen Nachbarländern, unserem nördlichen Nachbarn Dänemark und durch eine verstärkte Kooperation im Ostsee- und Nordseeraum eröffnen wir Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen neue Perspektiven, die zu Wachstum und Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein führen.

Wir werden die Infrastruktur des Landes stärken. Ob Netzausbau für die Energiewende, Breitbandversorgung für bessere Datenverbindung oder Verkehrsinfrastruktur: Es stehen große Aufgaben bevor. Angesichts knapper Haushalte, ökologischer Folgekosten und dem gerechtfertigten Anspruch der Menschen auf Beteiligung an Planungsprozessen, wollen wir uns vom alten Denken in einzelnen Infrastrukturvorhaben lösen.

Vorreiter der Energiewende werden, die Umwelt schützen

Die Energiewende beschreibt eine zentrale politische Herausforderung der kommenden Jahre. Sie geht alle an: Die Menschen vor Ort, die Wirtschaft, Kommunen, Land, Bund und Europa.

Schleswig-Holstein muss wieder Vorreiter bei der Energiewende werden und seine großen Potenziale nutzen. Zur Sicherung der Umsetzung des Atomausstieges, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Energieversorgung müssen sehr schnell alle Anstrengungen unternommen werden, den Einsatz regenerativer Energien zu stärken und nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

Unser Ziel ist, in Schleswig-Holstein eine Versorgung mit Energie ganzjährig aus regenerativen Energien sicher zu stellen - unabhängig von Tageszeit und Wetter. Wir wollen in den nächsten Jahren die Voraussetzungen schaffen, dass bis 2020 unser Land dreimal so viel erneuerbaren Strom produziert, wie es verbraucht, und so zum wirtschaftlichen Profiteur der Energiewende wird. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen und belegen, dass eine moderne europäische Industriegesellschaft auf Basis regenerativer, für die Menschen bezahlbarer Energien aufgebaut werden kann.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden wir Investitionen und Förderprogramme zukünftig auch am Ziel des Klimaschutzes messen. Die Energiewende macht deutlich, dass vernetztes Denken zu einer doppelten und dreifachen Rendite führt: Die energetische Sanierung einer Schule ist gut für das Bildungsland Schleswig-Holstein, gut für das örtliche Handwerk, gut für die Energiebilanz und gut für die Kommunen, da die Betriebskosten dauerhaft sinken.

Schleswig-Holstein ist geprägt von einer einzigartigen Naturvielfalt und Schönheit. Der Fortschritt und die Veränderungen, die wir anstreben, dürfen und werden nie gegen die Natur gerichtet sein. Die biologische Vielfalt ist einer der größten Schätze dieses Landes, Lebensgrundlage und ein Kapital. Naturschutz ist kein Luxus. Wir wollen mit unserer Politik einen integrierenden Ansatz für Wirtschaft und Naturschutz, um die konkurrierenden Interessen gegeneinander abzuwägen und auszugleichen.

Für ein faires Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein muss wieder ein Land werden, in dem die soziale Gerechtigkeit Maßstab des politischen Handels ist. Unser Ziel ist, Lasten gerecht zu verteilen und schwachen Schultern nur das aufzubürden, was sie tragen können, starken dagegen, was sie tragen müssen. Einkommensschwache Familien müssen entlastet und für alle muss eine kinderfreundliche Gesellschaft geschaffen werden. Für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine menschenwürdige Versorgung gesichert werden. Hilfen für die Schwächsten in unserer Gemeinschaft dürfen nicht länger durch kurzsichtige Einsparungen wegrationalisiert werden, die auf Kosten des Zusammenlebens in Schleswig-Holstein gehen und deren langfristige Folgekosten die heutigen Investitionen bei weitem übersteigen.

Wir wollen eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.

Wir wollen gute Arbeit für alle Menschen in Schleswig-Holstein, Arbeit, von der man leben kann. Gute Arbeit bedeutet Sicherheit und ermöglicht Teilhabe. Teilhabe am Erwerbsleben führt aber nur dann zu einem Leben ohne Armut und zu einer dauerhaften Vermeidung der Abhängigkeit von Sozialtransfers, wenn Vollzeitarbeit existenzsichernd entlohnt wird. Dafür werden wir uns dauerhaft einsetzen.

Wir wollen Schleswig-Holstein zu einem Land mit besten Arbeitsbedingungen entwickeln. Hierzu gehören die Begrenzung von Leih- und Zeitarbeit, die Ausweitung der Tariftreue, die Stärkung des Arbeitsschutzes und der Mitbestimmung sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für ein weltoffenes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes Land mit einer langen Einwanderungsgeschichte. Wir stehen für eine gleichberechtigte und tolerante Gesellschaft, die die Vielfalt als Gewinn sieht. Unser Ziel ist, durch eine gute Integrationspolitik allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabe zu ermöglichen. Schleswig-Holstein muss allen zu uns kommenden und hier lebenden Menschen, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Geschlecht, eine Heimat sein können und sie auch dazu befähigen, selbstbestimmt zu leben und ihren Beitrag zur Entwicklung des Landes leisten zu können.

Wie die Mehrheit mit ihren Minderheiten umgeht, daran bemisst sich das Selbstverständnis des Landes. Ob es ein liberales und weltoffenes Land ist, werden nicht die Starken feststellen, sondern die Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Wir werden dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein in der Minderheitenpolitik wieder seiner internationalen Vorbildfunktion nachkommt. Wir wollen allen Menschen die einzigartige Sprachenvielfalt des Landes zugänglich machen und dieses Alleinstellungsmerkmal zur Darstellung des Landes nach außen hervorheben.

Transparenz und Zugang zu Informationen sind zentrale Voraussetzungen für Teilhabe und Mitbestimmung. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins jederzeit die Möglichkeit haben, sich informiert an der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu beteiligen. Die Digitalisierung gibt uns neue Instrumente der Beteiligung und des Dialogs, die wir gemeinsam mit den Menschen in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren ausprobieren und fortentwickeln wollen.

Vorsorgende Finanzpolitik

Fundament unserer Arbeit sind eine solide Haushaltspolitik und die Einhaltung der Schuldenbremse, wie mit dem Stabilitätsrat vereinbart. Wir haben der Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung zugestimmt, da nur eine solide Haushaltsführung nachhaltig politische Spielräume eröffnet.

Schleswig-Holstein braucht eine kluge Haushaltspolitik, die die Regeln der Schuldenbremse einhält und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Landes stärkt. Wir werden bis 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen, dessen Ausgeglichenheit im Einklang von Wachstumsförderung, gezielter Investitionstätigkeit, Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsoptimierung begründet ist.

Knappheit der Mittel muss daher zu mehr Politik führen – nicht zu weniger. Nicht alles politisch Wünschenswerte ist derzeit finanzierbar. Wir müssen deshalb Prioritäten setzen. Die Erstellung einer Prioritätenliste ist die Kernaufgabe guter Regierungspolitik.

Grundlagen

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir uns im Rahmen gemeinsamer Landtagsinitiativen darauf verständigt, dass neue strukturelle Mehrausgaben strukturell wirkende Mehreinnahmen bzw. Einsparungen an anderer Stelle verlangen. Dieser Leitsatz ist unser Kompass in der Haushalts- und Finanzpolitik.

Unser gemeinsamer Maßstab sind dabei soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Entsprechend der politischen Schwerpunktsetzung der Landesregierung werden zukünftig Einnahmesteigerungen, Sparmaßnahmen, effiziente Verwaltungsstrukturen, Aufgabenabbau, die Stärkung der Kommunen sowie Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz Leitlinien der Haushaltspolitik sein. Priorität bei der Aufstellung der Haushalte in dieser Legislaturperiode erfahren daher folgende zentrale Projekte:

  • die Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen,
  • die Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Krippenversorgung,
  • die Wiederherstellung der Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit,
  • Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz und Energieeffizienz,
  • die Leistungsfähigkeit der Hochschulen stärken.

Aufstellung des Landeshaushaltes

Daten-Grundlage der Haushaltsaufstellung ist die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung 2011 und die mit dem Bund geschlossene Vereinbarung zum Sanierungsprogramm nach § 5 Stabilitätsratsgesetz. Wie mit dem Stabilitätsrat vereinbart, werden konjunkturelle Steuermehreinnahmen nicht eingesetzt, um strukturelle Ausgabensteigerungen zu finanzieren. Die Landesregierung wird das bestehende Verfahren zur Abgrenzung von strukturellen und konjunkturellen Einnahmen weiter entwickeln.

Die zurzeit mit dem Stabilitätsrat vereinbarten Absprachen zur Reduzierung des strukturellen Defizits werden eingehalten. Werden bereits an den Stabilitätsrat gemeldete Maßnahmen gestrichen, müssen im Gegenzug strukturelle Einsparungen bzw. real wirkende strukturelle Einnahmesteigerungen mit dem Stabilitätsrat vereinbart werden.

Die Rücknahme von Maßnahmen wird gemeinsam vereinbart. Die Finanzierung der Schwerpunktprojekte wird nach einem festzulegenden Schlüssel als Einsparvorgabe auf die Ministerien verteilt, es sei denn, die Kompensation ist durch strukturelle Einnahmesteigerungen möglich. Neue Aufgaben bzw. die weitere Rücknahme bisheriger Sparbeschlüsse werden grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan erbracht. Dieses gilt auch für neu zu schaffende Stellen, die im jeweiligen Einzelplan erwirtschaftet werden müssen.

Ziel ist es, die Haushaltsaufstellung so zu gestalten, dass Risiken im laufenden Jahr abgefedert werden können. Wenn Schleswig-Holstein den festgelegten Ausgabenpfad in einem Jahr unterschreitet, werden die daraus frei werdenden Mittel für die Reduzierung der Verschuldung sowie für Zukunftsinvestitionen verwendet. So werden wir beginnend mit den Hochschulen bereits 2012 Zukunftsinvestitionen finanzieren. Zu diesen Investitionen gehören auch die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Energien. Um die Vorgaben einzuhalten, werden bei der Haushaltsaufstellung im Kabinett Budgets für die einzelnen Ministerien vereinbart. Im Rahmen dieses Top-Down-Prinzips sind die einzelnen Häuser für die strikte Einhaltung der Budgets verantwortlich. Dieses gilt sowohl für Budget I (Personal und Verwaltung) als auch für Budget II (Zuweisungen und Zuschüsse).

Die Kostenentwicklung im Budget I ist – angesichts unseres Ziels, bereits 2012/2013 die personelle Situation an den Schulen mit 300 Stellen zu verbessern – nur zu halten, wenn entweder an anderer Stelle Personalstellen gekürzt werden, oder wenn das Budget II um den entsprechenden Betrag sinkt.

Die Erledigung der Landesaufgaben soll zukünftig nicht an der Höhe der bewilligten Haushaltsmittel, sondern an zu definierenden Zielen und überprüfbaren Zielvorgaben gemessen werden. Dieses gilt auch für bestehende Leistungsgesetze im Sozialbereich.

Haushalt 2013

Im Herbst 2012 wird die Landesregierung einen Entwurf für das Haushaltsjahr 2013 vorlegen. Dieser wird gemäß unserer Leitlinien Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen enthalten, die Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit, eine verbesserte Förderung der Schulen in freier Trägerschaft, eine verbesserte Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung der Krippenversorgung sowie eine Nachjustierung zu Gunsten der sozialen Gerechtigkeit und des Klimaschutzes. Dazu gehören die Wiederaufstockung der Mittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, die Mitfinanzierung der stufenweisen Erhöhung von Ausbildungsplätzen in der Altenpflege sowie die Wiederaufstockung der Mittel für den ökologischen Landbau.

Zur Finanzierung werden die zur Aufstockung vorgesehenen Mittel für Landesstraßenbau zurückgenommen. Die für das Kommunale Haushaltskonsolidierungsgesetz und die Kommunalisierung der Regionalplanung vorgesehenen Mittel werden in den Landeshaushalt zurückgeführt, der Erdölförderzins wird erhöht und die einzelbetriebliche Investitionsförderung (Subventionierung von Unternehmen) sowie die Zuweisung an Wasser- und Bodenverbände zur Erhebung einer Küstenschutzabgabe werden gestrichen. Andere Maßnahmen kommen hinzu.

Kommunen stärken

Sowohl der Landes- als auch viele Kommunalhaushalte haben mit der Schuldenproblematik zu kämpfen. Auch sind diese Haushalte von Entscheidungen auf Bundesebene abhängig und können politisch und haushalterisch in Teilen nur reagieren. Eine Sanierung des Landes auf Kosten der Kommunen (oder umgekehrt) kann daher keine Lösung sein. Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen. Wir erkennen an, dass die Kommunen durch die Eingriffe in Höhe von 120 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich belastet wurden.

Unser Ziel ist es, die Kommunen zu stärken. Nur so können sie die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen.

Zur Entlastung der Kommunen wird sich das Land als ersten Schritt an den Betriebskosten der Betreuung der unter Dreijährigen (U3-Betreuung) beteiligen, beginnend 2013 mit 15 Millionen Euro aufwachsend bis 2017 mit 80 Millionen Euro. Hinzu kommt der bereits vorgesehene Aufwuchs der Mittel für die Krippenfinanzierung. Der Ausbau der Plätze für die U3-Betreuung ist bundesrechtliche Vorgabe. Zusätzliche Bundesmittel werden nach Erreichen der 35-Prozent-Versorgungsquote angerechnet.

Die Landesregierung wird mit den Kommunen bis Mitte 2013 eine Vereinbarung schließen. Sie soll dem Land und den Kommunen den Weg weisen, unter Verzicht auf juristische Mittel, die herausfordernden Aufgaben im Bereich der frühkindlichen Bildung gemeinsam zu bewältigen. Unser Ziel ist es, mit den Kommunen eine einvernehmliche Lösung zur Finanzierung der U3-Betreuung zu finden. Dazu gehört die Einführung einer landesweiten Sozialstaffel gemeinsam mit den Kommunen und gemeinsam mit dem Land eine einheitliche kindbezogene Förderung für alle Kindertagesstättenplätze vereinbaren. Dies ist die Voraussetzung für die Zuweisung der vereinbarten Mittel.

Mit weiteren Schritten wollen wir die zusätzliche Entlastung bis zum vollständigen Ausgleich des Eingriffs bis 2017 erreichen. Dazu gehören vom Land forcierte Steuerrechtsänderungen bzw. die Übernahme des Bundes für kommunale Leistungsgesetze. Zur Entlastung der Kommunen soll über den Bundesrat darauf hingewirkt werden, dass der Bund die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II vollständig trägt.

Das sogenannte Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz wird aufgehoben, ebenso die dafür eingeplante Finanzierung. Wir streben an, in Abstimmung mit den Kommunen eine alternative Lösung zur Konsolidierung kommunaler Haushalte zu erarbeiten. Kommunen, die sich in einer schwierigen Haushaltslage befinden, können so lange Fehlbetragszuweisungen in Anspruch nehmen.

Landespolitische Maßnahmen

Die Landesregierung wird in allen Bereichen sparsam sein müssen, will sie bei der Sanierung des Landeshaushalts in seiner ganzen Breite erfolgreich sein. Öffentliche Gelder müssen zielgenauer, gerechter und letztlich sparsamer eingesetzt werden.

Eine weitere finanzielle Entlastung von Land und Kommunen soll durch die Fortführung wirksamer Verwaltungsreformen und durch gestraffte Aufgabenerledigung erwirtschaftet werden. Mehrfachzuständigkeiten sollen gebündelt werden und möglichst entfallen. Die Aufgabenerledigung folgt dem Grundsatz, dass sie an einer Stelle und so einfach wie möglich erfolgt.

Die Landesregierung erarbeitet ein umfassendes Personaleinsparkonzept. Grundlage für den Personalabbau ist die beabsichtige signifikante Reduzierung von Aufgaben und Doppelstrukturen innerhalb der Landesverwaltung und zwischen Landes- und Kommunalverwaltungen unter Berücksichtigung der Konnexität. Die Landesregierung beabsichtigt, ausgehend von 2010, bis 2020 einen Stellenabbau von 10 Prozent vorzunehmen bzw. das Personalbudget entsprechend zu reduzieren. Baut ein Ministerium Stellen schneller ab als im Personaleinsparkonzept vorgesehen, kann es die früher frei werdenden Mittel für Ausgaben, die den entsprechenden Zeitraum nicht überschreiten dürfen, ins Budget II (Zuweisungen und Zuschüsse) transferieren.

Um den vereinbarten Personalabbau zeitnah umsetzen zu können, wird für die allgemeine Verwaltung eine zentrale Stelle für Organisationsplanung und Personalmanagement eingerichtet. Diese zentrale Stelle hat die Aufgaben, ressortübergreifend Organisationsuntersuchungen, Geschäftsprozessanalysen und das Personalmanagement durchzuführen. Voraussetzung für diese Aufgaben ist die Definition der Kern- und Zukunftsaufgaben, die das Land unverzichtbar wahrnehmen muss.

Wir werden verstärkt auf interkommunale und in Norddeutschland länderübergreifende Zusammenarbeit setzen. Wir werden prüfen, an welchen Stellen eine weitere länderübergreifende Zusammenarbeit zu mehr Effizienz und zu einer besseren Aufgabenerledigung führt. Dieses gilt insbesondere auch für eine gemeinsame Landeskartellbehörde aller norddeutschen Länder.

Wir werden geeignete Verfahren entwickeln, um den effektiven, auf definierte Ziele ausgerichteten Mitteleinsatz zu steuern und zu überprüfen. Ein Mittel dazu ist Gender Budgeting, also geschlechtersensible Haushaltsführung.

Die neue Landesregierung wird überprüfen, inwiefern für Verwaltungsleistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass, wenn nötig, Härtefallregelungen eingeführt werden. Auch bei den Umweltabgaben wird im Abgleich mit Daten aus anderen Ländern eine Prüfung der Höhe der Abgaben erfolgen. Die Organisation der IT wird über die einzelnen Ministerien hinaus in Gesamtverantwortung wahrgenommen mit dem Ziel, die im Bericht von Dataport errechnete Kostenreduzierung zu erreichen.

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird abgeschafft.

Durch den mit 69 Abgeordneten deutlich verkleinerten Landtag wird der Haushalt in der laufenden Legislaturperiode um ca. 2 Millionen Euro entlastet. Parlament und Regierung sind weiterhin zur Sparsamkeit angehalten und werden weitere Beiträge zur Sanierung des Haushalts erbringen. Darunter fallen zum Beispiel:

  • ein Einsparbeitrag der Kabinettsmitglieder,
  • die Reduzierung der Anzahl der Landtagsvizepräsidenten auf zwei Personen,
  • die Abschaffung der Mittelstands-, Integrations- und Kulturbeauftragten,
  • Reduzierung der Abteilungen in der Landesverwaltung bis Ende 2016 von 39 auf 32. Dazu werden mit der Haushaltsaufstellung 2013 entsprechende KW-Vermerke ausgebracht. Regelgröße pro Ministerium sind vier Abteilungen. Ausnahmen müssen vom Kabinett genehmigt werden.

Die Schwerpunktsetzung des Landes wird sich in den Förderprogrammen widerspiegeln, die zu Gunsten der vereinbarten Leitlinien umgestaltet werden. EU-Mittel werden nur ausgeschöpft, wenn sie nachweisbar den angestrebten Zielen dienen. Die Kofinanzierungen europäischer Förderprogramme werden, soweit sinnvoll und möglich, auf Darlehen oder auf private Kofinanzierungen umgestellt. Ein revolvierender Fonds wird aufgebaut. Alle Förderprogramme werden im Haushalt transparent dargestellt.

Wir werden das Sparkassengesetz evaluieren und ggf. überarbeiten.

Sobald es rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, werden die Beteiligungen des Landes an der HSH-Nordbank verkauft.

Wir werden die Küstenschutzabgabe nicht einführen und alle diesbezüglich schon geschaffenen Regelungen wieder rückgängig machen.

Der wettbewerbliche Dialog zur Umsetzung des Masterplans Bau/ UKSH wird ohne Verzögerung fortgeführt. Finanzierungsalternativen werden im laufenden Verfahren geprüft.

Bei geplanten Finanzierungen durch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) sind Wirtschaftlichkeit und Transparenz in einer kritischen Einzelfallprüfung nachzuweisen. Ökologische und soziale Belange sind zu berücksichtigen.

Die Strukturen der GMSH werden auf ihre Effizienz hin überprüft.

Ziel der Landesregierung ist eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspiels und der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glückspielstaatsvertrag. Die Landesregierung wird prüfen, wie die Aufhebung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes ohne Schadensersatz möglich ist und wie es durch eine Gesetzesänderung wettbewerbsrechtlich möglich ist, die Lizenzvergabe zu stoppen.

Wir streben den Verkauf der Spielbanken an. Bei der Privatisierung wird berücksichtigt, dass keine Öffnung zum Online-Markt erfolgt, die Rechte der Beschäftigten beachtet werden und der geplante Wegfall der Abgaben kritisch geprüft wird.

Stark in Berlin

Im Gegensatz zum Bund verfügt das Land selbst nicht über ein ausreichendes eigenes Steuereinnahmesystem. Doch Schleswig-Holstein hat eine Stimme in Berlin und wird diese in Zukunft wieder deutlicher für die Interessen des Landes und zur Stärkung der Interessen der Menschen, die in unserem Land leben, nutzen.

Finanzrelevante Entscheidungen im Bundesrat erhalten aus Schleswig-Holstein grundsätzlich nur dann die Zustimmung, wenn das Land und seine Kommunen hierdurch keine finanziellen Nachteile erfahren.

Das Land wird zügig Bundesratsinitiativen starten, um die Erhöhung der Einnahmebasis für Land und Kommunen zu erreichen. Hierzu gehören unter anderem der konsequente Abbau ökologisch schädlicher Subventionen, die Einführung einer Klimaschutzsteuer, die Erhöhung der Besteuerung bei Vererbung oder Schenkung großer Vermögen sowie eine Erhöhung des Steuersatzes für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener und die Einführung einer Vermögenssteuer bzw. Vermögensabgabe. Wir werden uns über den Bundesrat dafür einsetzen, das Ehegattensplitting zu reformieren und in die Förderung von Leistungen für Familien zu integrieren. Schleswig-Holstein wird sich zügig für eine Abschaffung der Ermäßigung für Hotels bei der Mehrwertsteuer einsetzen und sich in weiteren Schritten für eine deutliche Reduzierung der Ausnahmetatbestände insgesamt einsetzen. Schleswig-Holstein wird sich gegenüber der Bundesregierung und im Dialog mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, die aus dem Auslaufen des Solidarpakts II frei werdenden Mittel in einen Bildungs-Soli und einen Altschulden-Tilgungsfonds für Länder und Kommunen einzubringen.

Weitere Bundesratsinitiativen werden ergriffen, um die Grundsteuer zu reformieren. Mit Deutschlandbonds sollen die Refinanzierungsmöglichkeiten von Bund und Ländern erweitert werden.

Wir streben an, im Rahmen einer Föderalismuskommission III eine Neukonzeption des Länderfinanzausgleichs, eine gemeinsame Altschuldenregelung für Länder und Kommunen sowie einen Hochschullastenausgleich zu vereinbaren und werden hierfür ein Konzept entwickeln.

Die Steuerverwaltung wird in struktureller, technischer und personeller Hinsicht so ausgerichtet, dass sie ihrer Rolle als tragende Einnahmeverwaltung des Landes im Wandel der nächsten Jahre gerecht werden kann. Qualifiziertes und motiviertes Personal sind ebenso wichtig wie eine neu zu organisierende ämterübergreifende Zusammenarbeit, um die personellen Ressourcen noch besser nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten einsetzen zu können. Um das Steuerrecht für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch für die Steuerverwaltung wieder besser beherrschbar zu machen, werden wir uns in Berlin nachhaltig für weitere Vereinfachungen des Steuerrechts einsetzen. Auf mittlere Sicht werden wir uns im Rahmen der Föderalismuskommission III dafür einsetzen, nach der Standardisierung der IT auf Bundesebene (Verfahren KONSENS) auch den Steuervollzug zu vereinheitlichen; hier ist die Bundessteuerverwaltung eine Alternative.

Bildung, Kultur & Minderheiten

Bildung

Gute Bildung von Anfang an ist die Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und soziale Stabilität. Nur durch Bildung erreichen wir, dass unsere Kinder gleiche Chancen im Leben haben, egal wo und von wem sie geboren werden. Und durch Bildung ermöglichen wir, dass sie als Erwachsene ein auskömmliches, selbstbestimmtes Leben führen können. Bildung ist auch das Fundament für unsere Gesellschaft und die Zukunft der Unternehmen im Land.

Unser Ziel ist Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen jedem Kind unabhängig von seiner sozialen Herkunft einen qualifizierten Schulabschluss ermöglichen und Jugendlichen den Weg zu einem Berufs- oder Hochschulabschluss ebnen. Dafür halten wir ein längeres gemeinsames Lernen, wie es an Grund- und Gemeinschaftsschulen möglich ist, für einen guten Weg. Alle Schleswig-Holstei­nerinnen und Schleswig-Holsteiner sollen sich den eigenen Fähigkeiten entspre­chend aus-, fort- und weiterbilden können, damit sie eine realistische Chance auf einem Arbeitsmarkt haben, der immer größere Anforderungen an die Qualität der schulischen und beruflichen Ausbildung stellt. Wir wollen deshalb die knappen öffentlichen Mittel vor allem in die Bildung investieren und Schleswig-Holstein zu einem der attraktivsten Bildungs­länder machen.

Wir werden die Kräfte und Ressourcen des Landes bündeln, um die großen Herausforde­rungen zu meistern, vor denen unsere Bildungslandschaft steht, und gemeinsam mit den Beteiligten Lösungen finden. Voraussetzung hierfür ist eine ehrliche Eröffnungsbilanz, die offen legt, wie es um die Schulen und Hochschulen wirklich steht. Wir geben uns nicht der Illusion hin, dass in den kommenden Jahren alle notwendigen Verbesserungen an Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen machbar sind. Wir wollen einen Umgang, in dem die Politik die Probleme vor Ort nicht schön- oder wegredet, sondern im Rahmen der Möglichkeiten nach Lösungen sucht.

Bildungspolitik im Dialog

Gerade in der Bildungspolitik soll sich unser neues Politikverständnis beweisen. Wir werden nicht gegen die Beteiligten Politik machen, sondern im Dialog mit allen. Unter dem Motto „Zukunft der Bildung – Bildung der Zukunft" setzen wir auf einen Dialog von der Kita bis zur Hochschule. Wie wir unsere Kräfte bündeln können, werden wir in einem Beteiligungsprozess klären, der alle Bildungsbereiche in den Blick nimmt. Ein entsprechendes Konzept legen wir noch 2012 vor.

Der erste Schritt unseres bildungspolitischen Dialogs wird eine „Bildungskonferenz Schule“ sein, zu der wir nach den Sommerferien Akteure aus Schule, Gesellschaft, Kommunen und Fraktionen einladen. In Verbindung mit der Novellierung der Hochschulgesetzgebung und der Ausgestaltung eines Hochschulentwicklungskonzeptes werden wir eine Hochschul­konferenz einberufen, die Empfehlungen erarbeiten soll.

Das Land kann die großen bildungspolitischen Herausforderungen nur gemeinsam mit dem Bund lösen. Wir wollen das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungs­bereich aufheben und für dauerhafte Kooperationswege in Bildung und Wissenschaft sorgen. Damit wollen wir die Leistungsfähigkeit und Qualität des Bildungswesens und der Wissen­schaft sichern und fördern. Deswegen setzen wir uns für eine Änderung des Grundgesetzes ein, die eine verlässliche Zusammenarbeit in beiden Zukunftsfeldern ermöglicht und eine neue Kooperationskultur zwischen Bund und Ländern schafft. Die großen bildungs- und wissenschaftspolitischen Herausforderungen – darunter die inklusive Bildung, der Ausbau des Ganztagsschulangebotes, die Verringerung der Schulabbrecherzahl, die Steigerung der Hochschulabsolventenzahl sowie Qualitätsverbesserungen bei Forschung und Lehre – bedeuten einen massiven Handlungs- und Investitionsbedarf. Schleswig-Holstein wird sich zusammen mit anderen Ländern dafür einsetzen, dass dabei auch im Bildungsbereich die berechtigten Anliegen der anerkannten nationalen Minderheiten Berücksichtigung finden. Die Landesregierung wird darüber hinaus eine Initiative für ein abgestimmtes Schulsystem in ganz Deutschland ergreifen, in dem sich die Rahmenbedingungen annähern und die länderübergreifende Mobilität der Schülerinnen und Schüler gesichert wird.

Frühkindliche Bildung

Die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildung ist entscheidend dafür, dass die Jüngsten Chancengleichheit im Leben bekommen und ihre Eltern Familie und Beruf vereinbaren können. Unsere Ziele sind deshalb, die Betreuung der Kleinsten bedarfsgerecht auszubauen und eine gute Qualität zu sichern.

Wir werden trotz der knappen Mittel die Kommunen bei dem Kraftakt unterstützen, den Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr zu erfüllen. Die Landesregierung wird in Abstimmung mit den Trägern und den Beschäftigten die Qualitätsstandards an den Kindertagesstätten sichern und ausbauen sowie dem Fachkräftemangel gemeinsam mit ihnen begegnen. Zusätzlich dazu werden wir eine Qualitätsoffensive starten.

Wir lehnen das Betreuungsgeld ab und wollen die dafür vom Bund bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Krippen einsetzen. Darüber hinaus werden wir uns beim Bund für eine Neuauflage des Krippengipfels einsetzen. Es muss endlich nachgesteuert und die Entwicklung nach 2013 in den Blick genommen werden. Hier stehen Bund, Länder und Kommunen weiterhin in gemeinsamer Verantwortung, um das vereinbarte Ziel bedarfs­gerecht und zügig umzusetzen.

Die gesetzliche Regelung zur Sozialstaffel von Elternbeiträgen werden wir ändern. Künftig wird das soziale Existenzminimum unangetastet bleiben. Familien, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beziehen, werden wir beitragsfrei stellen. Wir werden das Kindertagesstättengesetz umgehend ändern, damit diese Regelung spätestens zum Kita-Jahr 2013/14 in Kraft treten kann. Wir werden darüber hinaus prüfen, welche Schritte landes­weit möglich sind, um Kinder aus Familien mit geringem Einkommen zu berücksichtigen.

Wir lehnen Kita-Gebühren im Grundsatz ab und verfolgen das langfristige Ziel, dass der Besuch des Kindergartens für die Familien kostenlos ist. Dieses soll schrittweise, beginnend mit dem letzten Kindergartenjahr, angestrebt werden. Eine Entscheidung über eine solche strukturelle Mehrausgabe kann nur erfolgen, wenn sich die Haushaltslage verbessert und die Koalitionspartner über eine Gegenfinanzierung mit Hilfe von strukturellen Mehreinnahmen oder strukturellen Minderausgaben einig sind. Priorität in dieser Legislatur haben der Ausbau der U3-Betreuung und die Kita-Qualität.

Schule

Wir werden den Schulen Planungssicherheit geben. Wir werden die kommenden Jahre für eine Verbesserung der Unterrichtsqualität, eine bessere Unterrichtsversorgung und eine Modernisierung der Lehrerausbildung nutzen, die durch sinkende Schülerzahlen finanziell ermöglicht werden.

Eine ehrliche Schulpolitik steht in der Verantwortung, bestehende Herausforderungen auszufinanzieren, darunter die Umsetzung von inklusivem Unterricht sowie die Finanzierung von Ganztagsschulen und verlässlichen Grundschulzeiten. Aufgrund des Schülerrückgangs werden rechnerisch bis 2017 rund 1.400 Stellen frei. Die eine Hälfte der dadurch freigesetz-ten Mittel soll zur Verbesserung der Bildungsqualität dienen, die andere der Haushalts­konsolidierung.

Unser Schwerpunkt wird die Stärkung des gemeinsamen Lernens sein. Die Schulen, die sich auf diesen Weg gemacht haben, sollen unsere besondere Unterstützung erhalten. In einem ersten Schritt wird der Lehrer­abbau gestoppt. Die 300 Stellen, die 2012 gestrichen wurden, werden schnellstmöglich zurückgegeben. Die Gemeinschaftsschulen bekommen in einem ersten Schritt zwei der drei gekürzten Differenzierungsstunden zurück, damit wieder mehr Zeit für individuelle Förderung ist.

Viele Schulen arbeiten am Rande der Belastungsgrenze. Dieses Problem lässt sich nicht durch eine Aufstockung des Vertretungsfonds lösen. Wir wollen mehr unbefristete Stellen, die auch dazu beitragen können, dem Fachlehrermangel zu begegnen. Noch 2012 werden wir ein Maßnahmenpaket vorlegen, um den Unterrichtsausfall zu minimieren.

Wir werden nach den Sommerferien Akteure aus Schule, Gesellschaft, Kommunen und Fraktionen zu einer „Bildungskonferenz Schule“ einladen. Ziel ist es, Lösungen zu erarbei­ten, die parteiübergreifend und über einen Zeitraum von zehn Jahren Planungssicherheit für die Schulen bieten sollen. Dabei geht es zum einen darum, wie es in Schleswig-Holstein gelingen kann, dass der Schulerfolg von Kindern weniger an das Elternhaus gekoppelt ist und wie insgesamt mehr Jugendliche gestärkt, ausbildungsfähig und mit möglichst hohem Abschluss die Schule verlassen. Die Abbrecherquoten an allen Schularten sollen weiter gesenkt werden. Bei der Bildungskonferenz wird es auch konkret darum gehen, wie wir die von uns beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes umsetzen können. Damit ein korrigiertes Schulgesetz zum Schuljahr 2013/14 in Kraft treten kann, müssen diese ersten Empfehlungen im Oktober 2012 vorliegen. Darüber hinaus wird die Konferenz Empfehlungen zum Umgang mit dem Schülerrückgang und einem Teil der daraus frei werdenden Mittel abgeben.

Wir gehen offen, aber nicht ohne Position in eine solche Konferenz. Wir stehen zu dem Zweiwegekonzept von Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Damit gehen wir einen bundesweit üblichen Weg. Das gemeinsame Lernen soll an Gemeinschaftsschulen wieder bindend sein. Die Gymnasien werden künftig generell in acht Jahren zum Abitur führen, Gemeinschaftsschulen in neun Jahren. Die bereits genehmigten G9-Gymnasien erhalten Bestandsschutz, neue G9-Gymnasien werden nicht genehmigt. Die bestehenden Y-Gymnasien müssen sich zwischen G8 und G9 entscheiden; dabei ist die Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Neben dem flächendeckenden G9-Angebot an Gemeinschaftsschulen werden wir die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten für Entlastungen im G8-Bildungsgang ausschöpfen.

Neue Gemeinschaftsschulen sollen eine Oberstufe bekommen, wenn der Schulträger dies mit Zustimmung der Schulkonferenz beantragt und wenn nach der Schulentwicklungs­planung ein Bedarf besteht. Im Rahmen der Planung ist auch über Kooperationsmöglich­keiten zu Oberstufen an anderen weiterführenden Schulen, wie den beruflichen Gymnasien, zu entscheiden. Beides stärkt die Gemeinschaftsschulen und soll mehr Jugendliche zum Abitur führen. Abschlussbezogene Klassen an Gemeinschaftsschulen sollen künftig nicht mehr möglich sein. Auf Abschulungen soll in unseren Schulen ebenso verzichtet werden wie auf Schulartempfehlungen. Die Regionalschulen sollen sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Wie wir diese Ziele am besten umsetzen können, wird gemeinsam im Rahmen der Bildungskonferenz beraten. Auch in der Lehrerfortbildung und -ausbildung soll ein Schwerpunkt auf gemeinsamem Lernen und individueller Förderung liegen. Insgesamt wollen wir Lehrkräften die Teilnahme an Fortbildungen erleichtern.

Gemeinsames Lernen ist ohne Inklusion nicht denkbar. Inklusion ist ein Menschenrecht, das vom Erleben, dem Mitmachen und der Selbstverständlichkeit im Alltag lebt. Wir wollen Inklusion fördern. Dazu werden wir zunächst eine landesweite Bestandsaufnahme vornehmen, um Hemmnisse für das Gelingen zu identifizieren. Aus dieser Bestandsaufnahme werden wir ein Konzept entwickeln, das eine Beseitigung dieser Hemmnisse im Sinne der UN-Charta gewährleistet. Wir haben in Schleswig-Holstein bereits eine gute Quote, die wir weiter steigern wollen, und legen großen Wert auf Sicherung und Ausbau der Qualität, vorrangig in der flexiblen Eingangsphase. Die Förderzentren bleiben erhalten, arbeiten aber zunehmend als Kompetenzzentren zur Unterstützung anderer Schulen.

Wir haben das Ziel, dass Schulsozialarbeit ein ganz normaler Teil von Schule wird. Darum wollen wir die mit dem Bildungs- und Teilhabepaket eingeführten Strukturen in der Schul­sozialarbeit nach 2013 verstetigen. Hierzu werden wir umgehend mit Bund und Kommunen nach Lösungen suchen, wie es zu einer Finanzierung aus einer Hand kommen kann.

Wir wollen den konfessionsgebundenen Religionsunterricht in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften in einen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht umwandeln, in dem alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden.

Die Kreise werden künftig nicht mehr verpflichtet, Elternbeiträge zu den Kosten der Schülerbeförderung zu erheben.

Die Sorgen im ländlichen Raum nehmen wir ernst: Um die Schule im Dorf zu lassen, wollen wir den Schulträgern Flexibilität bei der regionalen Umsetzung bei kleinen Schulen ermögli­chen. Die Möglichkeiten des EU-Programms für den ländlichen Raum werden wir dabei ausschöpfen.

Wir verfolgen das Ziel, bis zum Ablauf des bestehenden Gastschulabkommens Ende 2015 mit Hamburg eine gemeinsame Bildungsplanung zu erarbeiten, um eine freie Schulwahl zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg bei öffentlichen und freien allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zu erreichen. Ab 2013 wird die Landesregierung an die betroffenen Kommunen im Hamburger Rand einen Ausgleich der Schulkostenbeiträge für Hamburger Schülerinnen und Schüler zahlen.

Auch Schulen in freier Trägerschaft sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Schulland­schaft. Von ihnen gehen viele wertvolle Impulse für das Bildungswesen aus. Das Land fühlt sich zusammen mit den Schulträgern verantwortlich für eine verbesserte Förderung, die Einhaltung des Sonderungsverbotes und transparente Finanzierungssysteme.

Wir werden noch 2012 ein Lehrerbildungsgesetz einbringen. Ziel ist es, neben dem Lehramt für die Primarstufe einen Studiengang für die Sekundarstufen I und II zu schaffen. Wir wollen gemeinsam mit den beiden Hochschulen in Flensburg und Kiel diesen Studiengang einrich­ten, der an beiden Standorten, aber mit unterschiedlichem Schwerpunkt angeboten werden soll. So werden wir in Kiel den Schwerpunkt auf die Ausbildung für die Sekundarstufe II legen und in Flensburg für die Sekundarstufe I. Die Kooperation und Mobilität zwischen den beiden Hochschulen muss erhöht werden, sie sollen gemeinsam bis Ende 2013 ein Konzept erstellt haben.

Berufliche Bildung

Die berufliche Bildung ist ein wesentlicher Baustein für mehr Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Wir wollen allen Jugendlichen eine klare Perspektive auf eine Berufsausbildung mit qualifizierendem Abschluss bieten. Unsere duale Berufsausbildung ist die tragende Säule der Ausbildung von Fachkräften. Hier geht es um individuelle Chancen genauso wie um wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten unseres Landes. Viel zu viele junge Menschen starten ihre berufliche Laufbahn in Übergangsmaßnahmen, teilweise über mehrere Jahre und ohne einen beruflichen Abschluss. Das werden wir ändern.

Wir wollen allen Jugendlichen ermöglichen, einen Bildungs- und Berufsabschluss zu erreichen, indem wir gemeinsam mit den relevanten Akteuren den Übergang von der Schule zum Beruf transparent und qualifizierend neu gestalten. Die Berufsorientierung soll intensiviert und die verschiedenen berufsvorbereitenden Maßnahmen in überbetriebliche Ausbildungen oder in praktische Qualifizierungen weiter entwickelt werden, die bei einer späteren schulischen oder dualen Ausbildung anerkannt werden. Für Jugendliche, die noch nicht fit für eine Ausbildung sind, werden wir Produktionsschulen nach dänischem Vorbild ausbauen. Im ersten Jahr der Berufsfachschule Typ I sollen Inhalte vermittelt werden, die als erstes Ausbildungsjahr auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden. Dieses Konzept werden wir bis zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 auf den Weg bringen.

Wir wollen eine ausreichende Zahl von Lehrkräften für den beruflichen Bereich ausbilden. Gemeinsam mit den Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ), den beruflichen Schulen und der Wirtschaft wird der mittel- und langfristige Bedarf an Lehrkräften ermittelt und gemeinsam mit den Hochschulen ein Ausbildungskonzept entwickelt. Für den akuten Bedarf wird das zuständige Ministerium in einem ersten Schritt Mittel für Programme zur Verfügung stellen, die sowohl Absolventinnen und Absolventen von Universitäten als auch von Fachhochschulen einbeziehen.

Wir streben die Umwandlung aller beruflichen Schulen in RBZ an. Um den höheren Anforderungen im Leitungsbereich der RBZ Rechnung zu tragen, wird das zuständige Ministerium gemeinsam mit den Zentren ein Konzept entwickeln, wie die zur Verfügung gestellte Leitungszeit der individuellen Situation der RBZ angepasst werden kann.

Hochschulen & Wissenschaft

Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein sind entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Unsere Hochschul- und Wissenschaftspolitik wird sich daran messen lassen, wie wir gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren dieses Potenzial besser nutzen.

Die Hochschulen in Schleswig-Holstein fordern von der neuen Landesregierung zu Recht mehr Kooperation, Unterstützung und Planungssicherheit ein. Wir werden sie ihnen geben. Wir wollen mit ihnen darüber sprechen, wie wir den Studienstandort Schleswig-Holstein attraktiver machen können, die Folgen des demografischen Wandels besser in die langfristigen Planungen einbeziehen und die Stärken des Wissenschaftsstandortes weiter profilieren können. Zur Vorbereitung der Novellierung des Hochschulgesetzes (HSG) und ggf. des Hochschulzulassungsgesetzes sowie zur Ausgestaltung eines Hochschulentwicklungskonzeptes des Landes werden wir eine einmal stattfindende Hochschulkonferenz einberufen, die Empfehlungen erarbeiten soll. Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Leitungsstrukturen der Hochschulen werden wir, soweit es verfassungskonform möglich ist, die Drittelparität in den Hochschulgremien einführen.

Wir erkennen die aus einer Reihe von Faktoren resultierende Unterfinanzierung der Hochschulen an. Unser Ziel ist es, diese schrittweise abzubauen. Weitere Kürzungen an unseren Hochschulen lehnen wir ab. Wir wollen die Tarifsteigerungen für die Hochschulen ausgleichen und De-facto-Kürzungen durch Inflation in einem ersten Schritt ausgleichen.

Wir wollen die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen gemeinsam reformieren und den Diversity-Ansatz verankern. Die Zahl der Studienabbrüche soll durch geeignete Instrumente wie Beratung und Unterstützung deutlich reduziert werden. Der Qualität der Lehre kommt hierbei ebenfalls eine Schlüsselrolle zu.

Schleswig-Holstein hat im Bundesdurchschnitt deutlich zu wenig Studienplätze. In einem ersten Schritt zur Verbesserung dieser Situation beabsichtigen wir, zumindest die Zahl der zusätzlichen Studienanfängerplätze einzurichten und zu finanzieren, die sich aus der Prognose der Kultusministerkonferenz vom 24.01.2012 für Schleswig-Holstein als Bedarf abzeichnet.

Zum qualitätsvollen Studieren gehört für uns die soziale Infrastruktur. Dem Studentenwerk kommt deswegen eine besondere Rolle zu. Schleswig-Holstein stellt im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich wenig studentischen Wohnraum zur Verfügung. Das Land wird deshalb das Studentenwerk Schleswig-Holstein bei der Schaffung von Wohnraum für Studierende unterstützen. Außerdem streben wir auf Bundesebene eine Reform des BAföG an und wollen das BAföG-Amt beim Studentenwerk stärken. Zu unseren Grundsätzen gehört, dass Hochschulbildung niemandem aus finanziellen Gründen verwehrt werden darf. Wir halten deshalb an der jetzigen Regelung zum Ausschluss von Studiengebühren in Schleswig-Holstein fest.

Damit der Frauenanteil beim Hochschulpersonal konsequent erhöht wird, streben wir unter anderem entsprechende Vorgaben in den Zielvereinbarungen an und koppeln diese an die Mittelvergabe. Als Zielvorgabe dient der Frauenanteil der jeweils darunter liegenden Qualifikationsstufe. Eine entsprechende Regelung wird für die Gremien gefunden. Der Frauenanteil unter den an den Hochschulen lehrenden W3-Professorinnen und W3-Professoren muss mit dem Ziel eines 50-prozentigen Anteils weiter gesteigert werden. Im Rahmen einer Novellierung des HSG streben wir eine Stärkung der Gleichberechtigung an.

Wir sprechen uns für den Erhalt unserer Hochschulstandorte in Schleswig-Holstein aus. Dazu werden wir die Fachhochschulen weiterentwickeln, deutsch-dänische Studiengänge an den Flensburger Hochschulen mit der Syddansk Universitet voranbringen und den Dialog mit unseren dänischen Partnern suchen, um gemeinsam mit ihnen die Universität Flensburg langfristig zur grenzüberschreitenden Europa-Hochschule auszubauen. Wir werden im Dialog mit der Universität zu Lübeck die Chancen einer Umwandlung in eine Stiftungs­hochschule vor einer Beschlussfassung analysieren. Insbesondere müssen die Freiheit von Forschung und Lehre, die Sicherung der Mitbestimmungsrechte, die Zustimmung der Vertretungen aller Statusgruppen der Universität, die Gebührenfreiheit und insbesondere auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Hochschulsystems in Schleswig-Holstein gewährleistet werden.

Zu unserem Verständnis einer guten Wissenschaftspolitik gehört, Forschung und Lehre als gleichwertige Säulen auszubauen. Wir unterstützen deshalb die Bewerbungen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität zu Lübeck im Exzellenz-Prozess. Die Landes­regierung unterstützt die universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein bei der Entwicklung von Forschungsschwerpunkten und Forschungs­profilen, die vorrangig im Bereich der medizinischen und medizintechnischen Forschung, der Meeres- und maritimen Forschung, der Energietechnik und der Bildungsforschung liegen.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass es über die Konferenzen der norddeutschen Ministerpräsidenten und Wissenschaftsminister zu einer gemeinsamen Strategie der fünf norddeutschen Länder für eine stärkere Förderung von Wissenschaft und Forschung in Norddeutschland durch den Bund kommt und es einen gemeinsamen Forderungskatalog gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund seine Förderung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen vereinheitlicht, in der Summe deutlich erhöht und die Länder hierdurch entlastet. Um den Sanierungsstau zu beheben, wird das Land europäische Mittel für den Hochschulbau, insbesondere für die energetische Sanierung, einwerben.

Kultur

Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe an Kultur. Kultur gehört untrennbar zu den Grundlagen unserer Gesellschaft, sie entfaltet emanzipatorische Kraft und ist Voraussetzung für die Identität und Entwicklung eines jeden Individuums.

Land, Kommunen, freie Träger und viele engagierte Menschen sind wichtige Träger und Förderer von Kunst und Kultur. Sie helfen, die kulturelle Infrastruktur zu sichern und schaffen Voraussetzungen für künstlerische Aktivitäten, die unser Land lebenswerter machen und es prägen. Schleswig-Holstein hat eine lebendige, durch Vielfalt gekennzeichnete Kulturland­schaft, das Land gibt aber deutlich weniger als ein Prozent seines Haushaltes für Kultur­förderung aus. Die Kulturszene hat in den letzten Jahren ihren Sparbeitrag geleistet. Möglichkeiten für weitere Einsparungen sehen wir nicht. Das Schleswig-Holstein-Musik-Festival ist ein internationales Aushängeschild für unser Land, das wir stark halten wollen. Wenn wir es nicht hätten, wäre Schleswig-Holstein nicht nur kulturell, sondern auch finanziell schwächer. Kulturpolitik in Zeiten von schrumpfenden Gesellschaften und Sparhaushalten heißt, neue Strategien für eine reiche, vielfältige und qualitativ hochwertige Kulturlandschaft zu entwickeln. Das wollen wir anpacken.

Auch in der Kulturpolitik werden wir den Umgang mit den knappen Ressourcen im Austausch mit den Beteiligten erörtern. Wir brauchen endlich eine kulturpolitische Debatte, in deren Verlauf wir Leitlinien im Dialog mit den Kulturschaffenden und den Kommunen erarbeiten. Dabei soll die kulturelle Bildung eine besondere Stellung einnehmen.

Zu unseren Zielen für die Weiterentwicklung der Kulturpolitik in den kommenden fünf Jahren gehört, dass wir das Förderprogramm Kulturelles Erbe neu auflegen und transparenter ge-stalten. Wir wollen das Denkmalschutzgesetz im Sinne einer Sicherung der kulturellen Belange novellieren und ein Gedenkstättenkonzept erarbeiten, um uns auf dieser Grundlage um die Einwerbung von Bundesmitteln zu bemühen. Wir werden prüfen, ob und wann wir die Dynamisierung der Mittel für die Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs beginnen können. Wir unterstützen weiterhin die Filmförderung und die Nordischen Filmtage und wollen die Bewerbung Sønderborgs als Europäische Kulturhauptstadt unter anderem dadurch fördern, dass wir die Einwerbung von Stiftungs- und Bundesgeldern tatkräftig unterstützen.

Wenn es um die Vermittlung von Bildung und Kultur geht, spielen die Bibliotheken eine herausragende Rolle. Die Landesregierung wird deshalb in der ersten Hälfte der Legislaturperiode einen Entwurf eines Bibliotheksgesetzes einbringen, mit dem die Förderung der Büchereien und wissenschaftlichen Bibliotheken im Land und deren Arbeit erstmals auf eine eigenständige, solide Grundlage gestellt werden.

Minderheitenpolitik

Die Minderheitenpolitik im deutsch-dänischen Grenzland galt lange als leuchtendes Beispiel für ein konfliktfreies und fruchtbares Miteinander von Mehrheit und Minderheiten. Wir werden dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein wieder seiner internationalen Vorbildfunktion gerecht wird. Unser Maßstab ist dabei die Gleichbehandlung von Mehrheit und Minderheit.

Unser Land muss zu einem parteiübergreifenden Konsens in der Minderheitenpolitik zurückfinden. Die oder der Minderheitenbeauftragte beim Ministerpräsidenten wird zukünftig wieder ehrenamtlich tätig sein.

Wir erkennen an, dass die Schulen des Dänischen Schulvereins quasi die öffentlichen Schulen für die dänische Minderheit sind und es für diesen Bevölkerungsteil keine Alternative gibt. Deshalb sollen sie so weit wie möglich mit den allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft gleichgestellt werden. Wir werden zum 01.01.2013 die hundertprozentige Gleichstellung der Schülerinnen und Schüler an den dänischen Schulen bei den Schülerkostensätzen auf der Basis des Schulgesetzes von 2007 wiederherstellen. Mit dem Ziel der Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit mit den öffentlichen Schulen wird die Landesregierung 2012 prüfen, wie § 114 Schulgesetz entsprechend für die Schülerbeförderung zu den Schulen der dänischen Minderheit umgesetzt werden kann.

Sprache ist der Kulturträger Nummer eins der Minderheiten, deshalb muss das Land ihre Spracharbeit fördern. Wir werden das Erlernen der friesischen Sprache in den Kindertages­stätten und Schulen in Nordfriesland und auf Helgoland stärken und ausweiten, indem wir ein Konzept für diese Bildungsaufgabe erarbeiten, flexible personelle Lösungen bei der Sicherstellung des Angebotes vor Ort zulassen und die Erstellung von Unterrichtsmaterial unterstützen.

Die Sprachenvielfalt Schleswig-Holsteins ist bundesweit einmalig und eine Bereicherung für das gesamte Land. Neben dem Hochdeutschen und den Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch und Romanes gibt auch die plattdeutsche Sprache dem Land einen kulturellen Reichtum, den wir pflegen und nutzen wollen. Die offizielle Mehrsprachigkeit stellt nicht nur kulturell, sondern auch wirtschaftlich eine Bereicherung dar. Wir werden die sprachliche Vielfalt sichtbar machen und dieses Alleinstellungsmerkmal zur Darstellung Schleswig-Holsteins nach außen nutzen. Das Land wird gemeinsam mit den Kommunen einen „Handlungsplan Sprachenpolitik“ erarbeiten, der konkrete Zielsetzungen, Fördermaßnahmen und einen Zeithorizont der Umsetzung benennt.

Wir werden eine Änderung von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung einbringen, die auch die nationale Minderheit der Sinti und Roma unter den Schutz und die Förderung des Landes stellt.

Arbeit, Wirtschaft, Verkehr & Europa

Gute Arbeit

Wir haben den Anspruch, Schleswig-Holstein zu einem Land mit besten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu machen. Gerechtigkeit, Teilhabe und Selbstbestimmung sind die Werte, an denen sich eine moderne Arbeitsmarktpolitik orientieren muss. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen faire, leistungsgerechte und tariflich abgesicherte Entgelte und Mindestlöhne, die einen eigenständigen Lebensunterhalt ermöglichen.

Mindestlohn & Tariftreue

Wir setzen uns im Rahmen einer Bundesratsinitiative für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ein.

Schleswig-Holstein benötigt ein modernes Tariftreuegesetz nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen, in dem neben transparenten Vergabegrenzen auch soziale und ökologische Belange sowie die Gleichstellung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern mit der Stammbelegschaft berücksichtigt werden. Es werden Regelungen geschaffen, die die weitestgehende Wiedereinführung der Tariftreue in Schleswig-Holstein sichern. Basis des Tariftreuegesetzes wird sein,

  • dass für den SPNV/ÖPNV-Bereich wieder der Tariflohn gilt,
  • dass eine Regelung eingeführt wird, die auch die Bindung an regional allgemeinverbindliche Löhne ermöglicht
  • und die einen Mindestlohn im öffentlichen Dienst und für öffentliche Aufträge festschreibt, der sich an der niedrigsten Entgeltstufe des TV-L bzw. TVöD orientiert.

So wird sichergestellt, dass Wettbewerb über Qualität statt über Lohndumping stattfindet.

Die Sichtweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist für uns ein wichtiger Indikator. Dieser wird jährlich in einem Landesbericht auf der Basis des Index Gute Arbeit dargestellt.

Mitbestimmung & Tarifautonomie

Wir bekennen uns zu den Arbeitnehmerrechten und lehnen atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse ab. Wir achten und fördern die Tarifautonomie und arbeiten fair mit den Gewerkschaften, den Betriebs- und Personalräten und den Unternehmensverbänden zusammen. Zu guten Arbeitsbedingungen gehören faire, leistungsgerechte und tariflich abgesi­cherte Entgelte und Mindestlöhne sowie Mindestausbildungsvergütungen, die einen eigenständigen Lebensunterhalt ermöglichen.

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Wir werden zusammen mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Hochschulen und Bildungseinrichtungen eine breit angelegte Fachkräfteinitiative auf den Weg bringen, die der demografischen Entwicklung Rechnung trägt und den Fachkräftebedarf der Wirtschaft sichern hilft. Wir werden Rahmenbedingungen schaffen, um die Frauenerwerbsquote zu erhöhen und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu verbessern.

Mit einem „Landesprogramm für neue Arbeit“ wollen wir jenen Menschen helfen, die besondere Unterstützungen benötigen. Dazu werden wir die arbeitsbegleitende Betreuung im Rahmen neuer Beschäftigung für Langzeitarbeitslose stärken, um das Arbeitsverhältnis zu festigen. Dieses Coaching soll insbesondere auf die Arbeit in mittelständischen Unternehmen zugeschnitten sein. Wir werden bei Jugendlichen im Bereich des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt den Schwerpunkt auf die Vermittlung legen und die Berufsausbildungs­begleitung ausbauen. Wir wollen Alleinerziehenden ohne Arbeit helfen, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen und dabei für eine entsprechende Kinderbetreuung sorgen.

Für Arbeitslose mit besonderem Betreuungsbedarf soll ein sozialer Arbeitsmarkt entstehen. Hierin wollen wir die Chancen der Instrumente der „Bürgerarbeit“ und der „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ auch in Verantwortung als öffentliche Arbeitgeber gemeinsam mit den Kommunen erörtern und nutzen. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die soziale Stabilisie­rung, der später die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt folgen soll.

Das „Programm für neue Arbeit“ mit der gezielten Förderung von jugendlichen und älteren Arbeitssuchenden sowie die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes wird weiter Schwerpunkt der Förderung des Sozialfonds ESF sein.

Wir werden uns mit einer Bundesratsinitiative für eine Rücknahme der so genannten Instrumentenreform einsetzen, damit die Arbeitssuchenden vor Ort mit vielfältigen Maßnahmen und Instrumenten individuell gefördert werden können.

Zweites Sozialgesetzbuch

Wir arbeiten daran, dass unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftssicher weiterentwickelt werden und niemand durch das Netz fällt. Hierzu ist eine Reform des SGB II unerlässlich, die wir im Rahmen einer Bundesratsinitiative unterstützen. Bestandteil der Reform sollen eine nachvollziehbare Ermittlung der Regelsätze, eine bessere Qualifikation der Angestellten und bessere Arbeitsbedingungen in den Jobcentern sein. Veränderungsbedarf besteht auch in der Frage, ob und wie Sanktionen gegenüber den Beziehern der Grundsicherung für Arbeits­suchende verhängt werden können.

Wirtschaft

Unsere Wirtschaftspolitik geht von einem Leitbild aus, in dem Ökonomie, Ökologie, Innovation und soziale Gerechtigkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden. Schwerpunkt unserer Wirtschaftspolitik im Land sind der Erhalt der vorhandenen und die Schaffung neuer, guter Arbeitsplätze und gleiche Chancen für Männer und Frauen. Dies wollen wir insbesondere erreichen durch die Förderung der Wachstumsfelder der Zukunft.

Schleswig-Holstein hat eine sehr stark von kleinen und mittleren Unternehmen geprägte Wirtschaft, die gerade in Zeiten der Krise ein hohes Maß an Stabilität gezeigt hat. Diese gilt es zu stärken und weiter zu entwickeln. Schleswig-Holstein weist außerdem ein starkes wirtschaftliches Gefälle von der Metropolregion Hamburg zu den Regionen im Norden auf und wird als Flächenland besondere Herausforderungen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Infrastrukturleistungen zu bewältigen haben.

Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

Schleswig-Holstein verfügt über besondere Ressourcen, die weiter ausgebaut werden müssen: Schulen, in denen Kinder und Jugendliche eine gute Bildung erhalten, außergewöhnliche natürliche Vorzüge, die für Tourismus und Gesundheitswirtschaft genutzt werden können, und eine Wirtschaftsstruktur, die geeignet ist, die Regionen zu stützen.

Erforderlich ist eine intensive Kooperation der schleswig-holsteinischen Betriebe mit den Bildungs- und Forschungseinrichtungen des Landes. Kreative und innovative Neugründungen benötigen außerdem eine wirtschaftsfreundliche Infrastruktur, geringen bürokratischen Aufwand und schnelle Genehmigungen.

Das Mittelstandsförderungsgesetz werden wir grundsätzlich überarbeiten, um den Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen. Die Durchführung von öffentlichen Aufträgen wird an ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien orientiert (ILO-Kernarbeitsnormen). Der Vorrang für die private Leistungserbringung wird gestrichen.

Die Zusammenarbeit in der Metropolregion ist ein entscheidendes Standbein der schleswig-holsteinischen Wirtschaftspolitik und wird intensiviert.

Die Landesregierung entwickelt eine wirtschafts- und strukturpolitische Strategie für die künftige Entwicklung jener Regionen des Landes, die nicht unmittelbar und im ausreichenden Maße von der Metropolregion profitieren.

Wirtschaftsförderung

Wir wollen die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes nachhaltig gestalten und dafür weitere Wachstumsindikatoren neben dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) entwickeln. Dazu wird die Landesregierung eine Kommission unter Einbezug des Landtages einrichten. Sie setzt sich zum Ziel, im Dialog mit Experten aus der Wirtschaft ergänzende BIP-Indikatoren zu entwickeln.

Von der Nachbarschaft zur Metropole Hamburg, die einer der wettbewerbsstärksten Standorte Europas ist, kann und soll Schleswig-Holstein profitieren. Entsprechendes gilt für die Umgebung der regionalen Zentren und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Um die Wirtschaft im Umfeld der Metropolen bis weit ins Land hinein zu stärken, brauchen wir ausgezeichnete Rahmenbedingungen für Betriebe und Beschäftigte. Stichpunkte hierfür sind faire Arbeitsbedingungen, technische Innovation und moderne Infrastruktur.

Unser Ziel ist, für die schleswig-holsteinische Wirtschaft Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ihr ermöglichen, traditionelle Geschäftsfelder zu sichern und zukunftsfähige Geschäftsfelder auf- und auszubauen.

Alle Wirtschaftsförderprogramme und -instrumente für Schleswig-Holstein werden überprüft und den übergeordneten Zielen der Landesregierung angepasst.

Wirtschaftsförderprogramme werden konsequent an sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtet, insbesondere:

  • an der Einhaltung von Tarifverträgen bzw. gesetzlichen Mindestlöhnen,
  • an einer Höchstquote für Leiharbeit, Minijobs oder Befristungen,
  • an Mindestquoten für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und für Auszubildende,
  • die Orientierung an den ILO-Kernarbeitsnormen,
  • an einem Nachweis über die Umweltverträglichkeit.

Besonders im Fokus stehen Potenziale in den wichtigen Zukunftsfeldern Energie- und Umwelttechnik, neue Speichertechnologien, Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik, maritime Wirtschaft, nachhaltiger Tourismus, Kreativwirtschaft, Mobilität, Maschinenbau, Ernährungswirtschaft, Informationstechnologie und Logistik.

Wir wollen bei mehr Förderprogrammen die Zuschüsse an Unternehmen weitgehend über revolvierende Fonds in Form von Krediten vergeben. EU-Mittel wollen wir wirksamer einsetzen und in der Mittelvergabe auf Wettbewerbe als ein Innovationsinstrument zurückgreifen. Die notwendige Kofinanzierung der EU-Förderprogramme soll, wo sinnvoll und möglich, auch durch privates Kapital ersetzt werden können. Über eine Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass in der Wirtschaftsförderung ländereinheitliche Förderquoten vereinbart werden.

Der Technologietransfer zwischen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen einerseits und Unternehmen auf der anderen Seite wird ausgebaut. Die Wirtschaft und regionale Wirtschaftsfördergesellschaften sind einzubinden. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung wollen wir intensivieren. Die WTSH soll verstärkt eine Lotsenfunktion übernehmen, die auch Hochschulen mit Wirtschaft verzahnt.

Der Umbau bisheriger Bundeswehr-Liegenschaften hat unter sozialen, landesplanerischen und ökologischen Gesichtspunkten zu erfolgen. Den betroffenen Kommunen wird Unterstützung zugesichert, u.a. durch Bündelung vorhandener Programme sowie durch entsprechende Verhandlungen mit dem Bund.

Wir unterstützen die industriellen Kerne in den Bereichen der maritimen Wirtschaft, der chemischen Industrie, der Lebensmittelindustrie, der Schienenfahrzeugtechnik und der erneuerbaren Energien, einschließlich entsprechender industrienaher Dienstleistungen, bei ihrer weiteren Entwicklung. Wichtigste Aufgabe ist dabei die Wandlung hin zu einer nachhaltigen Industrieproduktion, die auf Energie- und Materialeffizienz setzt. Wir wollen uns in unserer Wirtschaftspolitik, und dazu gehört auch die Industriepolitik, daran messen lassen, technologische, ökologische und soziale Innovationen voran zu bringen.

Mit dem Industriestandort Brunsbüttel verfügt das Land auch über einen Energieknotenpunkt, den wir im Rahmen der Energiewende gerade bei der Entwicklung von Speichertechnologien und der Forschung zur Bindung und Vermeidung von CO2 stärken wollen.

Wir wenden uns gegen den bisher erlaubten Import von bei uns nicht zugelassenen chemischen Substanzen in verarbeiteten Produkten (z.B. Farben in Textilien).

Nicht derjenige darf am Markt automatisch den Vorteil haben, der mit niedrigen ökologischen und sozialen Standards den niedrigsten Preis ermöglicht.

Das Handwerk hat im Flächenland Schleswig-Holstein hohe Bedeutung. Es stellt auch in ländlichen Regionen Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zur Verfügung und trägt dazu bei, Gebiete mit rückläufiger Bevölkerung lebendig zu erhalten. Schleswig-Holstein fördert das Handwerk unter anderem durch Unterstützung bei überbetrieblicher Ausbildung und beim Ausbau von Infrastruktur sowie durch eine konsequente Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Fachkräfte

Der Fachkräftemangel ist eine der großen demografischen Herausforderungen des Landes. Wir wollen ihm auf allen Ebenen begegnen: durch die Steigerung der Erwerbsquote, der Beteiligung älterer Menschen im Arbeitsmarkt, der Qualifizierung und der Zuwanderung. Dazu werden wir unter Beteiligung aller Akteure eine Fachkräfteinitiative ergreifen. Konkret setzen wir uns ein für:

  • das Ziel, Kinderphasen bzw. Pflegephasen und Beruf für Frauen und Männer besser kombinierbar zu machen und so die Erwerbsquote zu steigern,
  • den Erhalt des erfolgreichen Netzes „Frau und Beruf“,
  • die Stärkung und Weiterentwicklung des Bündnisses für Ausbildung,
  • die Gestaltung arbeitnehmergerechter Arbeitsbedingungen mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen über 50 Jahren zu steigern,
  • die betriebliche Gesundheitsvorsorge,
  • eine zügigere Umsetzung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen,
  • ausreichende Angebote für das Erlernen von berufsbezogenem Deutsch,
  • grenzüberschreitende Verbundausbildungen als Qualitätsoffensive im deutsch-dänischen Grenzland,
  • die intensive Begleitung gering Qualifizierter, damit sie für den ersten und zweiten Arbeitsmarkt qualifiziert und dabei gefördert werden können.

Immer noch bleiben zu viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, während gleichzeitig Unternehmen keine geeigneten Auszubildenden finden. Schleswig-Holstein wird die Übergänge zwischen Schule und Beruf deutlich stärken. Für Jugendliche, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz im Dualen System finden, wird ein einfaches, transparentes und verbindliches Übergangssystem eingerichtet, das ebenfalls in einen beruflichen Abschluss münden soll.

Tourismus

Tourismus ist eine Zukunftsbranche insbesondere in den Ostsee- und Nordsee-Regionen Schleswig-Holsteins. Wir unterstützen den Tourismus nachfrageorientiert dort, wo er stattfindet, zum Beispiel auch im Binnenland, der Holsteinischen Schweiz, den Lauenburgischen Seen und in den Städten. Das landesweite Marketing wird weiterhin auskömmlich unterstützt; Grundlage ist das Konzeptpapier „TASH optimiert“. Hierfür werden das touristische Marketing mit dem Regionalmarketing aus dem Bereich Landwirtschaft sowie die Marketingmittel aus dem Kulturtourismus unter dem Dach der TASH zusammengelegt. Am Zielgruppenkonzept halten wir fest.

Für die Förderung des Tourismus gelten zukünftig auch folgende Rahmenbedingungen: Nachhaltigkeit, Klimaverträglichkeit, Schonung der Ressourcen und die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Außerdem wollen wir regionale Wirtschaftskreisläufe unterstützen. Wir werden im Dialog mit den Akteuren die schleswig-holsteinische Bäderregelung auf ein ausgewogenes Ausnahme-Regel-Verhältnis zurückführen. Die Landesregierung wird sich für eine möglichst weitgehende Entzerrung der Sommerferien mit einem Gesamtferienzeitraum von 90 Tagen einsetzen.

Verkehr

Wirtschaft und Gesellschaft benötigen gute nachhaltige und bezahlbare Mobilitäts- und Verkehrskonzepte. Sie müssen die Bedürfnisse von Menschen und Wirtschaft in den Vordergrund stellen und Barrieren zwischen den Verkehrsträgern überwinden.

Angesichts des sich rapide verschlechternden Zustandes unserer Verkehrswege muss es unser vorrangiges Ziel sein, die Infrastruktur dauerhaft im vollen Umfang betriebsfähig zu halten und eine weitere Substanzschädigung zu verhindern.

Gleichzeitig wissen wir, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele auch der Verkehrsbereich einen relevanten Beitrag leisten muss.

Verkehrsinfrastruktur stellt sicher, dass sich, von den Metropolen und zentralen Orten ausgehend, Wirtschaftsunternehmen in Schleswig-Holstein ansiedeln und Beschäftigte ihre Arbeitsplätze erreichen können. Für die Anbindung der Regionen benötigen wir starke Achsen wie die Vogelfluglinie und die Jütlandroute sowie einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr und eine vernetzte Verkehrsplanung. So stellen wir sicher, dass Schleswig-Holstein von der Wirtschaftskraft der Metropole Hamburg profitiert und beide Seiten Synergieeffekte nutzen. Wir wollen für Bahn und Bus ein einfaches System mit einheitlichem Auftritt, einfachem Tarif und abgestimmtem Angebot. Wir wollen deshalb den Verkehrsverbund der Aufgabenträger, also des Landes, der Kreise und der kreisfreien Städte, für Schleswig-Holstein.

Entscheidungsleitend für künftige Vorhaben im Verkehrsbereich ist die Netzwirkung und die Auswirkung auf die begrenzten Mittel für die Bestandserhaltung.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen zukünftig umfassend und frühzeitig bei der Festlegung der Ziele und Prioritäten des Infrastrukturausbaus sowie bei der Planung der Verkehrswege beteiligt werden, und zwar auch bei der Grundsatzentscheidung, ob ein Verkehrsweg überhaupt gebaut und welche Dimensionierung und Trasse gewählt werden.

Schiene & Straße

Die Verkehrsplanung soll vernetzter, transparenter und offener gedacht und so offen wie möglich gestaltet werden. Bürgerinnen und Bürger müssen intensiv einbezogen werden, um mehr Akzeptanz zu schaffen und Risiken für Folgekosten zu reduzieren. Hierzu gehört auch die Erstellung einer übergreifenden Verkehrsplanung. Alternativen zu Planungen sollen ergebnisoffen geprüft werden – ausdrücklich auch verkehrsträgerübergreifend. Für die Infrastrukturplanung ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr essentiell.

Ergänzend zur Bahn wollen wir – wo sinnvoll und möglich – ein attraktives Schnellbusnetz prüfen. Wir werden prüfen, wo das Instrument des Trassensicherungsvertrages in der bisherigen Form nötig und richtig ist. Die landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS) als Koordinierungsstelle für regionale Aufgabenträger im ÖPNV und SPNV soll die Angebote stets weiter verbessern. Die konsequente Ausschreibung aller SPNV-Strecken in Schleswig-Holstein wird fortgesetzt.

Im Bereich der individuellen Mobilität bekommt die digitale Technik über Anwendungen auf Smartphones und soziale Netzwerke eine immer höhere Bedeutung. Die Landesregierung wird diese Entwicklung aufgreifen, um weitere Innovationen im ÖPNV wie Rufbus- und Ruftaxisysteme, ehrenamtliche Bürgerbusse, Car-Sharing und Mitfahrportale voranzubringen. Damit kann die individuelle Mobilität effizienter, billiger und umweltfreundlicher werden. Die Barrierefreiheit aller Mobilitätsangebote muss schrittweise verbessert werden.

Dazu gehört für uns auch die Diskussion über die Verteilung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Wir nehmen eine Verteilung von 70:30 für den öffentlichen Verkehr vor. Bestehende Verpflichtungen bleiben unberührt, so dass die neue Verteilung schrittweise erreicht wird.

Unser Ziel ist eine Verbesserung des Schutzes vor Verkehrslärm an Straßen, Schienen und Flughäfen. Lärmquellen sollen beseitigt, der Schutz der Menschen verbessert werden. Wir werden uns auf Bundesebene für eine Neuordnung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf eine Gleichbehandlung des notwendigen Lärmschutzes für die Anwohner von Neubaustrecken und bestehenden Verkehrswegen einsetzen.

Im Rahmen des Schleswig-Holstein-Tarifs werden wir gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern neue Anreiz-Tarife wie zum Beispiel Flatrates, Semestertickets und Arbeitnehmertickets, kostenlose Fahrradmitnahme und auch die fahrscheinlose Nutzung (z.B. Kurkarte) des ÖPNV im Bereich des Schleswig-Holstein-Tarifs prüfen.

In den Regionen wollen wir durch neue P+R/B+R-Anlagen die Möglichkeit zum Umsteigen vom PKW bzw. Fahrrad auf den ÖPNV an zentralen Knotenpunkten schaffen. Als Ergänzung zum privaten Auto werden wir Car-Sharing-Initiativen auf den Weg bringen. Wir beauftragen die LVS zu prüfen, wie eine Integration des Car-Sharing in den Schleswig-Holstein-Tarif möglich gemacht werden kann.

Der Radverkehr in Schleswig-Holstein wurde in den letzten Jahren konzeptionell vernachlässigt. Wir werden die für den Radverkehr zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel schrittweise erhöhen, um Schleswig-Holstein zum Fahrradtourismusland Nummer eins in Deutschland zu machen. Bei zukünftigen Verkehrsprojekten sind die Belange des Radverkehrs stärker zu berücksichtigen.

Um unabhängiger von fossiler Energie zu werden, wollen wir verstärkt auf e-Mobilität setzen und sie weiter entwickeln in einem verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätskonzept, gerade auch in Verbindung mit innovativen Car-Sharing-Angeboten wie car-to-go oder drive-now. Wir wollen prüfen, ob wir die P+R und B+R mit Ladestationen ausstatten können.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir unterschiedliche Bedarfslagen im nördlichen, überwiegend ländlich geprägten Landesteil haben. An der Westküste bestehen andere Herausforderungen als in den Städten, der KERN-Region oder der Metropolregion im Hamburger Rand. Entscheidend ist für uns, eine nachhaltige Mobilität in ganz Schleswig-Holstein zu sichern und für die einzelnen Regionen qualitativ zu verbessern. Wir wollen die Elektrifizierung und den Ausbau auf kontinuierliche Zweigleisigkeit der Marschbahn nördlich von Itzehoe bis Sylt. Dabei wird die Landesregierung auch eine Elektrifizierung des Gütergleises zum Industriegebiet Brunsbüttel prüfen. Wir wollen, dass die Auto-Zug-Strecke Niebüll-Westerland als Regionalverkehr eingestuft wird. Um die Jütlandrute langfristig zu ertüchtigen und Engpässe im Güter- und Transitverkehr nachhaltig zu vermeiden, werden wir verkehrsträgerübergreifend Konzepte entwickeln.

Zur besseren Anbindung der Westküste wird die B5 nördlich von Heide und zwischen Itzehoe (A23) und Brunsbüttel dreistreifig ausgebaut. Beim Neubau der B5 zwischen Hattstedt und Bredstedt wird das eingeleitete Planfeststellungsverfahren genutzt, um eine Anbindung der K2 an die neue B5 zu ermöglichen und um die Bedenken der Initiative Jelstrom weitestmöglich mit einzubeziehen.

Die in der Region Kiel in Planung befindliche Stadt-Regional-Bahn ist von landespolitischer Bedeutung, da sie eine Vernetzung von Eckernförde, Rendsburg, Neumünster, Preetz und Kiel ermöglicht. Der Landesanteil an den Infrastrukturkosten wird von 15 Prozent auf bis zu 25 Prozent erhöht. Die Finanzierung könnte aus den Regionalisierungsmitteln und den Umschichtungen der GVFG-Mittel erfolgen. Es sollen weitere Finanzierungsquellen gesucht werden. Für die Betriebskosten soll eine gemeinschaftliche Lösung durch die Landeshauptstadt Kiel, die beteiligten Kreise und das Land Schleswig-Holstein gefunden werden. In der Metropolregion streben wir eine Abstimmung mit den Tarifen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) an. Wir streben langfristig einen gemeinsamen Aufgabenträger und ein einheitliches Tarifsystem für Hamburg und Schleswig-Holstein an. Der Betrieb der Hochbahnstrecken im Hamburger Rand wird wie bisher durch Landeszuschüsse sichergestellt.

Die Ausschreibungen für den Betrieb des SPNV haben zu mehr Wettbewerb, Qualität, Kostensenkung, Angebotsverbesserungen und höhere Nutzerzahlen geführt. Diese erfolgreiche Praxis werden wir auch für den Betrieb der AKN-Strecken anwenden. Ein Verkauf der AKN kommt nur in Frage, wenn die Infrastruktur in öffentlicher Hand verbleibt, wenn die Arbeitsplätze gesichert werden, wenn es nachhaltig zu finanziellen Vorteilen für das Land führt und wenn eine abschließende Finanzierungsregelung mit dem HVV erzielt werden kann. Das in Auftrag gegebene Gutachten zur Zulässigkeit eines Verkaufs ist abzuwarten, auch im Hinblick auf die Ausschreibung von Verkehrsleistungen auf den AKN-Strecken.

Im Vordergrund steht im Bereich der Metropolregion die Herstellung der S4 zwischen Bad Oldesloe und Elmshorn sowie der Ausbau der AKN als S-Bahn einschließlich nördlicher Anbindung an den Flughafen Fuhlsbüttel. Wir wollen eine S-Bahn 21 von Kaltenkirchen nach Hamburg einrichten, indem die bestehende AKN-Strecke ausgebaut, elektrifiziert oder mit Hybridwagen betrieben wird.

Die Koalition setzt sich auf Landes- und Bundesebene für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ein. Darüber hinaus wird die Landesregierung zeitnah die einzelnen Geschwindigkeitsregelungen auf den Autobahnen in Schleswig-Holstein anhand von § 45 Abs. 1 StVO überprüfen und prüfen, ob ein generelles Überholverbot für LKW auf einzelnen Autobahnen umsetzbar ist, damit in Zukunft mehr Sicherheit, ein besserer Verkehrsfluss und weniger Kohlendioxid-Ausstoß erreicht werden können.

Auf Bundesebene wollen wir erreichen, dass

  • im Bahnverkehr die Trennung von Netz und Betrieb erreicht wird und das Netz in öffentliche Kontrolle überführt wird,
  • eine möglichst frühzeitige Umstellung des Bahnverkehrs auf erneuerbare Energien erfolgt,
  • eine Erhöhung der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel auf 2,5 Prozent erfolgt,
  • eine frühzeitige Nachfolgeregelung des im Jahr 2019 auslaufenden GVFG-Bundesprogramms gefunden wird,
  • geprüft wird, ob und welche Bahnstrecken in Schleswig-Holstein auf das Land übertragen werden können und zu welchen Bedingungen dies geschehen kann.

Bei Projekten, die durch den Bund finanziert werden, streben wir eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung durch den Bund an, die eine vollständige Finanzierung sicherstellt. Stellungnahmen zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans und des Investitionsrahmenplanes des Bundes sowie Anmeldung von zusätzlichen Projekten für Neubaumaßnahmen beim Bund erfolgen nur nach Beschluss des Landtages. Das bisherige System zur Planung und Umsetzung von Verkehrsplanungen ist nicht mehr zeitgemäß. Dabei werden wir auf Bundesebene auf eine neue transparente, nachvollziehbare Systematik der Bewertung von Infrastrukturprojekten dringen.

Wir unterstützen die Bedeutung des Hafens Lübeck als Drehscheibe im Ostseeraum.

Die Koalitionspartner stellen fest, dass im Hinblick auf zeitliche und finanzielle Realisierungsmöglichkeiten der A20 von der Bundesregierung völlig unrealistische Erwartungen in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Es ist festzuhalten, dass der Bundesverkehrswegeplan hoffnungslos unterfinanziert ist und angesichts der Zuweisungen an Schleswig-Holstein es keinerlei gesicherte Zeitplanung – unabhängig von Positionierungen von Parteien hier im Land – gibt. Wir stellen fest, dass ein Weiterbau der A20 westlich der A7 in dieser Legislaturperiode nicht realistisch ist und ausgeschlossen wird. Das bedeutet u.a., dass die im Investitionsrahmenplan des Bundes vorgesehene Maßnahme westlich der A23 (Abschnitt Hohenfelde-Sommerland) in dieser Legislaturperiode nicht gebaut wird. Deshalb müssen die Finanzmittel hierfür umgewidmet werden und vorrangig für den Anschluss der A20 an die A7 verwendet werden. Wir haben uns darauf verständigt, dass die A20 abschnittsweise von Ost nach West nur mit verkehrstechnisch sinnvollem Anschluss gebaut wird. Die laufenden Planfeststellungsverfahren werden genutzt, um die Neubewertung der prognostizierten Verkehrsströme sowie der ökologischen und finanziellen Folgewirkungen vorzunehmen. Die grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen der Koalitionspartner über eine Perspektive über 2017 hinaus bleiben bestehen.

Der Einsatz von Lang-LKW, sogenannter Gigaliner, wird von uns abgelehnt. Darum wird sich Schleswig-Holstein aus dem Feldversuch Lang-LKW zurückziehen. Für uns steht die Förderung des kombinierten Verkehrs im Vordergrund.

Wasserwege, Fehmarnbelt & Flughäfen

Der Nord-Ostsee-Kanal ist für Schleswig-Holstein von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung. Sein Ausbau wird konsequent weiter verfolgt. Dazu gehören Schleusenneubau und Schleusensanierung in Brunsbüttel und Holtenau sowie die Begradigung der Oststrecke. Wir werden beim Bund ein Sanierungskonzept und eine Finanzierungszusage für den Nord-Ostsee-Kanal einfordern.

Die feste Fehmarnbeltquerung soll die Metropolregion Kopenhagen-Malmö mit der Metropolregion Hamburg verbinden. Die Koalitionspartner nehmen zur Kenntnis, dass sich die ursprünglich auf 800 Millionen Euro angesetzten Kosten für die Hinterlandanbindung nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes vom April 2009 auf mindestens 1,7 Milliarden Euro erhöht haben. Deshalb wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, eine Überprüfung der Kostenschätzung und des Nutzen-Kostenverhältnisses vorzunehmen.

Es gilt der deutsch-dänische Staatsvertrag, der nur einvernehmlich und von den jeweiligen nationalen Regierungen nach Artikel 22 neu erörtert werden kann. Dort heißt es: „Sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder Teile des Projektes sich deutlich anders entwickeln, als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bekannt ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs neue erörtern. Dies gilt unter anderem für wesentliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Projekt.“ Diese Erörterungen müssen vertragsgemäß ergebnisoffen erfolgen. Sollte das Ergebnis trotz Kostensteigerung nicht einen Ausstieg, sondern weiterhin den Bau der Fehmarnbeltquerung bedeuten, muss der Bund die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung vollständig und auskömmlich, an sozialen ebenso wie an ökologischen Belangen orientiert, finanzieren. Dazu gehört auch eine verbindliche Perspektive für die Fehmarnsundquerung. Sichergestellt muss sein, dass die Finanzierung der Hinterlandanbindung nicht auf Kosten anderer Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein erfolgt. Die im Landeshaushalt eingestellte Verpflichtungsermächtigung über 60 Millionen Euro für die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung wird aufgehoben, weil sie nicht rechtmäßig ist. Das Dialogforum soll unter Einbezug der kommunalen Ebene paritätisch erweitert und ergebnisoffen weitergeführt werden. Das Dialogforum legt die Themen selbst fest, dies können auch u.a. eine Generalrevision und eine Neubewertung der Verkehrsströme sowie der prognostizierten ökonomischen und ökologischen Folgen auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Bauweisen sein. Die Landesregierung übernimmt die Ergebnisse des Dialogforums soweit möglich und wird sie in die weitere Planung mit einfließen lassen. Die Landesregierung wird sicherstellen, dass erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren angewandt werden.

Wir ergreifen die Initiative für ein gemeinsames Nordsee-Hafenkonzept der Länder, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. Angestrebt wird, dass die Häfen gemeinsam vermarktet werden und so keine Konkurrenzsituationen zwischen ihnen entstehen kann. Wir setzen uns dafür ein, dass die Schiffe in den schleswig-holsteinischen Häfen zukünftig mit Landstrom versorgt werden können und dass die Häfen Schienenanschlüsse erhalten.

Die Förderung der Hafenprojektgesellschaft Helgoland soll wie bisher gemeinsam mit Bund, Land, Kreis und Gemeinde sichergestellt werden. Wir unterstützen das Vorhaben der Insel, Servicestandort für Offshore-Technik zu werden.

Wichtige weitere Standorte sind:

  • Brunsbüttel, insbesondere für die Verschiffung von Großkomponenten,
  • Büsum wegen der Hafentiefe und der vorhandenen Infrastruktur,
  • Husum wegen der vorhandenen Infrastruktur, der Helikopteranbindung sowie der Krankenhausversorgung,
  • Hörnum wegen der Nähe zu den Offshore-Windparks,
  • Rendsburg als Produktionsstandort,
  • Kiel wegen seiner Konversionsfläche in Holtenau und seiner Werften.

Für die Elbvertiefung ist das Einvernehmen durch das Land Schleswig-Holstein erteilt. Wir streben an, dass ökologische Schäden, ökonomische Nachteile für die Betroffenen und die Beweissicherung der Deichsicherheit und die Folgen einer eingeschränkten Deichsicherheit durch die Elbvertiefung Gegenstand von Nachverhandlungen sind. Darüber hinaus muss ein umfassender Ausgleich für die Folgeschäden durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Eine weitere Vertiefung der Unterelbe lehnen die Koalitionspartner ab, weil sie ökologisch problematisch ist und dadurch erhebliche Umweltrisiken mit unkalkulierbaren finanziellen Folgelasten verbunden sind.

Die Landesregierung spricht sich für den dauerhaften Erhalt des Elbe-Lübeck-Kanals als Bundeswasserstraße aus.

Der Verkehrsflughafen für Schleswig-Holstein ist Hamburg. Die Koalitionspartner setzen sich für eine schnelle Schienenanbindung von Kiel bzw. Flensburg über Neumünster sowie von Lübeck zum internationalen Verkehrsflughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein. Das Land wird sich am Betrieb von Flughäfen nicht beteiligen, bereits gemachte Förderzusagen werden eingehalten. Angesichts der zahlreichen Aufgaben und eingeschränkter Haushaltsmittel, die das Land für Infrastrukturmaßnahmen hat, wird die Förderrichtlinie für Investitionen an Flughäfen unverzüglich aufgehoben und in Zukunft keine Investition in Flughäfen und Verkehrslandeplätze seitens des Landes gefördert.

Europa

Unser Ziel ist ein soziales, demokratisches und solidarisches Europa. Die Landesregierung unterstützt eine verbindliche gemeinsame, demokratisch abgestimmte Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik in der Europäischen Union, wobei die Mitwirkung und Kontrolle durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gesichert und die Einflussmöglichkeiten der Regionen beibehalten werden müssen. Die neue Landesregierung wird sich für die Einberufung eines neuen Europäischen Konvents zur Weiterentwicklung der europäischen Verträge einsetzen.

Strukturfonds

Wir werden uns in die Verhandlungen um die Neuordnung der Strukturfondsförderung ab 2014 einbringen, unter Beteiligung des Parlamentes, der Sozialpartner und zivilgesellschaftlicher Akteure. Wir werden die Zeit bis 2014 nutzen, um uns strategisch auf die Umstellungen im Land vorzubereiten. Dabei setzen wir die Schwerpunkte auf Bildung und Forschung, Armutsbekämpfung, Energie- und Ressourceneffizienz, Klima- und Umweltschutz, Beschäftigung sowie kleinere und mittlere Unternehmen.

Bei der Aufstellung und Umsetzung der Programme für die Förderperiode 2014 bis 2020 des Regionalfonds EFRE, des Sozialfonds ESF, des Fonds für ländliche Entwicklung ELER und des Meeres- und Fischereifonds werden wir ressortübergreifend und fondsübergreifend vorgehen. Die operationellen Programme werden wir stärker aufeinander abstimmen. Wir werden die Mitwirkung der Zivilgesellschaft über den Leader-Ansatz zukünftig bei allen Fonds weiterverfolgen. Wir werden die Mittel der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 gezielt für die in dem Koalitionsvertrag benannten Maßnahmen zur Zukunftsentwicklung Schleswig-Holsteins einsetzen.

Wir werden das Nachfolgeprogramm zum Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein mit seinen Teilprogrammen so gestalten, dass

  • die Beratung für die Definition von Projekten insbesondere für die regionale Ebene verbessert und erleichtert wird,
  • die Projektauswahl und der Mitteleinsatz effizient auf Projekte mit nachhaltiger Wirkung – etwa durch ein Projektwettbewerb – konzentriert wird,
  • dazu eine Koordinierung der verschiedenen Förderinstrumente erfolgt, um die Umsetzung der landespolitischen Schwerpunkte zu gewährleisten.

Um die europäischen Gelder weitgehend auszuschöpfen, sind so weit wie möglich und sinnvoll private Kofinanzierungen zu nutzen.

Bei Fördervorhaben werden wir auch auf revolvierende Fonds setzen. Wir werden so mit angepassten Konditionen gezielt auch weiterhin Investitionen bei Existenzgründungen fördern. Die einzelnen operationellen Programme werden zur Zielerreichung abgestimmt. Wir werden in Europa und der Bundespolitik darauf hinwirken, dass der Subventionswettlauf der Regionen mit den Mitteln des europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds eingedämmt wird. Wir werden alle Möglichkeiten der Kofinanzierung nutzen, um z.B. restliche ELER-Mittel der alten Förderperiode 2007-2013 in effizienten Maßnahmen im Land zu binden.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark wird intensiviert. Hierzu gehört insbesondere,

  • Barrieren im grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt abzubauen durch Verbesserung der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Abbau von administrativen Hindernissen, Überwindung von Sprachbarrieren,
  • die Nutzung von EU-Programmen für grenzüberschreitende Projekte z.B. zur gemeinsamen Ausbildung von Jugendlichen,
  • die Bewerbung Sønderborgs als europäische Kulturhauptstadt aktiv zu unterstützen,
  • ein gemeinsames Interreg-Va-Gebiet für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ab 2014.

Die Fortführung der Regionalförderung für strukturschwache Regionen, auch unter Nutzung von EU-Mitteln, sowie die weitere Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die Unterstützung der Kooperation ländlicher Regionen und die Förderung von Konversionsstandorten bleiben unabdingbar für die Wirtschaftsentwicklung. Deshalb ist es das Ziel der Koalitionspartner, das wirtschaftliche Gefälle zwischen den einzelnen Landesteilen weiter zu verringern. Hierbei wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich Wirtschaft und Verkehr weiter intensiviert und nach Möglichkeit auf eine institutionelle Basis gestellt. Grundsätzlich sollten in der Grenzregion die dänischen Wirtschaftsentwicklungsstrategien und die Strategie des Entwicklungsrates Sønderjylland sowie in der Fehmarnbeltregion mit den Strategien des Landes Schleswig-Holstein eng abgestimmt werden. So können ergänzende grenzüberschreitende Wirtschaftsentwicklungsräume gebildet werden. Die Wirtschaft im Grenzraum ist von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt, diese Firmen stellen die Mehrzahl der Arbeitsplätze und sollten besonders gefördert werden. Mit dem EU-Projekt „Wachstumszentrum“ wurde hier ein erster Schritt mit der Schaffung der Marke „Die Deutsch-Dänische Region“ etabliert. Folgende Stärkenpositionen charakterisieren die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Grenzregion und sollten besonders unterstützt werden: Tourismus (Erlebniswirtschaft), erneuerbare Energien, Gesundheitswirtschaft (Gesundheitstechnologie), Transport & Logistik und Ernährungswirtschaft in Verbindung mit der Landwirtschaft.

Die Verknüpfung mit dem Querschnittsthema Wissen aus den Hochschulen sichert die Entwicklung zukünftiger Produktlebenszyklen im globalen Wettbewerb. Entscheidend für einen Erfolg ist die Umsetzung konkreter Projekte, die die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen sichert und das Ideenpotential der Mitarbeiter aktiviert.

Europafähigkeit des Landes

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Rollen der nationalen Parlamente bei der Kontrolle und Einhaltung der Subsidiarität gestärkt. Ein so genanntes „Frühwarnsystem“ wurde eingeführt. EU-Gesetzgebungsvorschläge werden an die Parlamente übermittelt, diese können innerhalb einer Frist von acht Wochen dazu Stellung nehmen.

Die Landesregierung unterstützt den Landtag in der Wahrnehmung dieser Aufgabe. In der letzten Legislaturperiode wurde dazu eine Vereinbarung zwischen Parlament und Landesregierung getroffen. Dabei wird die Landesregierung transparent mit allen Fraktionen des Landtages zusammenarbeiten. Wir streben insbesondere eine frühzeitige inhaltliche Beteiligung an kommenden Legislativvorschlägen der EU von landespolitischer Bedeutung an. Wir wollen prüfen, ob und wie weit eine Bindung der Landesregierung an Beschlüsse des Parlamentes in europa- und bundespolitischen Angelegenheiten in die Verfassung aufgenommen werden kann.

Ostseestrategie

Die Landesregierung wird die schleswig-holsteinische Ostseepolitik wiederbeleben. Wir werden unsere Rolle als Motor und Ideengeber der Ostseekooperation wieder ernst nehmen. Wir wollen mit unseren Nachbarn an der Ostsee eine soziale und ökologische Modellregion aufbauen, die eine neue Dynamik in die europäische Entwicklung bringen wird.

Wir werden die Weichen für eine koordinierte, nachhaltige Wirtschafts- und Umweltpolitik im Ostseeraum stellen. Wir werden uns im Rahmen der Ostseestrategie verstärkt auch bei Projektentwicklung und der Übernahme von Projektverantwortung für Projekte im Rahmen des EU-Ostseeprogramms einbringen. Wir werden bei der Ausgestaltung der Strukturfonds-Programme in Schleswig-Holstein auch die Umsetzung der Projekte der EU-Ostseestrategie berücksichtigen. Wir werden uns für eine Verankerung von Kultur und regionaler Identität in der EU-Ostseestrategie einsetzen. Ostseekulturpolitik muss einen höheren Stellenwert bekommen. Dieses nützt auch unserem Land.

Wir werden Schleswig-Holsteins Stärken in die Ostseezusammenarbeit einbringen und die EU-Ostseestrategie aktiv unterstützen, insbesondere durch

  • Flaggschiff-Projekte der EU-Ostseestrategie, die wir initiieren und voranbringen, vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien (Kompetenzzentrum Windenergie),
  • Kooperationen der schleswig-holsteinischen Clusterinitiativen mit den Nachbarn im Norden und Süden starten und ausbauen,
  • verbesserte Zusammenarbeit der Vertretungen der Ostseeregionen in Brüssel.

Wir werden die norddeutsche Kooperation in der Ostseezusammenarbeit stärken, insbesondere durch gemeinsames Auftreten der norddeutschen Länder in Brüssel und Berlin, um der Ostseepolitik einen höheren Stellenwert auf nationaler und europäischer Ebene zu geben.

Wir werden gemeinsam mit den Nachbarn eine integrierte maritime Politik umsetzen, insbesondere durch

  • Initiativen für mehr Schiffsicherheit in der Ostsee gemeinsam mit den Anrainern,
  • Meeresschutzprogramm Ostsee,
  • neue umweltfreundliche Technik für die Häfen der Ostseeanrainer,
  • Unterstützung der Initiative „Baltic Sea Clean Shipping“ mit dem Ziel Null-Emissionen in der Seefahrt.

Wir werden die Zusammenarbeit mit Kaliningrad und St. Petersburg stärken, insbesondere durch

  • Kooperationen mit Kaliningrad und St. Petersburg auf dem Feld der Gesundheitsversorgung,
  • Kooperation mit Kaliningrad auch im Energiebereich und Unterstützung von sozialen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten,
  • Unterstützung der neuen SEBA-Initiative (South Eastern Baltic Sea Area) des Ostseerates mit Schwerpunkt auf Kaliningrad.

Bei der Ostseepolitik werden wir die Akteure im eigenen Land beteiligen, insbesondere durch den Start eines kontinuierlichen Ostseedialogs in Schleswig-Holstein, in dem landesweit alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure von Arbeitgeberverbänden über Gewerkschaften, Wissenschaft, Sozial- und Umweltorganisationen einbezogen werden.

Nordseestrategie

Wir begrüßen und unterstützen die Bestrebungen der Regionen rund um die Nordsee, auch für den Nordseeraum eine makroregionale Strategie zu entwickeln. Die Entwicklung einer solchen Strategie werden wir gemeinsam mit unseren Nachbarn im Nordseeraum vorantreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass im EU-Haushalt ab 2014 ausreichend Mittel für die integrierte Meerespolitik bereitgestellt werden.

Die Nutzungen im Nordseeraum stellen viele konkurrierende Ansprüche. Die Entwicklung von Offshore Windenergie, die Energievernetzung, der Strukturwandel in Fischerei und Schiffbau sowie der Umwelt- und Meeresschutz sind Herausforderungen, die wir am besten durch Kooperation in der Region gemeinsam angehen. Maßnahmen zur Stärkung der Kultur und der regionalen Identität, nachhaltige Tourismuskonzepte, eine abgestimmte Hafen- und Verkehrspolitik, sowie Zusammenarbeit bei Bildung, Forschung und Entwicklung werden weitere Schwerpunkte unserer Arbeit sein.

Für die Nordseeregion entwickeln wir deshalb in Kooperation mit den Anrainerregionen eine eigenständige Strategie, die insbesondere zur Lösung folgender drängender Herausforderungen beitragen soll:

  • die ökologische Belastung der Nordsee und der Erhalt des Ökosystems (Weltnaturerbe Wattenmeer) sowie die intensive Nutzung des Raums und seiner natürlichen Ressourcen durch Fischfang, Öl- und Gasförderung, Windenergie und Schifffahrt,
  • die Regelung von Offshore-Ölbohrungen und Förderung von Öl im Nordseeraum durch europäisches und internationales Recht,
  • die ökonomische Bedeutung der Nordsee und der Strukturwandel in Fischerei und Schiffbau, die Sicherheit auf See,
  • nachhaltiger Tourismus,
  • die grenzüberschreitende Bedeutung von Bildung, Forschung und Wissenschaft,
  • die Erforschung und Nutzung neuer Technologien wie Offshore, blaue Biotechnologie und Marikulturen sowie
  • die kulturelle und die interfriesische Zusammenarbeit (kultureller Vertrag).

Schleswig-Holstein in Europa

Eine gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik erfordert auch ein Umdenken in der Grenzpolitik. Wir wollen keine Festung Europa, wir wollen die Rechte der Schutzsuchenden stärken. Die Aufnahmebedingungen und Lebensverhältnisse von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich. Ziel eines solidarischen Europas muss es sein, allen Menschen die gleichen Rechte und Chancen zu bieten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene eine einheitliche Asylpolitik vorangetrieben wird.

Offene Grenzen und die Reisefreiheit werden wir verteidigen. Eine klare Absage erteilen wir Initiativen für eine eigenmächtige Aussetzung des Schengen-Abkommens durch EU-Mitgliedsstaaten.

Wir werden über den Bundesrat eine Initiative zur sofortigen Revision des Euratom-Vertrages einbringen. Wir setzen dabei auf ein Ende des Euratom-Vertrages und die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Erneuerbare Energien (ERENE). Die Aufteilung der Forschungsmittel zwischen nuklearem und nicht nuklearem Bereich ist besonders hinsichtlich der erneuerbaren Energien sehr einseitig zu Gunsten der Atomkraft. Wir werden im Rahmen der Erstellung des nächsten Forschungsrahmenprogramms darauf hinwirken, dass die Mittel in die Erforschung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien überführt werden und keine Mittel mehr für Atomforschung bereit gestellt werden.

Das Hanse-Office wird als echte Landesvertretung mit den Vertretungen anderer Partner und Institutionen innerhalb und außerhalb des Landes noch intensiver als bisher zusammenarbeiten. Es soll gemeinsam mit Hamburg geprüft werden, das Hanse-Office in Brüssel zu einer Beratungsinstitution für schleswig-holsteinische und Hamburger Institutionen und Organisationen weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet unter anderem, dass das Hanse-Office direkt europäische Fördermittel akquiriert und bei der Einwerbung von Fördermitteln Hilfestellung leistet. Weiter soll das Hanse-Office dazu genutzt werden, schon vor der Festlegung von Förderbedingungen und in Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene Einfluss auf die Ausge-staltung dieser Förderbedingungen zu nehmen mit dem Ziel, diese passgenau zu gestalten. Wir werden die Verzahnungen zwischen den schleswig-holsteinischen Ministerien und dem Hanse-Office verstärken z.B. durch Abordnungen oder zeitlich begrenzte Hospitationen von Landesbediensteten im Hanse-Office. Hier ist auch zu prüfen, ob der Landtag ebenfalls durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vertreten sein kann.

Metropolregion

Wir wollen eine engere norddeutsche Kooperation auf Basis des Enqueteberichts „Chancen einer norddeutschen Kooperation“. Wir setzen uns zum Ziel, gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Landtag und den anderen norddeutschen Ländern und Länderparlamenten ein Gesamtkonzept für die norddeutsche Kooperation zu entwickeln.

Da die Kooperationen mit Hamburg am intensivsten sind, prüfen wir, auf welche Weise eine parlamentarische Institutionalisierung der parlamentarischen Beteiligung erfolgen kann, um gemeinsame Institutionen zu begleiten, zu bewerten und neue Kooperationsprojekte zu entwickeln. Vergleichbares streben wir für die norddeutschen Bundesländer an.

Um die Beteiligung der kommunalen Vertretungen und der Zivilgesellschaft an der Metropolregion Hamburg zu ermöglichen, wollen wir prüfen, ob sie eine eigenständige Rechtsform bekommen sollte und wie die Einbeziehung von nichtstaatlichen Akteuren (z.B. Wissenschaft, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, IHK, Handwerkskammern) gelingen kann.

Energiewende, Klima- und Umweltschutz, Landwirtschaft & Verbraucherschutz

Unser Land zwischen den Meeren bietet einzigartige natürliche Lebensräume, die wir erhalten wollen. Hier in Schleswig-Holstein bündeln sich die Chancen und Herausforderungen von Klimawandel und Energiewende wie unter einem Brennglas: Vom steigenden Meeresspiegel und Sturmfluten sind wir direkt betroffen, aber wir haben Sonne, Wind und Wasser im Überfluss, um den Weg in eine nachhaltige Energieversorgung voranzugehen.

Energiewende

Wir unterstützen die Energiewende und alle klima- und energiepolitischen Ziele auf EU- und Bundesebene. Wir wollen auch in Schleswig-Holstein eine Minderung des Treibhausgas-Ausstoßes gegenüber 1990 um 40 Prozent bis 2020 und um 80–95 Prozent bis 2050 erreichen. Auf europäischer Ebene unterstützen wir eine Verschärfung des Klimaziels auf eine Reduzierung der Treibhausgase um 30 Prozent bis 2020 gegenüber 1990. Wir werden dazu ein Klimaschutzgesetz verabschieden. Um die Energie- und Klimaziele zu erreichen, halten wir am Klimapakt mit der Wohnungswirtschaft fest.

Erneuerbare Energie

Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und bis 2020 in Schleswig-Holstein 300 Prozent erneuerbaren Strom des theoretischen Verbrauchs produzieren. Wir werden deshalb aktiv die zeitnahe Etablierung eines oder mehrerer Testwindfelder unterstützen. Auch kommunale Anträge zur Ausweisung von Windeignungsflächen werden unterstützt. Wir wollen die Vernetzung der Offshore-Windenergie mit der gesamten maritimen Wirtschaft, insbesondere den Werften. Wir unterstützen die Hafenkooperation der Off-shore-Häfen an der Nordsee. In dieser Legislaturperiode werden wir zeigen, dass wir auch auf dem Weg zur besseren Integration der erneuerbaren Energien vorangehen. Hierfür werden wir eine Modellregion der intelligenten Energienetze („Smart Grids“) etablieren, die Produktion, virtuelle Kraftwerke, lokale und virtuelle Speicher, Nachfragemanagement, Regelenergiemärkte sowie die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu einem intelligenten Netzwerk verbindet. Wir brauchen einen starken Energiemix, der das Potenzial aller erneuerbaren Ressourcen ausschöpft.

Die Wärmeversorgung muss bis zum Jahr 2050 fast komplett auf fossile Energieträger verzichten, damit die Klimaziele erreicht werden. Effizienz ist hier neben dem Einsatz erneuerbarer Energien der Schlüssel. Wir werden den Vollzug der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Zukunftsfähigkeit stärken. Das Zweckvermögen Wohnraumförderung werden wir erhalten und weiter erhöhte Qualitätsstandards und Förderkriterien anlegen. Die sukzessive Ausweisung von Vorranggebieten für Wärmenetze werden wir als Ziel der Raumplanung festsetzen.

Bei der Förderung der wärmetechnischen Gebäudesanierung werden wir einen deutlichen Schwerpunkt auf Quartierssanierungen setzen, wobei Sanierung und effizienteste Wärmeversorgung kombiniert angegangen werden. Wir werden Investitionsprogramme zur Sanierung öffentlicher Gebäude auflegen, die in der Folge Heizkosten für den Haushalt einsparen.

Auf Bundes- und Europaebene setzen wir uns für eine anspruchsvolle Energieeffizienzpolitik ein. Unter anderem unterstützen wir die EU-Effizienzrichtlinie in der vom EU-Parlament verabschiedeten Version und fordern die Bundesregierung auf, dies auch zu tun.

Bei der Biomasse setzen wir vor allem auf Reststoffe und auf umwelt- und landschaftsverträgliche nachwachsende Rohstoffe. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes die einseitige Ausrichtung auf Mais in Biogasanlagen beendet wird und die Regeln zur Privilegierung von Biogasanlagen im Bauplanungsrecht angepasst werden. Die Vermaisung der Landschaft muss gestoppt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Anlagen zunehmend bedarfsgerecht Strom produzieren und sinnvolle Wärmenutzungskonzepte umgesetzt werden. Auch bestehende Anlagen sollen sich technisch z.B. mit dem Ziel der besseren Rohstoffeffizienz weiterentwickeln können.

Kohle & Atom

Ein neues Kohlekraftwerk ist mit den Zielen der Landesregierung zu erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz nicht vereinbar. Deshalb werden wir alle Möglichkeiten nutzen, den Neubau eines Kohlekraftwerks in Schleswig-Holstein zu verhindern. Konkret werden wir in Brunsbüttel die Option für den Grundstücksverkauf an SWS auf keinen Fall verlängern und die Landesregierung wird gegenüber dem Investor deutlich machen, dass Kohlekraftwerke nicht in die aktuelle Energiestrategie des Landes passen. Über den Bundesrat setzen wir uns für einen Mindestwirkungsgrad von 57 Prozent für neue Kraftwerke ein. Wir werden im Bundesrat alle Initiativen ablehnen, die den Neubau von Kohlekraftwerken erleichtern.

Wir halten CCS aus Sicherheits- und Klimaschutzgründen für falsch und lehnen Fracking ab. Deswegen wollen wir diese Wege für ganz Deutschland – insbesondere auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone – ausschließen. Dazu werden wir entsprechende Initiativen ergreifen bzw. unterstützen. Bis uns dies gelingt, werden wir CCS in Schleswig-Holstein über ein Gesetz verbieten.

Wir wollen den eingeleiteten Atomausstieg schnellstmöglich vollenden. Über eine Bundesratsinitiative und die Landesatomaufsicht wollen wir für den unverzüglichen Rückbau der stillgelegten Meiler sorgen. Um dieses sicherzustellen, muss die Option „sicherer Einschluss“ aus dem § 7 Atomgesetz gestrichen werden. In Verbindung mit dem neuen kerntechnischen Regelwerk, der Nachrüstungsliste des Bundesumweltministeriums und den Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission werden wir prüfen, ob das AKW Brokdorf aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden muss. Wir wollen eine bessere Kontrolle und Überprüfung der Sicherheit der Lagerung atomarer Stoffe in und bei den AKW.

Wir werden für maximale Transparenz sowohl beim Rückbau der stillgelegten Meiler als auch bei Betrieb, Wartung und Störfällen des AKW Brokdorf sowie Atomtransporten sorgen. Über den Bundesrat wollen wir erreichen, dass Schutz gegen Havarie, Hochwasser, Flugzeugabstürze, Ausfall der Notstromversorgung oder Hacker-Angriffe auf AKW bei den Sicherheitsauflagen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die Erforschung der Krebscluster (Brokdorf und Krümmel) werden wir bei maximaler Transparenz der Daten überprüfen.

Infrastruktur

Für den Um- und Ausbau der Stromtrassen gilt das Prinzip: Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau. Wir werden gemeinsam mit den Vorhabenträgern wie TenneT Bedarf und Umfang für neue Stromleitungen transparent machen. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, dass im Verfahren zum Netzentwicklungsplan maximale Transparenz geschaffen wird und die Bürgerinnen und Bürger dabei zur Frage nach dem Bedarf neuer Stromleitungen bestmöglich beteiligt werden.

Neue Stromleitungen mit bis zu 110 kV sollen im Rahmen des zulässigen Mehrkostenfaktors grundsätzlich als Erdkabel verlegt werden und im Rahmen des gesetzlich Möglichen sollte bei 380 kV-Leitungen eine Prüfung dessen erfolgen.

Bei der Planung der als notwendig festgestellten Trassen werden wir die Bevölkerung und betroffenen Verbände auf Augenhöhe beteiligen. Alle wesentlichen Alternativen aus der Diskussion werden transparent im Internet und in den jeweiligen Rathäusern veröffentlicht. Die Gründe für die jeweilige Entscheidung werden dargelegt und die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung hierbei soweit wie möglich umgesetzt. In den Regionen, in denen Stromtrassen in der Planung sind, werden Diskussionsplattformen mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Kommunen als Leuchtturmprojekte zur Bürgerbeteiligung eingerichtet. An der Westküste streben wir an, den laufenden Zeitplan einzuhalten und für Transparenz und Kontinuität zu sorgen.

Die Anbindung unserer windreichen Gebiete per Seekabel an das norwegische Stromnetz ist ein entscheidender Beitrag zur Energiewende. Wir werden uns entschieden und engagiert für die alsbaldige Realisierung eines solchen Kabels einsetzen. Auf dem Meer und bei der Landanbindung wollen wir die Offshore-Trassen bündeln.

Neben einer besseren Verteilung des Stroms durch neue Netze wollen wir den Ausbau von unterschiedlichen Strom- und Wärmespeichern vorantreiben. Durch Pilotprojekte für innovative Technologien sowie Markteinführung und Anwendung der ausgereiften Speicherkonzepte werden wir die Integration der wetterabhängigen erneuerbaren Energiequellen entscheidend voranbringen. Wir wollen bestehende Möglichkeiten zur Nutzung von Wasserstoff als Speicher mit einbeziehen. Wir wollen für Druckluftspeicher eine Kartierung des Untergrundes vornehmen lassen und dabei auch unterirdische Räume für tiefe Geothermie und Gasspeicher für erneuerbare Energien reservieren.

Planung

Wir werden die laufende Förderperiode der Strukturfonds dazu nutzen, um im Rahmen der verbleibenden Spielräume verstärkt Energie- und Klimaschutzförderungen umzusetzen. In der Folgeperiode der Strukturfondsförderungen ab 2014 werden wir neben Bildung konsequent den Schwerpunkt auf Energiewende und Klimaschutz legen. Wir wollen bei den Ausgaben für Energiewende und Klimaschutz in den Programmen zur Wirtschaftsförderung (EFRE) und zum ländlichen Raum (ELER) deutlich über die Zielvorgaben der Europäischen Kommission hinausgehen. Interregprogramme werden wir verstärkt für die Energiewende einsetzen. Insbesondere werden wir bei geförderten Baumaßnahmen und für Landesliegenschaften einen um 20 bis 30 Prozent erhöhten Standard gegenüber der geltenden Energieeinspeisevergütung zugrunde legen.

Wir werden Klimaschutz und Energieeffizienz in den zentralen Vorschriften der Landesplanung als Ziel festschreiben. Den Ausbau der erneuerbaren Energien werden wir über die Raumordnung und die Landesplanung unterstützen und steuern. Regionen unterstützen wir darin, über die Instrumente des Planungsrechts eine dominierende Belastung ganzer Landschaften mit einzelnen Biomassepflanzen wirksam zu begrenzen.

Die Landesregierung wird die Arbeit der relevanten Institutionen wie der Investitionsbank, der Energieagentur und der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz in Schleswig-Holstein daraufhin evaluieren und prüfen, ob die Strukturen für eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik genügen. Dabei sollen die Aufgaben der Investitionsbank stärker auf die Energiewende ausgerichtet werden. Der Einfluss des Landes ist sicherzustellen und die Unabhängigkeit von Wettbewerb verzerrenden Interessen wird angestrebt.

Wir werden den Erwerb von Netzen durch die Kommunen oder ihre Unternehmen beratend unterstützen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Kommunen und ihrer Unternehmen bei der Energiewende werden wir das Gemeindewirtschaftsrecht in der Kommunalverfassung mit dem Ziel erweiterter wirtschaftlicher Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen überarbeiten. Auch bei der Planung und Steuerung des Netzes sehen wir das Land in der Pflicht und werden auf die Schaffung einer Landesnetzgesellschaft hinwirken, an der sich Private beteiligen können, die aber mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand liegt.

Wir werden eine Kündigung der Organleihe bei der Bundesnetzagentur prüfen, um eine eigene Landesnetzagentur aufzubauen. Im Fall einer eigenen Landesnetzagentur streben wir eine gemeinsame Anstalt der norddeutschen Bundesländer an.

Um den drohenden Anstieg der Energiekosten von derzeit 39 Millionen Euro auf 89 Millionen Euro bis 2020 zu verhindern, werden wir im Sinne der Vorbildfunktion der Landesregierung, folgende Maßnahmen umsetzen: Wir werden der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein zusammen mit den anderen Landesinstitutionen im Energiebereich den Auftrag erteilen, einen langfristigen Sanierungsfahrplan vorzulegen und die Aktivitäten im Bereich Bauen und Bewirtschaften konsequent an der Zielsetzung der Energieeinsparung um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 auszurichten. Die knappen Haushaltsmittel aus dem Hochbautitel werden wir vorrangig für energetische Sanierungsvorhaben verwenden. Bauvorhaben sollen den Gesamtenergiebedarf der Landesliegenschaften reduzieren.

Umwelt- & Naturschutz

Wir wollen der Natur auf 15 Prozent der Landesfläche Vorrang einräumen. Wir werden das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem weiterentwickeln, laufende Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten zügig abschließen und die Unterschutzstellung weiterer Gebiete vorbereiten. Die für Schleswig-Holstein typischen Knicks werden wir wieder wirksam schützen und dazu landeseinheitliche Regelungen erlassen. Alleen und Straßenrandbepflanzungen mit Gehölzen sollen nach einem öffentlichen Bewirtschaftungskonzept unter Berücksichtigung des Naturschutzes gepflegt und erhalten werden.

Den dramatischen Rückgang an Grünland wollen wir stoppen. Neben Vertragsnaturschutzangeboten wollen wir ein generelles Umbruchverbot auf Moorstandorten umsetzen und ihre Wiederherstellung unterstützen. Wir wollen Wertschöpfung und Einkommen aus einer umweltverträglichen Grünlandbewirtschaftung sichern und die Kompetenzen in Weide- und Grünlandnutzung aus Praxis, Bildung, Wissenschaft und Beratung bündeln und vernetzen.

Die Pflanzen- und Tierwelt unserer Seen, Bäche und Flüsse ist durch Nährstoffeinträge und Strukturarmut bedroht. Wir werden im Dialog mit den Betroffenen vor Ort die Qualität der Oberflächengewässer verbessern und die Gewässerrandstreifen besser schützen. Mehr als die Hälfte der Grundwasserkörper weisen zu hohe Nitratgehalte auf. Wir setzen uns daher auf Bundesebene für eine Überarbeitung der Düngeverordnung ein. Die Zuschüsse an die Wasser- und Bodenverbände werden wir stärker an Auflagen zur naturnahen Gewässerunterhaltung binden.

Schleswig-Holstein ist das waldärmste Bundesland. Etwa die Hälfte unserer Wälder befindet sich im Besitz der öffentlichen Hand. Wir halten an der Anstalt Landesforsten fest, mit uns wird es keine Privatisierung geben. Unser Ziel ist es, den Anteil an Naturwaldflächen in öffentlicher Hand zu sichern und schrittweise zu erhöhen. Der Erlebniswald Trappenkamp soll als Umweltbildungseinrichtung erhalten werden.

Zeitgemäße und naturnahe Jagd muss sich an ökologischen Prinzipien ausrichten und den Erfordernissen des Tierschutzes gerecht werden. Wir werden daher ein modernes Jagdgesetz verabschieden mit dem Ziel, die Liste der jagdbaren Arten und die Jagdzeiten zu verkürzen. Bleihaltige Munition soll nicht mehr erlaubt sein.

Wir wollen den voranschreitenden Flächenverbrauch stoppen. In einem „Aktionsplan Flächenschutz“ bündeln wir ein landesweites Ausgleichskataster und die Verwaltung von Ökokonten. Hinzu kommen konkrete Vorgaben für die Erstellung der Regionalpläne zu einem schonenden Umgang mit Flächen, die im Landesentwicklungsplan formuliert werden.

Wir werden den Hochwasser- und Küstenschutz auch angesichts des Klimawandels in einem integrativen Ansatz zwischen Natur- und Umweltschutz, Tourismus und Wirtschaft verbessern. Der Schutz der Menschen hat für uns Vorrang vor anderen Interessen.

Wir wollen dem Meeresschutz wieder einen hohen Stellenwert geben. Die bestehenden Nutzungen im Nationalpark Wattenmeer werden wir auf Vereinbarkeit mit den Schutzzielen überprüfen und einen Runden Tisch mit Fischern und Naturschützern einrichten, um Lösungen für eine naturverträglichere Fischerei in Natura-2000-Gebieten zu erarbeiten. Um die fortwährende Suche, Kartierung und Bergung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee zu gewährleisten, werden wir die Arbeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Munitionsaltlasten im Meer“ fortsetzen. Eine Ausweitung der Ölförderung im Nationalpark Wattenmeer und neue Erkundungsbohrungen lehnen wir entschieden ab.

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein ist für uns ein wichtiger Partner bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Wir werden ihre Arbeit auch zukünftig fördern. Das ehrenamtliche und private Engagement von Naturschutzverbänden und -stiftungen ist von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft, die wir wertschätzen und weiter unterstützen.

Die Mittelkürzungen beim Freiwilligen Ökologischen Jahr werden wir rückgängig machen und wieder einen Landeszuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro gewähren.

Landwirtschaft

Unser Ziel ist eine regionale, ressourcen- und umweltschonende, qualitativ hochwertige Land- und Ernährungswirtschaft. Schleswig-Holstein hat dafür gute Voraussetzungen: hervorragend ausgebildete Landwirte, eine exzellente Hochschul- und Forschungsgemeinschaft, gute klimatische Bedingungen und Betriebsstrukturen. Die Regeln zur guten fachlichen Praxis werden wir weiterentwickeln. Um eine zukunftsorientierte Landwirtschaft nicht im Wettbewerb zu benachteiligen, wollen wir bewährte Regeln freiwilliger Vereinbarungen (z.B. Maisanbau) auch rechtlich für alle verbindlich machen. Wir setzen uns für beste Qualifizierung und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und beim Gartenbau ein.

Die Agrarverwaltung werden wir auf Doppelstrukturen in den verschiedenen Verwaltungsebenen des Landes überprüfen. Mit der Landwirtschaftskammer als Partner werden wir über eine Nach- und Neujustierung der Zielvereinbarungen sprechen, um gemeinsam klarer die gesellschaftlich gewollten Leistungen zu definieren und umzusetzen. Mit den Wasser- und Bodenverbänden werden wir das Instrument der Zielvereinbarung prüfen.

Wir wollen die Marktstellung der landwirtschaftlichen Erzeuger und ihre Marktorganisationen stärken. Wir setzen uns bei der Bundesregierung und auf europäischer Ebene für den Ausbau von Monitoringstellen für den Milchmarkt und die Überprüfung der jährlichen Ausdehnung der Milchmenge ein.

Die Vielfalt der Kulturen auf unseren Feldern hat in den letzten Jahren stetig abgenommen. Wir wollen diese Entwicklung umkehren. Mit der Entwicklung einer Eiweißstrategie wollen wir konzeptionell die Grundlage für mehr Anbau von Eiweißpflanzen in Schleswig-Holstein legen. Dadurch sollen auch die aus umwelt- und entwicklungspolitischer Sicht problematischen Soja-Importe verringert werden.

Gegenüber der Bundesregierung und auf europäischer Ebene setzen wir uns für wirksamere Vorgaben zur Ökologisierung der EU-Agrarförderung („Greening“) wie Mindestvorgaben zu Fruchtfolgen und ökologischen Vorrangflächen ein. Außerdem fordern wir eine wirksame Bindung an Arbeit durch Degression bei der Förderung.

Schleswig-Holstein ist beim Ökolandbau bundesweit Schlusslicht. Das wollen wir ändern und werden daher die Umstellungshilfe für den Ökolandbau flächendeckend fortsetzen und die Beibehaltungshilfe wieder einführen. Die Mittel für Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Produkte werden wir auf mittelständische und handwerkliche Strukturen ausrichten. Bei der öffentlichen Beschaffung streben wir die stärkere Verwendung regionaler und ökologischer Produkte an. In Mensen und Großküchen wollen wir den Anteil regionaler und ökologischer Produkte erhöhen. Vorhandene Kompetenz im Ökolandbau in Praxis, Beratung, Lehre und Forschung im Land werden wir stärker vernetzen.

Wir wollen die Gentechnikfreiheit beim Anbau in Schleswig-Holstein als einen wichtigen Standortvorteil für die Land- und Ernährungswirtschaft erhalten und sichern. Der Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen im Saatgut oder in Futtermitteln ist dafür Voraussetzung. Wir wenden uns daher gegen jegliche Versuche, die Nulltoleranz aufzuweichen. Auf europäischer Ebene unterstützen wir die Forderung, dass Regionen und Ländern das Recht eingeräumt wird, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zu untersagen. Schleswig-Holstein wird wieder Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen werden.

Zum Schutz der Honig- und der Wildbiene werden wir mit den Verbänden eine konsequente Strategie erarbeiten. Wegen der besonderen Aufgaben der Imkerverbände streben wir an, die Kürzung der Verbändeförderung haushaltsneutral zurückzunehmen.

Tierschutz

Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dennoch gibt es in diesem Bereich noch viele Defizite. Wir werden uns im Bundesrat für hohe Tierschutzstandards im Bund und in der EU einsetzen. Doch auch auf Landesebene gibt es Möglichkeiten, den Tierschutz zu verbessern.

Wir wollen der Tendenz zu immer größeren Intensivtierhaltungsanlagen entgegensteuern. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, die Regeln zur Privilegierung von Stallbauten zu ändern und das Bundesimmissionsrecht nachzubessern. Den Gestaltungsraum des Landes und der Gebietskörperschaften bei der Genehmigung von Intensivtierhaltungsanlagen werden wir überprüfen und ausschöpfen. Wir wollen den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung reduzieren. Dazu werden wir den Aufbau eines zentralen Registers über den Tierarzneimitteleinsatz im Bund initiieren. Wir wollen durch bundesweite Tierwohl- und Tierschutzstandards die Haltungsbedingungen verbessern und damit den Medikamenteneinsatz drastisch reduzieren.

Um für Schleswig-Holstein konkrete Handlungsschritte zur Verbesserung des Tierschutzes und der Haltungsbedingungen bei Nutztieren zu erzielen, wollen wir einen Dialog mit Tierschützern, Tierzucht- und Tierhaltungsverbänden, Verbraucherorganisationen sowie Kirchen in Form eines Runden Tisches „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ etablieren und einen Tierschutzplan für Schleswig-Holstein entwickeln. Im Rahmen der Programme ländliche Entwicklung wollen wir zukünftig weiter auf artgerechte Nutztierhaltung und Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der Landwirtschaft setzen. Aus Gründen des Tierschutzes und einer starken regionalen Wirtschaftsstruktur werden wir uns für regionale Schlachtungs- und Verarbeitungsstätten einsetzen.

Wir werden ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände im Landesrecht verankern. Mit dem bestehenden Tierschutzbeirat werden wir enger zusammenarbeiten und diesen vor politischen Entscheidungen im Bereich Tierschutz konsultieren. Wir werden gemeinsam mit den Tierschutzverbänden und den Kommunen nach Wegen suchen, die Tierheime zu entlasten. Tierversuche sollten nur stattfinden, wenn sie zur Bekämpfung gefährlicher Krankheiten und zur Sicherung der menschlichen Gesundheit unerlässlich sind. Die Anforderungen aus der neuen EU-Tierversuchsrichtlinie werden wir umsetzen.

Fischerei

Wir unterstützen den Reformprozess der gemeinsamen Fischereipolitik der EU und werden uns mit den anderen norddeutschen Küstenländern für eine starke Positionierung Deutschlands einsetzen. Unser Ziel ist der Erhalt der regionalen handwerklichen Fischerei. Voraussetzung dafür sind überlebensfähige Fischbestände. Im Dialog mit Fischerei, Naturschutz und Wissenschaft wollen wir die Nachhaltigkeit der Fischerei verbessern. Der derzeitige Einsatz von Stellnetzen und Schleppnetzen hat erhebliche Umweltauswirkungen und gefährdet die besonders bedrohte Schweinswalpopulation in der Ostsee. Wir setzen uns für die schnellstmögliche Einführung schonender und verträglicher Fischereitechniken ein.

Ländlicher Raum

Wir wollen eine moderne Weiterentwicklung der Wirtschaft und der Strukturen im ländlichen Raum in Bildung, Kinderbetreuung sowie medizinische, soziale und pflegerische Versorgung. Nur so bleibt der ländliche Raum für Menschen aller Altersgruppen und junge Familien attraktiv. Wir wollen daher für Bildungsprojekte im ländlichen Raum einen wesentlichen Teil der Mittel des ELER-Programms einsetzen.

Verbraucherpolitik & Verbraucherrechte

Unser Ziel ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Dazu werden wir uns auf Landes- wie auf Bundesebene für neue Finanzierungsmöglichkeiten einsetzen. Eine verursacherorientierte Beteiligung der Wirtschaft zur Absicherung der Finanzierung einer unabhängigen Verbraucherarbeit wollen wir bundesweit einführen und ausbauen. Wir stellen uns der Herausforderung, Verbraucherinformation und Verbraucherschutz trotz angespannter Haushaltslage finanziell ausreichend abzusichern. Wir wollen die Verbraucherarbeit insgesamt unabhängiger machen von der öffentlichen Haushaltslage.

Wir wollen das bestehende Beratungsangebot der Verbraucherzentralen im Land und des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel erhalten und optimieren. Wir wollen den steigenden Beratungsbedarfen bei der Insolvenzberatung und Finanzprodukten/Finanzdienst-leistungen sowie bei Internet- und Telefondienstleistungen Rechnung tragen.

Um den Anforderungen des globalen Lebensmittelhandels besser gerecht zu werden, wollen wir das jetzige System der Lebensmittelüberwachung ausweiten und in Teilen effizienter gestalten. Es gilt, die Organisationsstrukturen im Land und in der Zusammenarbeit Bund/Länder/Europa zu optimieren. Auf nationaler und europäischer Ebene wollen wir uns für eine transparente verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Produkten einsetzen. Wir wollen die Sicherheit von Spielzeug und anderen Produkten durch anspruchsvolle Grenzwerte und qualitätsgesicherte Zertifizierung erhöhen. Bei nicht ausreichenden EU-Normen streben wir eigene höhere Standards an.

Das Bewusstsein für gesunde Ernährung, das Wissen und die Handlungskompetenzen beim Einkauf und im Umgang mit Lebensmitteln wollen wir stärken. Hier wollen wir in allen Altersgruppen, aber besonders bei Kindern und Jugendlichen, ansetzen.

Eine Welt

Wir wollen unsere Verantwortung für die Umsetzung der Millenniumsziele, die Bekämpfung von Hunger und Armut weltweit, auch auf Landesebene wahrnehmen. Dazu gehört die Unterstützung der Bildungsarbeit des Bündnisses Eine Welt ebenso wie die Unterstützung von Städte- und Schulpartnerschaften, Verbände- und Wirtschaftspartnerschaften mit Partnern in Ländern des Südens. Dazu gehört aber auch das Eintreten für faire Handelsbeziehungen, die Reform der Agrarpolitik, Fischereipolitik, die Bekämpfung des Klimawandels und ein an Nachhaltigkeitskriterien orientiertes Beschaffungswesen.

Soziales, Gesundheit & Gleichstellung

Schleswig-Holstein muss wieder ein solidarisches Land werden, in dem die soziale Gerechtigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe Aller Maßstab des politischen Handelns ist. Unser Ziel ist es, Lasten gerecht zu verteilen und schwachen Schultern nur das aufzubürden, was sie tragen können, starken dagegen, was sie tragen müssen.

Im Jahre 2025 wird jede und jeder Dritte in Schleswig-Holstein über 60 Jahre alt sein. Der demografische Wandel, die Inklu­sion von Menschen mit Behinderung, die Integration von Menschen mit Migrationshinter­grund, die Bekämpfung von Armut und die Gleichstellung sind Querschnittsaufgaben, die auch andere Politikressorts, politi­sche Ebenen und gesellschaft­liche Akteure zu neuen Denk- und Lösungsan­sätzen heraus­fordern. Gleichzeitig wird der Handlungsspielraum der Landes­politik durch die Schul­den­bremse begrenzt. Wir werden deshalb im Dialog mit allen Beteilig­ten ausloten, wie die anstehenden großen Aufgaben unter diesen Bedingungen effizient erfüllt werden können und welche Unterstützung dafür vom Land notwendig und möglich ist.

Schleswig-Holstein wird zeigen, wie wir das Haushaltsdefizit nachhaltig abbauen können, ohne gleichzeitig die Defizite im Sozialbereich als unvermeidlich hinzunehmen. Wir stehen für eine Politik, die Nachhaltigkeit und vorbeugendes Denken in allen Politikbereichen veran­kern wird. Wir werden deshalb nicht Hilfen für die Schwächsten in unserer Gemeinschaft wegrationalisieren, nur um kurzsichtige Kürzungen zu erzielen, die auf Kosten des Zusammenlebens in Schleswig-Holstein gehen und über kurz oder lang weit höhere Folgekosten auslösen.

Soziales

Wir treten ein für eine Gesellschaft, die sozialer Gerechtigkeit als Leitbild gesellschaftlichen Handelns eine hohe Priorität zuschreibt. Die Sozialpolitik steht nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels und der Entwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe vor enormen Herausforderungen. Wir werden deshalb zügig zu einem Runden Tisch „Sozial­dialog“ mit Vereinen, Verbänden und Betroffenenorganisationen einladen.

Leitlinie unseres Handelns ist die Verbesserung der Lebens- und Zukunftschancen von Menschen mit Benachteiligungen. Eine zentrale Grundlage bildet hierbei der Ausbau von sozialräumlichen Strukturen und Netzwerken. Wir werden sowohl Leuchtturmprojekte auf den Weg bringen als auch laufende Förderungen evaluieren.

Familie

Zur Familienförderung gehören gute Bildung und Teilhabe für alle Kinder, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Erneuerung des Solidarprinzips in unseren Sozialsystemen. Die Angebote für Familienbildung sollen generationenübergreifend und sozialräumlich weiter entwickelt werden. Hierzu gehört auch eine Vernetzung mit Angeboten der Jugendhilfe und der frühkindlichen Bildung. Auf dem bestehenden Förderniveau werden wir gemeinsam mit den Anbietern Anreize für eine qualitative Fortentwicklung erarbeiten.

Wir richten unsere Politik daran aus, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf höchste Priorität hat. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende. Die bestehenden Initiativen werden wir weiter fortschreiben und im Rahmen eines Sozialdialoges mit Tarifpartnern und Sozial­verbänden intensivieren. Dabei orientieren wir uns an dem Ziel einer familienfreundlichen Arbeitsorganisation in den Betrieben.

Kinder & Jugendliche

Wir werden uns für Teilhabe und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft einsetzen. Den Kinder- und Jugendaktionsplan werden wir wieder neu auflegen. Schwerpunkte sind dabei gesundes und gewaltfreies Aufwachsen, frühe Hilfen für Familien, außerschulische Kinder- und Jugendbildung, Bekämpfung von Benachteiligung und sozialer Ausgrenzung sowie Beteiligungsrechte.

Schleswig-Holstein ist Vorreiter bei der Verankerung von Kinder- und Jugendrechten, diese müssen im Alltag umgesetzt werden. Wir werden gemeinsam mit Jugend­verbänden und Kommunen Wege finden, Beteiligungsverfahren auszuweiten und zu effektivieren. Wir werden das aktive Wahlalter auf 16 Jahren herabsetzen und die Kommunen verpflichten, im Rahmen des § 47f GO geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umzusetzen. Wir werden gemeinsam mit Akteuren aus dem Bildungswesen eine „Demokra­tie­offensive in Schleswig-Holsteins Schulen und Kitas“ entwickeln.

Im Rahmen des schleswig-holsteinischen Kinderschutzesgesetzes setzen wir uns für eine Stärkung und einen bedarfsgerechten Ausbau der frühen Hilfen durch lokale und regional vernetzte Unterstützungssysteme ein. Dabei ist eine qualifizierte Fortbildung von Fachkräften unverzichtbar. Wir werden das Bundeskinderschutzgesetz zügig im Land umsetzen und das Netz der Familienhebammen flächendeckend ausbauen. Wir halten es für sinnvoll, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten Angebote der Kinderschutzzentren vorhanden sind.

Wir werden die Jugendfreiwilligendienste stärken und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Familien gezielt angesprochen werden. Die Kürzungen beim Freiwilligen Sozialen Jahr nehmen wir zurück.

Wir werden die Konditionen der bewährten Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein auf die Jugendleitercard übertragen, um das Engagement von Jugendlichen zu honorieren.

Die Finanzierung der Jugendverbandsarbeit und der Jugendbildungsreferenten bleibt unan­getastet.

Armut & Überschuldung

Die Gründung einer Familie darf nicht zum Armutsrisiko werden. Vor allem Alleinerziehende sind besonderen Belastungen und Risiken ausgesetzt. Wir setzen uns daher für gute Bildungs-, Unterstützungs-, und Qualifizierungsangebote ein, die auf ihre Lebenswirklichkeit zugeschnitten sind. Um die Kinderarmut zu bekämpfen, treten wir für eine eigenständige, armutsfeste Grundsicherung für Kinder und Jugendliche ein und werden hierzu eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Wir werden in regelmäßigen Abständen einen Armuts- und Reichtumsbericht für das Land Schleswig-Holstein vorlegen.

Die private Überschuldung und die Privatinsolvenzen haben dramatisch zugenommen. Wir werden die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Dialog mit den Trägern bedarfsgerecht ausbauen und prüfen, inwieweit die Unternehmen der Kreditwirtschaft verstärkt beteiligt werden können.

Sozialverträge

Wir brauchen angemessene qualitative Verteilungskriterien zur Unterstützung sozialer Einrichtungen und streben vertragliche Lösungen an. Die Kürzungen beim Sozialvertrag II werden wir zurücknehmen, um der steigenden Anzahl von psychischen Erkrankungen Rechnung zu tragen.

Menschen mit Behinderung

Wir werden das Gesamtkonzept „Alle Inklusive“ mit allen Betroffenen zu einem Landes­aktions­plan weiterentwickeln. Durch klare Organisationsstrukturen sollen mehr Transparenz und neue Handlungsspielräume geschaffen werden.

Leistungen zur Teilhabe müssen den Menschen folgen und nicht umgekehrt. Die mit dem SGB IX begonnene Vereinheitlichung des Rechts für Menschen mit Behinderung wollen wir für alle Leistungsträger, einschließlich der Sozialhilfe und der Pflege, fortsetzen. Wir werden prüfen, wie die Zuständigkeiten vereinfacht werden können, damit Menschen mit Behinde­rung Leistungen aus einer Hand erhalten.

Grundlage für eine notwendige Reform der Eingliederungshilfe sind der Rechtsanspruch sowie die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen mit einer Novellierung des Ausfüh­rungsgesetzes zum SGB XII den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken, die jeweiligen Hilfen zusammenführen sowie landesweit einheitliche Kriterien für die Bedarfs­feststellung festschreiben. Ziele dieses Prozesses sind Hilfen aus einer Hand, ein transparentes individuelles Hilfeplanverfahren sowie eine sozialräumliche Ausgestaltung ambulanter und stationärer Hilfsangebote. Dabei wollen wir einen effizienten Einsatz der Finanzmittel, um den Kostenanstieg zu dämpfen. In diesem Zusammenhang sind Landes­rahmenvertrag und Landesrahmenvereinbarungen wichtige Instrumente, um landesweit einheitliche Qualitäts­standards sicherzustellen. Dies wollen wir genauso gemeinsam mit den Kommunen gestalten, wie einen forcierten Ausbau der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets.

Wir wollen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Wir werden die Projekte zum Übergang von Schule in den Beruf ausbauen und im Zusammen­wirken mit der Wirtschaft regionale Angebote mit den Instrumenten der „verzahn­ten Aus­bildung“ und der „unterstützten Beschäftigung“ einrichten. Integrationsbetriebe werden wir stärken und fördern. Eine Beschäftigung in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmark­tes hat Vorrang vor einer Beschäftigung in Werkstätten, deshalb müssen Mittel der Ausgleichs­abgabe über den Integrationsfachdienst verstärkt hierfür zum Einsatz kommen.

Die Eingliederungshilfe muss aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst werden und in ein eigenständiges Leistungsrecht für soziale Teilhabe im SGB IX überführt werden. Nur so kann die personenzentrierte Erbringung von Teilhabeleistungen erfolgen, ohne die Nutzer im dauerhaften Status von Sozialhilfeempfängern zu halten. Die Schnittstellen mit anderen Leistungssystemen, vor allem der Pflegeversicherung, müssen eindeutig geklärt werden.

Stadt- und Raumplanung müssen den Grundsätzen der Barrierefreiheit entsprechen. Projekte wie betreutes Wohnen und Anreize für den behindertengerechten Umbau von privatem Wohnraum sollen vorangetrieben werden.

Das Landesblindengeld werden wir auf 300 Euro für Erwachsene anheben. Im Dialog mit den Betroffenen streben wir konsensuale Lösungen für die Zukunft an.

Gesundheit

Angesichts des demografischen Wandels ist es eine der großen Herausforderungen, über­all in Schleswig-Holstein eine gute Gesundheits- und Pflegeversorgung zu gewährleisten. Wir werden regionale Gesundheits- und Pflegekonferenzen sowie eine Landesgesundheits- und Pflegekonferenz ausrichten, um eine bessere Planung zu gewährleisten. Hieran werden wir die Bevölkerung vor Ort und alle relevanten Akteure im Gesundheitswesen beteiligen.

Unser Ziel ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige gesundheitliche und pflegerische Versorgung für alle Menschen in Schleswig-Holstein. Wir werden den Ge-staltungsspielraum auf Landesebene aktiv nutzen und uns auf Bundesebene für einen Ausbau dieser Kompetenzen einsetzen.

Der Gesundheits- und Pflegesektor ist der größte Wirtschaftszweig des Landes mit etwa 200.000 Beschäftigten. Wir sehen es als eine zentrale Aufgabe an, gemeinsam mit allen Beteiligten den Fachkräftebedarf der kommenden Jahre zu decken. Wir werden die Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein neu beleben.

Prävention

Die gesundheitsfördernde Gestaltung der Lebens- und Arbeitswelt und die Förderung einer gesundheitserhaltenden individuellen Lebensführung sind Ziele der Landesregierung. Wir werden Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitswesen stärken und uns für ein Bundespräventionsgesetz einsetzen.

Wir werden zur Stärkung der Gesundheitsförderung eine enge Kooperation von Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe mit dem Gesundheitswesen unterstützen. Die Präventionsarbeit für ältere Menschen muss unter dem Motto „Vorbeugen statt Pflege“ intensiviert werden. Den Zugang zu Informationen über HIV/AIDS wollen wir verbessern und die Prävention gemeinsam mit den AIDS-Hilfen weiterentwickeln.

Unternehmen in Schleswig-Holstein werden weiterhin durch das GESA-Netzwerk bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt. Wir werden Maßnahmen zur Erhaltung der psychischen und physischen Gesundheit in den Mittelpunkt stellen und die Arbeitsmedizin stärken. Wir werden die bestehenden Abläufe und Strukturen überprüfen, um einen effizienten staatlichen Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Wir werden uns im Dialog mit der regionalen Ernährungswirtschaft dafür einsetzen, dass in allen Kantinen in öffentlicher Hand sowie in Schul- und Universitätsmensen mindestens ein vegetarisches Gericht angeboten und vorrangig regionale und saisonale Produkte, möglichst aus biologischem Anbau, verwendet werden.

Gesundheitsversorgung

Um eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern, wollen wir die sektoren­übergreifende medizinische Versorgung mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft vorantreiben. Das Landesgremium zum Versorgungs­strukturgesetz wird die Verhandlungspartner bei der medizinischen und pflegerischen Versorgungsplanung unterstützen. Die Gestaltung dieses Gremiums und seiner Aufgaben werden wir überprüfen und konstruktiv begleiten.

Die Krankenhausplanung in Schleswig-Holstein muss eine wohnortnahe stationäre Grund­versorgung ebenso wie spezialisierte Zentren und die Maximalversorgung gewährleisten. Wir wollen die Krankenhausplanung eng mit den Kreisen und kreisfreien Städten abstimmen. Die Zusammenarbeit mit Hamburg und Dänemark wollen wir weiterführen und weiter ausbauen. Wir werden die Belange einer qualifizierten stationären Versorgung in einem Landeskranken­hausgesetz zusammenfassen. Wir wollen die kommunalen und freigemeinnützigen Kranken­häuser stärken. Das UKSH ist der größte Arbeitgeber im Land Schleswig-Holstein und der einzige Träger der medizinischen Maximalversorgung. Wir halten darum am UKSH in öffent­licher Trägerschaft fest. Auf Bundesebene werden wir uns für eine bundesweit einheitliche Kostenvergütung im stationären Bereich mit einem einheitlichen Basisfallwert stark machen.

Wir werden uns für Maßnahmen zur Erhaltung der seelischen Gesundheit - in der Arbeitswelt ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen - und ein ausreichendes gemeindenahes Behand­lungs­angebot sowie eine gute psychosoziale Versorgung für psychisch Erkrankte einsetzen. Zur Verbesserung der Behandlungsqualität unterstützen wir regionale Psychiatriebudgets sowie eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Wir werden die Psychiatrieplanung weiter entwickeln.

Wir werden gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen ein Konzept zur Sicher­stellung der medizinischen Versorgung in einer anonymen Sprechstunde oder durch einen anonymen Krankenschein erarbeiten.

Wir werden uns auf Landes- und Bundesebene für die Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten einsetzen und die Arbeit des Patientenombudsvereins unterstützen.

Wir wollen eine Krankenversorgung, die nachhaltig und gerecht finanziert wird, und setzen uns deshalb auf Bundesebene für eine Bürgerversicherung ein.

Gute Pflege

Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird in Schleswig-Holstein in den nächsten Jahren deutlich steigen, während die Zahl derjenigen, die pflegen können, derzeit abnimmt. Dies gilt für die Krankenpflege und die Kinderkrankenpflege genauso wie für die Altenpflege. Um dem Pflege­notstand entgegen zu wirken, muss ein Gesamtpaket entwickelt werden. Unser Grundsatz dabei lautet „ambulant vor stationär“. Dafür sind altersgerechte und barrierefreie Wohnun­gen sowie sozialraumorientierte und kultursensible Pflegeangebote unverzichtbar.

Wir setzen uns für einen flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten in den Kreisen und kreisfreien Städten ein. Bei der Planung der Pflegeinfrastruktur werden wir die Situation von Demenzkranken stärker berücksichtigen. Wir werden einen Demenzplan für Schleswig-Holstein erarbeiten und alle zwei Jahre einen Landespflegebericht vorlegen.

Damit die Finanzierung der Pflege nachhaltig und generationengerecht ausgestaltet werden kann, setzen wir uns auf Bundesebene für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung ein.

Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege

Für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ganzen Land soll es in Kiel und Lübeck weiterhin eine gute medizinische Hochschulausbildung geben, die eine bedarfs­gerechte Zahl von Studien­plätzen vorhält und die Stärkung des Faches Allgemeinmedizin auch durch die dauerhafte Besetzung des Lehrstuhls Allgemeinmedizin gewährleistet.

Wir wollen die Attraktivität des Pflegeberufes stärken. Hierzu gehört für uns eine bessere demokratische Beteiligung an Entscheidungen. Daher werden wir eine Pflege­kammer und eine Berufsordnung für Pflegekräfte auf den Weg bringen und den Landespflegerat im Landespflegeausschuss beteiligen. Wir werden die Pflegefachkräfte durch eine sinnvolle Reduzierung von Dokumentationsaufgaben und doppelten Kontrollstrukturen entlasten.

Wir wollen die Altenpflegeausbildung für alle Auszubildenden kostenlos gestalten, dabei werden wir die Möglichkeiten einer Ausbildungsumlage prüfen. Wir werden die Ausbil­dungs­kapa­zitäten durch zusätzliche 400 Ausbildungsplätze (2013/200, 2014/200) fördern.

Wir setzen uns für eine integrierte Ausbildung in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege in Modulen und mit Differenzierungsmöglichkeiten bis zu Hochschulabschlüssen ein. Die grenzübergreifende Anerkennung der Ausbildungsgänge unterstützen wir ebenso wie ein qualifiziertes, modulares Weiterbildungssystem.

Drogenpolitik & Nichtraucherschutz

Wir bekennen uns zu einer modernen, effektiven Sucht- und Drogenpolitik, die sich an der Lebenswirklichkeit ihrer Adressaten orientiert und auf Aufklärung, niedrigschwellige Ange­bote für Drogenkonsumenten und qualifizierte Hilfen für Suchtkranke setzt. Wir werden die Landesstelle für Suchtfragen fördern und die Facheinrichtungen und Verbände darin unter­stützen, qualifizierte Einrichtungen zur Prävention, Beratung, Unterstützung und Behandlung zu erhalten. Wir wollen zielgruppen­orientierte, sekundärpräventive Maßnahmen wie das „Drug-checking“ erproben und Drogenkonsumräume rechtlich absichern. Wir werden eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten anstreben, die diese vor der Kriminalisierung schützt. Bis eine bundesweite Regelung gefunden ist, werden wir die „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch weicher Drogen im Sinne des § 31a BtMG in Schleswig-Holstein überprüfen, anheben und uns dabei an einer fortschrittlichen Drogenpolitik orientieren, um den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zu geben, flexibel auf den Einzelfall zu reagieren.

Wir wollen uns für einen konsequenten, bundeseinheitlichen Nichtraucherschutz stark machen und eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung erreichen, die den Gesundheits­schutz in der Gastronomie verbessert. Wir werden die Umsetzung des schleswig-holstei­nischen Nichtraucherschutz­gesetzes evaluieren und die Ausnahmeregelungen überprüfen.

Demografischer Wandel

Wir werden in der Staatskanzlei eine ressortübergreifende Projektgruppe zum demografi­schen Wandel ein­setzen, einen „Demografie-Check“ für Landesaufgaben und Förderpro­gramme einführen sowie ein neues Landesprogramm „Gutes Leben im Alter“ auflegen.

Schleswig-Holstein wird einen „Masterplan Demografie“ bekommen, der auch die Kreise und kreisfreien Städte umfasst, alle Lebensbereiche erfasst, Daseinsvorsorge und Infrastruktur zukunftsfähig gestaltet sowie sozialraumorien­tierte Planungen ermöglicht. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Kreise und Ämter die kleineren Kommunen unterstützen, „Best practice“-Beispiele landesweit kommuniziert werden, die bestehenden Beratungsstrukturen erhalten bleiben und der Erfahrungs­austausch im Ostseeraum organisiert wird.

Gleichstellung

Wir werden wieder eine Frauen- und Gleichstellungspolitik in Schleswig-Holstein führen, die vorbildhaft für andere Bundesländer ist. Geschlechtergerechtigkeit ist eine Quer­schnitts­aufgabe. Wir werden uns in allen Politikbereichen für Frauen und Mädchen einsetzen und dafür sorgen, dass geschlechtsspezifische Benachteiligungen abgebaut werden. Auf Bun­des­ebene setzen wir uns für die Abschaffung aller arbeitmarktpolitischen, sozialpolitischen und steuerlichen Fehlanreize ein, die der Verwirklichung von Gleichstellung entgegenstehen.

Wir stehen für ein tolerantes Schleswig-Holstein. Durch die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgendern werden wir Schleswig-Holstein ein tolerantes Gesicht geben und Diskriminierung konsequent entgegentreten. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie ist für uns eine Querschnitts­aufgabe.

In Schleswig-Holstein werden wir eine „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung“ einrichten, die die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte aufklärt und sie dabei unterstützt, sich gegen Diskriminierungen zu wehren. Wir werden in der Landesver­waltung die konsequente Umsetzung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes gewähr­leisten und die Ergebnisse der Diversity-Forschung der Hochschulen einbeziehen.

Wir wollen die ökonomische Gleichstellung von Frauen fördern und das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Kooperation mit den Tarifpartnern vorantreiben. Wir werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Erhöhung der Erwerbsbeteili­gung von Frauen unterstützen und die erfolgreiche Arbeit der Beratungsstellen „Frau & Beruf“ sichern.

Wir werden die Quote der weiblichen Führungskräfte im öffentlichen Dienst erhöhen und in landeseigenen Unternehmen die Aufsichts- und Verwaltungsräte schrittweise paritätisch besetzen. Durch eine Änderung der Kommunalverfassung stellen wir die paritätische Beset­zung in den Gremien kommunaler Gesellschaften sicher. Im Bundesrat werden wir uns für ein Gleich­stellungsgesetz für die Privatwirtschaft und für eine schrittweise Einführung einer Frauen­quote von 50 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten Unterneh­men einsetzen.

Wir werden Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in der Landespolitik durchsetzen und weiterentwickeln. Dies bedeutet auch eine geschlechtersensible Haushaltsführung in Land, Kreisen und Kommunen, damit öffentliche Gelder zielgenauer, gerechter und spar­samer eingesetzt werden.

Ein landesweites Netz von professionellen, weisungsunabhängigen Gleichstellungs­beauf­trag­ten in Kommunen, Hochschulen und öffentlichen Unternehmen ist unver­zichtbar. Wir werden die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten absichern. Dazu werden wir die Grenze für die Verpflichtung zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungs­beauftragter wieder auf 10.000 Einwohner je Verwaltungseinheit absenken.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Intersexuelle und Transgender

Wir werden rechtliche und gesellschaftliche Initiativen ergreifen und unterstützen, um die rechtliche und faktische Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Intersexuellen und Transgendern zu beenden. Wir setzen uns für die Öffnung der Ehe und für die Gleichstellung in allen Rechtsbereichen, z. B. beim Adoptions- und im Steuerrecht, ein.

Auf Landesebene wollen wir geeignete Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Veranstaltungen anregen und unterstützen, um den Abbau von Diskriminierung in Schleswig-Holstein voranzutreiben. Wir werden die landesweite Vernetzungsarbeit finanziell unterstützen und eine zuverlässige Ansprechperson im Sozialministerium verankern. Wir wollen mit Kooperationspartnern einen Aktionsplan gegen Homophobie erarbeiten und flächendeckend umsetzen. Ein Baustein soll dabei sein, dass in Schulen unterschiedliche sexuelle Identitäten als selbstverständliche, normale Lebensweisen vermittelt und wertneutral behandelt werden.

Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser & Mädchenarbeit

Gemeinsam mit den Kommunen und dem Landesjugendring werden wir ein tragfähiges Konzept für das Weiterbestehen der Mädchentreffs in Schleswig-Holstein erarbeiten.

Zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt werden wir die Beratungsstellen für Frau­en und Mädchen sowie die Frauenhäuser sichern und ihre Arbeit konsequent unterstützen. Unser Ziel ist ein bedarfsgerechtes Angebot zu entwickeln, damit keine hilfesuchende Frau abgewiesen werden muss. Wir wollen mit den norddeutschen Bundes­ländern eine faire Ausgleichsregelung für die Unterkunft in Frauenhäusern vereinbaren.

Innen & Recht

Wir wollen ein liberales und weltoffenes Schleswig-Holstein, in dem sich alle Menschen demokratisch einbringen können, das allen eine Heimat bietet und in dem sich alle sicher fühlen. Deshalb wollen wir Zugänge zu Informationen, politische Entscheidungsprozesse transparenter machen und Beteiligung erleichtern. Um Bürgerrechte gegenüber den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stärken, brauchen wir Modernisierungen in der Innenpolitik, in der Justiz- und Netzpolitik, in der Integrations- und Flüchtlingspolitik sowie in der Gestaltung unserer kommunalen Selbstverwaltung.

Kommunales & Verwaltungsreform

Schleswig-Holstein ist überverwaltet und wird zu kleinteilig. Wir brauchen handlungsfähige Kommunen, die alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung regeln können. Wir wollen Kommunen Anreize für freiwillige kommunale Zusammenschlüsse schaffen. Wir streben dabei Gemeindegrößen von mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern an. Die besonderen Belange der Inseln und Halligen werden berücksichtigt. Um Gemeinden den Weg hin zu einer überschaubaren gemeindlichen Struktur zu ebnen, werden wir das Finanzausgleichsgesetz ändern.

Alle hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollen nach dem gleichen Wahlmodus gewählt werden. Es soll keine zwei Klassen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geben.

Grundsätzlich bedarf es einer neuen und klareren Aufgabenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen. Dabei muss das Geld den Aufgaben folgen. Wir setzen uns im Bundesrat dafür ein, dass das Konnexitätsprinzip auch im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen eingehalten wird.

Die bisherige Verwaltungsstruktur führt zu Doppelstrukturen und Doppelzuständigkeiten. Ziel unserer Aufgabenkritik ist es, diese Doppelungen bei der Verwaltung staatlicher Aufgaben abzubauen, wo es fachlich geboten ist. Jede dieser Aufgaben soll auf der Ebene abschließend erledigt werden. Ein starker Begriff kommunaler Selbstverwaltung bedeutet, dass die Menschen in den Kommunen über die Dinge, die ihr Leben unmittelbar betreffen, möglichst direkt entscheiden. Wir sehen Reformbedarf, um diese demokratische Unwucht zu beheben, wenn Gemeinden zu klein sind, um noch Aufgaben wahrzunehmen oder diese auf Ämter übertragen werden.

Wir wollen unter Berücksichtigung vorhandener Gutachten gemeinsam mit der kommunalen Familie unter Federführung des Innenministers eine Evaluierung und Neubewertung des Status Quo vornehmen. Dazu wird die Landesregierung im Dialog mit den Kommunen in 2013 ein Konzept erarbeiten.

Wir werden, auch vor dem Hintergrund der Energiewende, das Gemeindewirtschaftsrecht in der Kommunalverfassung mit dem Ziel erweiterter wirtschaftlicher Betätigungsmöglichkeiten überarbeiten. Das gilt auch für die grenzüberschreitende Betätigung. Die Aufsicht dafür wird bei der Landesregierung angesiedelt.

Wir werden die Gesetze zur Kommunalisierung der Landesplanung und die Streichung der Verpflichtung zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung in der Gemeindeordnung rückgängig machen.

Wir wollen ein modernes Konzept für die Personalentwicklung in der gesamten Landesverwaltung. Besondere Schwerpunkte sind die Gleichstellung von Frauen und Männern und die interkulturelle Öffnung. Ziel ist, dass Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz einen höheren Stellenwert im öffentlichen Dienst erhalten.

Wir wollen die Änderungen des Mitbestimmungsgesetzes rückgängig machen und das Mitbestimmungsgesetz modernisieren.

Bauen & Wohnen

Wir beleben die Genossenschaftsidee für eine moderne Großstadtpolitik wieder und unterstützen die genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen und Wohnprojekte. Unter strenger Berücksichtigung energetischer Standards werden wir die städte- und wohnungsbaulichen Förderprogramme, die Projekte zur Förderung der Stadt-Umland-Kooperationen und das Programm „Soziale Stadt“, das wir gemeinsam mit dem Bund ausbauen wollen, fortführen. Unser Ziel ist der Erhalt des Zweckvermögens Wohnungsbau und die Verlängerung des Wohnraumförderungsprogramms nach 2014 unter Berücksichtigung regionaler demografischer Entwicklungen.

Innenpolitik

Demonstrationen sind keine Gefahr, sondern Ausübung eines Grundrechts. Schleswig-Holstein bekommt deshalb ein modernes Versammlungsfreiheitsgesetz. Kernelemente sind für uns höhere Anforderungen an die technische Überwachung und Aufzeichnung auf Demonstrationen. Zentrale Ansätze für den Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Polizei auf den Demonstrationen sind für uns das Konfliktmanagement der Polizei und die Unterstützung einer unabhängigen Demonstrationsbeobachtung.

Die Polizei muss in der Fläche erhalten bleiben, bürgernah und transparent sein. Wir wollen die Überstunden bei der Polizei fair managen und das begonnene Beförderungskonzept fortführen. Künftig werden Auslandseinsätze ausdrücklich anerkannt und in der Laufbahn besonders berücksichtigt. Hier werden wir den Bedarf eines Polizeientsendegesetzes des Landes prüfen.

Für Konfliktfälle innerhalb und mit der Polizei schaffen wir eine unabhängige Polizeibeauftragtenstelle. Darüber hinaus werden Polizistinnen und Polizisten in geschlossenen Einsätzen individualisierte, anonymisierte Nummernkennzeichnungen tragen. Auf Bundesebene werden wir uns diesbezüglich für eine einheitliche Regelung einsetzen.

Wir wollen die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität ausbauen und streben dafür eine Stärkung der zuständigen Abteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaften an, insbesondere bei der technischen Ausstattung. Dies gilt auch für die Bekämpfung der Kriminalität mit dem Tatmittel Internet. Wir verstehen Prävention als eine zentrale Aufgabe der Polizeiarbeit.

Wir werden die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten für die Erstattung der Kosten von Polizeieinsätzen bei privaten, kommerziellen Großveranstaltungen erneut prüfen.

Die Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung wird intensiviert.

Wir wollen sicherstellen, dass eine intensive Kontrolltätigkeit der Waffenbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten stattfindet. Ergänzend wollen wir ein Programm zur freiwilligen Abgabe legaler und illegaler Waffen auflegen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.

Darüber hinaus stellen wir uns gegen die Entwicklung und den Einsatz von Software zum Ausspähen privater Computer. Unseres Erachtens kann aufgrund des Aufbaus und der Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten solcher Software nicht sichergestellt werden, dass bei ihrem Einsatz der Eingriff in die Grundrechte der überwachten Person durch den Nutzen der Überwachung gerechtfertigt ist.

Die Sperrung von Inhalten im Internet lehnen wir ab. Wir verpflichten uns dem Grundsatz „Löschen statt sperren". Wir setzen uns außerdem für die Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit in diesen Fragen ein.

Demokratie

Alle Menschen in Schleswig-Holstein sollen bereits mit 16 Jahren bei den Landtagswahlen wählen dürfen. Nur wer sein Lebensumfeld aktiv mitgestalten kann wird sich auch mit ihm identifizieren. Wir bekennen uns zu der Einführung eines allgemeinen Ausländerwahlrechtes auf kommunaler und Landesebene für alle Menschen in Schleswig-Holstein. Hierfür werden wir uns im Bundesrat stark machen und das Thema auf die Agenda der Integrationsministerkonferenz setzen. Ziel ist es, einen rechtssicheren Weg zu finden, der das Wahlrecht für Nicht-Deutsche möglich macht.

Wir haben das Ziel, auch in den Parteien mehr Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Hierfür soll mit dem Ziel der Parität geprüft werden, ob eine Pflicht zur Umsetzung für mehr Geschlechtergerechtigkeit und eine damit verbundene Berichtspflicht rechtlich verankert werden kann. Über die vereinbarten Regelungen hinaus sehen wir keinen aktuellen Änderungsbedarf beim Wahlrecht. Soweit es Anpassungsnotwendigkeiten bei der derzeit gültigen Zuschneidung der Wahlkreise gibt, wird ein weitest möglich parteiübergreifender Konsens im Landtag angestrebt.

Beim Kampf gegen Rechtsextremismus stehen bei uns Prävention, Beratung und Ausstiegsprogramme im Vordergrund. Die Voraussetzungen für ein NPD-Verbotsverfahren werden wir prüfen. Verbote können aber nur ein Bestandteil einer umfassenden Strategie gegen Rechts-extremismus sein, denn diese allein lösen das Problem nicht.

Für eine erfolgreiche Arbeit gegen Rechtsextremismus brauchen wir eine landesweite Beratungsstruktur, die alle Regionen Schleswig-Holsteins mobil erreicht und zudem Ausstiegsmöglichkeiten für Menschen aus der Neonaziszene bietet.

Im Bundesrat werden wir uns für die Abschaffung der Extremismusklausel einsetzen.

Wir brauchen eine lebendige und starke Erinnerungskultur. Die Gedenkstätten für die Opfer und Verfolgten des Naziregimes werden wir stärken und ausbauen. Zudem streben wir eine wissenschaftliche Aufarbeitung der strukturellen und personellen Kontinuität nach dem Dritten Reich in Schleswig-Holstein, insbesondere im Landtag, an.

Diskriminierungen von Menschen sind in keiner Weise hinnehmbar. Deswegen tritt Schleswig-Holstein der „Koalition gegen Diskriminierung“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei. Wir starten ein Modellprojekt zur anonymisierten Bewerbung. Zur vollen rechtlichen Gleichstellung werden wir in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebende Beamtinnen und Beamte des Landes den verheirateten Kollegen gleichstellen und dafür Sorge tragen, dass der Familienzuschlag rückwirkend gezahlt wird.

Zur aktiven Bekämpfung von Menschenhandel in Schleswig-Holstein werden wir einen Aktionsplan aufstellen und die Zusammenarbeit von Polizei und Fachberatungsstellen optimieren. Zudem werden die Mittel für die Fachberatungsstellen im Land aufgestockt, um den steigenden Zahlen der Opfer von Menschenhandel flächendeckend entgegen zu treten.

Wir streben ein gemeinsames Korruptionsregister mit Hamburg bzw. den norddeutschen Ländern an. Wir schätzen die Arbeit des Korruptionsbeauftragten und werden diese weiter unterstützen. Wir werden eine Regelung zur Ausweisung der Nebenverdienste von Abgeordneten schaffen, die sich an dem Modell des Bundestages orientiert, jedoch zusätzlich ergänzt wird um die Pflicht zur genauen Ausweisung der Höhe der Nebenverdienste.

Recht

Wir werden die Umsetzungsmöglichkeiten bereits vorliegender Modelle einer autonomen Justiz mit allen Beteiligten prüfen. Wir wollen ein modernes Konzept für die Personalentwicklung in der Justiz aufstellen. Dabei ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wichtiger Bestandteil.

Wir wollen einen Außensenat des Oberlandesgerichts in der Hansestadt Lübeck schaffen. Für jeden Menschen in Schleswig-Holstein muss darüber hinaus der Zugang zum Recht unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten gewährleistet sein.

Eine Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wird es mit uns nicht geben.

Die Lagerung von Justizdaten bei Dataport sehen wir kritisch und setzen die Speicherung dort bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.

Wir wollen die Mediation in Schleswig-Holstein fördern und den Täter-Opfer-Ausgleich, welcher gerade im Jugendstrafbereich landesweit angeboten werden soll, stärken.

Wir wollen einen modernen Standard für den Strafvollzug, für Jugendliche und Erwachsene, der auf Behandlungsvollzug und offenen Vollzug setzt. Integrationsbegleitung und landesweites Übergangsmanagement werden weiter entwickelt. Die Standards der Bewährungshilfe und sozialen Strafrechtspflege wollen wir erhalten.

Die JVA Flensburg bleibt erhalten. Die JVA Itzehoe kann erst geschlossen werden, wenn entsprechende Unterbringungskapazitäten an anderer Stelle vorhanden sind.

Präventionsarbeit muss bei Jugendkriminalität an erster Stelle stehen. Für straffällig gewordene Jugendliche wollen wir die Bearbeitung von Verfahren noch weiter beschleunigen. Der Jugendarrest muss im Vergleich zum Jugendstrafvollzug eine eigene pädagogische Konzeption zur Grundlage haben. Geschlossene Jugendheime oder den Warnschussarrest für Jugendliche lehnen wir ab.

Für die Sicherungsverwahrung wollen wir Therapieeinrichtungen, in denen eine individuelle Behandlung stattfindet mit einer klaren Trennung vom Strafvollzug.

Das Therapieunterbringungsvollzugsgesetz muss so geändert werden, dass die Würde der Untergebrachten, der Resozialisierungsgedanke und die öffentliche Sicherheit in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.

Wir setzen uns für den Erhalt der Sektion für Sexualmedizin mit ihren bestehenden Aufgaben an der CAU zu Kiel ein.

Integration & Flüchtlinge

Schleswig-Holstein ist ein Einwanderungsland. Wir setzen auf gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Partizipation aller Menschen. Wir wollen diesen Menschen in Schleswig-Holstein ein Zuhause und eine Zukunft bieten. Unser Leitsatz ist, Flüchtlings- und Integrationspolitik zusammen zu denken.

Die Migrationssozialberatungen leisten wertvolle Arbeit für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Dieses Angebot muss dringend flächendeckend erhalten bleiben und daher wollen wir die getroffenen Kürzungen zurücknehmen.

In den Kommunen sind lokale Integrationspläne und die entsprechende Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes die zentralen Schlüsselaufgaben.

Wir brauchen eine neue, akzeptierende Willkommenskultur, die sich auch im konkreten Verwaltungshandeln widerspiegelt. Wir werden den bundesgesetzlichen Ermessensspielraum ausschöpfen und gemeinsam mit dem Flüchtlingsbeauftragen und der Landesregierung ermessensleitende Hinweise erarbeiten.

Mehrstaatigkeit ist eine Bereicherung. Der Optionszwang hingegen ist integrationshemmend. Daher werden wir eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Optionszwanges und die Zulassung von Mehrstaatigkeit mit dem Ziel auf den Weg bringen, die Einbürgerungsquote zu erhöhen.

Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind der zentrale Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Auch für Menschen im Asylverfahren und ohne sicheren Aufenthaltstitel ist der Spracherwerb lebensnotwendig. Wir werden daher die Sprach- und Integrationskurse für diese Menschen öffnen.

Wir wollen einen Paradigmenwechsel in der Abschiebepolitik. Wir halten Abschiebehaft grundsätzlich für eine unangemessene Maßnahme und werden uns deshalb auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einsetzen. Bis zu einer Änderung der bundesrechtlichen Vorgaben wird die Abschiebehaft in Schleswig-Holstein nach Maßgabe folgender Grundsätze vollzogen: Da die Abschiebehaft weder eine strafrechtliche Sanktion ist noch eine Gefährdung der Bevölkerung von den Ausreisepflichtigen ausgeht, ist sie humanitär, sozial und medizinisch gerecht zu gestalten. Betroffenen dürfen nur Beschränkungen auferlegt werden, die für die Durchführung der Verwaltungsmaßnahme zwingend erforderlich sind. Die nach dem Aufenthaltsgesetz bestehenden Ermessenspielräume bei der Verhängung und der Durchführung von Abschiebungshaft sind so anzuwenden, dass den humanitären Grundsätzen Rechnung getragen wird. Die Abschiebungshaftanstalt Rendsburg wird geschlossen. Die Inhaftierung in einer JVA ist nicht zulässig. Die Unterbringung erfolgt, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, künftig in einer hierfür geeigneten geschlossenen Einrichtung. Unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren sind in die Obhut des zuständigen Jugendamtes zu geben.

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, muss das Recht bekommen zu bleiben. Wir werden uns im Bundesrat für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung mit realistischen Anforderungen für die Betroffenen einsetzen. Zudem muss das Bleiberecht eine deutlich humanitäre Handschrift tragen und den Menschen eine verlässlichen Perspektive auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bieten.

Die Arbeit des Flüchtlingsrats ist unverzichtbar für eine solidarische Flüchtlingshilfe. Wir werden den Flüchtlingsrat künftig institutionell fördern.

Per Erlass werden wir regeln, dass Arbeitsverbote nicht mehr als Sanktionsmittel verhängt werden dürfen. Die Unterbringung von Asylsuchenden ist zum Teil problematisch. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die vorgegebenen Standards zur Unterbringung umgesetzt werden.

Bürgerbeteiligung

In einer modernen Demokratie sind Transparenz und Zugang zu Informationen notwendige Voraussetzungen für Teilhabe und Mitbestimmung. Wir wollen, dass die Menschen gut informiert sind und die Möglichkeit haben, sich aktiv an politischen Prozessen zu beteiligen.

Wir werden Transparenz schaffen und für einen echten Wandel des Dialogs zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung auf allen Ebenen eintreten. Zum Beispiel werden wir die Möglichkeit schaffen, Ausschusssitzungen des Landtages von besonderem öffentlichem Interesse durch Livestream zugänglich zu machen.

Wir werden die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger stärken und das Initiieren von Bürgerbegehren erleichtern. Hierzu bedarf es einer unentgeltlichen Beratung durch die Kommunalaufsicht, einer verbindlichen Kostenschätzung durch die Verwaltung, verlängerter Fristen, einer Absenkung der Quoren, einer Unterschriftenstaffelung nach Einwohnerzahlen, Streichung der Beschränkung auf wichtige Aufgaben und eines Anhörungsrechts in der Gemeindevertretung. Die Landesregierung wird bis Ende 2012 eine Änderung der Gemeindeordnung vorlegen. Grundhaltungen der jeweiligen Parteien zur Bürgerbeteiligung bleiben davon unberührt. Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist uns eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen. Wir wollen diese stärken und werden daher die von der letzten Regierung beschlossene Änderung des § 47f der Gemeindeordnung rückgängig machen.

Wir werden die gesetzlichen Hürden für Volksinitiativen auf Landesebene senken. Dafür wollen wir die Zustimmungsquoren senken, die Eintragungsfristen verlängern und ermöglichen, dass Unterschriften auch auf der Straße gesammelt werden können. Darüber hinaus wollen wir die Erstellung von Alternativvorschlägen im laufenden Verfahren erleichtern.

Zu einem bürgerfreundlichen Land gehört, dass die Behörden die Grundlagen ihrer Entscheidungen und Handlungen offen legen und erklären. Unser Grundsatz lautet, dass der Zugang zu Informationen zur Regel und die Verweigerung der Veröffentlichung zur Ausnahme werden soll. Wir wollen Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz deutschlandweit zum Vorbild für eine aktive Informationsfreiheit entwickeln.

Wir werden die bestehende E-Government-Infrastruktur und das „Schleswig-Holstein Gateway“ so erweitern, dass es als Open Data Portal einen zentralen Zugang zu Verwaltungsprozessen und -daten ermöglicht. Dieses Portal wollen wir öffentlich und transparent mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern entwickeln. Die Etablierung neuer Beteiligungsformen wollen wir gemeinsam mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) vorantreiben.

Das ULD ist europaweit in datenschutz- und bürgerrechtlichen Fragestellungen hoch anerkannt und ein Aushängeschild Schleswig-Holsteins. Wir werden die ausreichende Ausstattung sicherstellen, so dass das ULD Datenschutzvorhaben auf nationaler und internationaler Ebene weiter angemessen und im Dialog begleiten kann. Wir werden prüfen, die Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeitsverfahren beim ULD zu bündeln.

Auch wer online unterwegs ist, hat das Recht, vor Kostenfallen, Abzocke und Missbrauch geschützt zu sein. Für die Problematik der Erstellung von Kundenprofilen setzen wir uns für transparente und faire Regeln ein. Die informierte Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten wollen wir zum Grundprinzip machen. Wir setzen uns für eine Klagebefugnis von Verbraucherverbänden auch bei Datenschutzverstößen ein.

Netzpolitik

Jeder Mensch in Schleswig-Holstein soll Zugang zu einem Breitbandanschluss erhalten. Dazu werden wir prüfen, welche positive Rolle die Kommunen in eigenwirtschaftlicher Betätigung beim Breitbandausbau einnehmen können und ob die vorhandene oder noch zu schaffende öffentliche Netzinfrastruktur für private Anbieter nutzbar gemacht werden kann.

Gleichzeitig verpflichten wir uns dem Prinzip der Netzneutralität und setzen uns dafür auf Bundesebene ein. Im Rahmen des Breitbandausbaus wollen wir die Vergabe von Fördermitteln an die Wahrung der Netzneutralität knüpfen. Grundsätzlich sehen wir Regelungsbedarf auf Landes-, Bundes- und Europaebene beim Abbau von Bürokratiehemmnissen im Ausbau der Netzversorgung. Auf Bundesebene werden wir uns für das Recht aller auf einen Breitbandanschluss einsetzen.

Wir wollen die politischen Rahmenbedingungen so ändern, dass auch Wissenschaft und Forschung stärker von den Chancen der Digitalisierung profitieren können.

Gleiches gilt für den Lehr- und Lernmittelbereich, in dem wir den Gedanken der „Open Education Ressources“ nutzbar machen. Außerdem unterstützen wir alternative Lizenzmodelle wie „Creative Commons“. An der Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des Urheberrechts werden wir uns als Landesregierung beteiligen, um einen fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen von Nutzern und Urhebern zu erreichen. Wir werden uns an allen Landeseinrichtungen für einen stärkeren Einsatz von freier und quelloffener Software einsetzen. Dabei werden wir eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit und die Umsetzung der Grundsätze von Green-IT beachten. Die bestehenden Ausschreibungsverfahren sind diesbezüglich zu überarbeiten.

Medien

Wir setzen uns dafür ein, dass die Arbeit der Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparent und öffentlich gemacht wird und es keinen Einfluss der Landesregierung auf die Programmerstellung der Sender gibt. Wir wollen eine bessere Beteiligung des Parlaments beim Aushandeln zukünftiger Staatsverträge erreichen.

Unser Ziel ist, das Allgemeinwohl stärker zu berücksichtigen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Anstalten, ihre Inhalte im Netz zu depublizieren, zugunsten der Nutzer verändert wird. Darüber hinaus wollen wir darauf hinwirken, dass bereits vorhandene analoge und digitale Inhalte in digitaler Form der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Analog zu den Regelungen des MDR bezüglich der Sorben wollen wir in den Gremien des NDR eine Regelung hinsichtlich der autochthonen Minderheiten in Schleswig-Holstein. Es ist unser Ziel, dass sich die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Landes im öffentlich-rechtlichen Programm widerspiegelt. Über die Vertreterinnen und Vertreter des Landes in den Gremien werden wir uns dafür einsetzen, dass Barrierefreiheit im Rundfunk selbstverständlich wird.

Wir wollen die Digitalisierung des Hörfunks für die Zukunft ausbauen und die Verbreitung digitaler Inhalte anregen. Wir versprechen uns eine größere regionale Programmvielfalt mit Platz für Bürger- und Campusradios, deren Zugang wir sicherstellen werden. Dabei ist die analoge Grundversorgung über einen sozial, ökologisch und wirtschaftlich vertretbaren Übergangszeitraum sicherzustellen.

Die Globalisierung der Medienlandschaft erfordert bei der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkprogramme und -veranstalter neue Antworten. Dazu wollen wir den Vorschlag der Einrichtung einer Medienanstalt der Länder prüfen. Die bisherigen Zuständigkeiten der Medienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein sollen vollumfänglich erhalten bleiben. Eine ausreichende Finanzierung der Medienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein werden wir sicherstellen. Der Stiftungszweck der Medienstiftung soll weiterhin den Bereich Filmförderung umfassen.

Wir wollen Schleswig-Holstein fit machen für die digitale Zukunft. Dazu gehört nicht nur ein schneller Internetzugang, sondern auch die Kompetenz im Umgang mit den Informationen und Daten. Daher wollen wir eine generationenübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz als roten Faden in alle staatlichen Bildungsangebote verweben.

Der Offene Kanal Schleswig-Holstein als Lokalradio, Lokalfernsehen und Forum für Bürgerinnen und Bürger nimmt eine wichtige Stellung in der Medienpolitik des Landes ein. Wir setzen uns dafür ein, dass weiterhin ausreichend Finanzmittel aus der Medienabgabe für die Aufgaben des Offenen Kanals zur Verfügung gestellt werden.

Wir wollen Medienkompetenz stärken und uns unter anderem unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen für eine transparente Novellierung des gescheiterten Jugendmedienschutzstaatsvertrags einsetzen.

Allgemeine Vereinbarungen

Struktur der Landesregierung

Die Koalitionsparteien vereinbaren folgende Struktur der Landesregierung (in Klammern Zahl der jeweiligen Staatssekretärinnen/Staatssekretäre):

Die SPD stellt den Ministerpräsidenten (1) und die Leitung folgender Ministerien:

  • Innenministerium (1)
  • Ministerium für Bildung und Wissenschaft (2)
  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (2)
  • Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung (1)

Bündnis 90/Die Grünen stellen den stellvertretenden Ministerpräsidenten und die Leitung folgender Ministerien:

  • Finanzministerium (1)
  • Ministerium für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume (2)

Der SSW stellt die zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und die Leitung des Ministeriums für Justiz, Europa und Kultur (1)

Organisationsveränderungen

Staatskanzlei

Die Staatskanzlei erhält die Zuständigkeit für die Landesplanung aus dem Innenministerium.

Ministerium für Justiz, Europa und Kultur

Das Ministerium für Justiz, Europa und Kultur erhält die Zuständigkeiten für

  • Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten aus der Staatskanzlei,
  • Kultur aus dem derzeitigen Ministerium für Bildung und Kultur.

Ministerium für Bildung und Wissenschaft

Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft erhält die Zuständigkeiten für Wissenschaft aus dem derzeitigen Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr

Innenministerium

Das Innenministerium erhält die Zuständigkeiten für

  • Aus- und Fortbildung, Nachwuchskräfte und Aufsicht über das Ausbildungszentrum für Verwaltung aus der Staatskanzlei,
  • Ausländer- und Integrationsangelegenheiten aus dem derzeitigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration,
  • Beamtenrecht aus dem Finanzministerium,
  • Ressortübergreifende Informationstechnologien- und E-Government; ressortübergreifende Organisation; ressortübergreifende IT-Basisinfrastrukturen aus dem Finanzministerium.

Die Staatssekretärin oder der Staatssekretär wird CIO (Chief Information Officer) der Landesregierung. Ihre oder seine Kompetenzen werden durch die Landesregierung festgelegt.

Ministerium für Energiewende, Umwelt , Landwirtschaft und ländliche Räume

Das Ministerium für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume erhält die Zuständigkeiten für

  • Energiepolitik und Energierecht aus dem derzeitigen Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr,
  • Reaktorsicherheit und Strahlenschutz aus dem derzeitigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration,
  • weitere einzelne energiebezogene Zuständigkeiten aus dem Innen- und Wirtschaftsministerium gemäß Organisationserlass.

Das Ministerium für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume wird ferner federführend für die Optimierung des Energiemanagements der Landesregierung.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie erhält die Zuständigkeiten für

  • Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, SGB II, Jugend und Arbeit, Arbeitsmarktförderung und Europäischer Sozialfonds aus dem derzeitigen Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit,
  • das Referat „Berufliche Ausbildung“ wird um die Aufgabe „Grundsatz berufliche Bildung“ erweitert,
  • den Verbraucherschutz aus dem bisherigen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Grundsatzfragen der beruflichen Bildung hat das weiterhin zuständige Ministerium für Bildung und Wissenschaft mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie abzustimmen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung erhält die Zuständigkeiten für

  • Gleichstellung von Frauen und Männern aus dem derzeitigen Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration,
  • Kindertagesstätten aus dem bisherigen Ministerium für Bildung und Kultur.

Bundesratsklausel

Die Koalitionspartner legen das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat durch Kabinettsentscheidung fest. Sie orientieren sich dabei an den Interessen des Landes und an Inhalt und Geist der Koalitionsvereinbarung.

Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Partners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt wird, enthält sich das Land der Stimme.

Vereinbarung über das Abstimmungsverfahren im Landtag

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Die Fraktionen aller Koalitionsparteien werden im Landtag und seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abstimmen. Dies gilt auch für Fragen, die nicht Gegen-stand der vereinbarten Politik sind.

Die freie Gewissensentscheidung der/des einzelnen Abgeordneten bleibt hiervon unberührt. Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionen aller Koalitionsparteien ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Über Initiativen der Koalitionsfraktionen werden vor der Einbringung in den Landtag die jeweils anderen Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen oder die jeweils anderen Parlamentarischen Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer unterrichtet, um eine Absprache über Inhalt und Vorgehen zu ermöglichen.

Die Fraktionen schließen hierzu eine ausführende Vereinbarung.

Koalitionsausschuss und Koordinierungsgruppe

Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss und eine Koordinierungsgruppe.

Der Koalitionsausschuss besteht aus jeweils sechs von den Koalitionspartnern benannten Mitgliedern. Die Geschäftsführung rolliert zwischen den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der drei die Koalition tragenden Parteien. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionsparteien abgestimmt werden müssen. Er tritt einmal im Quartal zusammen, ansonsten, wenn ein Koalitionspartner dies verlangt.

Die Koordinierungsgruppe besteht aus je drei Vertreterinnen und Vertretern der die Koalition tragenden Parteien. Die Geschäftsführung rolliert zwischen den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der drei die Koalition tragenden Parteien. Er tritt regelmäßig, grundsätzlich wöchentlich, sowie bei Bedarf auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen und dient im Wesentlichen dem Austausch von Informationen über alle die Koalition betreffenden Angelegenheiten sowie der Klärung von Differenzen zwischen den Koalitionspartnern, insbesondere im Vorfeld von Entscheidungen des Landtags oder des Kabinetts.

Ergebnisse der Arbeitsgruppen für den Koalitionsvertrag

Die von der Verhandlungsgruppe beschlossen Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen sind Beschlussgrundlage für unsere zukünftige Arbeit. Die Ergebnisse können von den vertragschließenden Parteien in elektronischer Form veröffentlicht werden. Im Zweifel gilt der Text des Koalitionsvertrages.