B20 Neu: Sicherung des Fortbestandes der Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein (2004)
Gremium: Landesparteitag |
Sitzung: Landesparteitag Norderstedt 2004 |
Bezeichnung: B20 Neu |
Antragsteller: Kreisverband Steinburg und Jusos Schleswig-Holstein
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Beschluss: Angenommen |
Die Jugendaufbauwerke leisten in Schleswig-Holstein einen unverzichtbaren Beitrag zur Qualifizierung und beruflichen Integration junger Menschen. Vor dem Hintergrund der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt bieten die JAW benachteiligten Jugendlichen und jungen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit über Aus- und Fortbildung berufliche Qualifikation zu erlangen. Dies wird seit vielen Jahren sehr erfolgreich in den 22 Einrichtungen, die es in Schleswig-Holstein gibt, praktiziert.
Die Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein sollen in die Lage versetzt werden, ihre erfolgreiche und qualifizierte Arbeit fortzusetzen. Die Bundesagentur für Arbeit, die zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene und die Einrichtungsträger sind gefordert, den Jugendaufbauwerken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vor allem den dort ausgebildeten jungen Menschen weiter eine verlässliche Zukunftsperspektive zu eröffnen.
Überarbeitungsbedarf sehen wir bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Wettbewerb für den Ausbildungsbereich, der in der Verdingungsverordnung für Leistungen geregelt ist, ist zu sehr auf den Preis gerichtet und zu wenig auf die Qualitätsstandards einer Ausbildung. Wettbewerb ist im Sinne der richtigen Verwendung von Steuergeld zwar wichtig, gerade deshalb dürfen regionale Qualitätsmerkmale nicht unter den Tisch fallen.
Um den Fortbestand der von Schließung bedrohten Jugendaufbauwerke auch unter veränderten Rahmenbedingungen, die infolge eines Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 23.12.03 eingetreten sind, zu sichern, empfiehlt der Landesparteitag den Abgeordneten, der Bundes- und Landesregierung auf die Agentur für Arbeit (Bundesanstalt für Arbeit) einzuwirken, künftig ihre Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Benachteiligtenförderung junger Menschen und alle andere Maßnahmen beruflicher Weiterbildung an diese und ähnliche Bildungseinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft gemäß VOL/A § 3 frei zu vergeben.