D01: AfD-Verbot einleiten: Prüfantrag jetzt stellen!

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Husum 2025
Bezeichnung: D01
Antragsteller: Jusos Schleswig-Holstein


Beschluss: Angenommen


Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Vertreter*innen der sozialdemokratischen Regierungen im Bundesrat dazu auf, einen Prüfantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens zu stellen.

Im Jahr 1930 scheiterte die erste Initiative preußischer Beamter, ein Parteiverbot der NSDAP anzustrengen. Der Versuch wurde von der bürgerlichen Reichsregierung mit den Argumenten abgewehrt, man würde die NSDAP damit nur stärken, und müsse sie stattdessen inhaltlich stellen (so Reichskanzler Brüning vom „Zentrum“). Die NSDAP war zu diesem Zeitpunkt bemüht, sich ein bürgerliches Image zu geben. Es lag aber eine breite Materialsammlung von Aussagen führender Nazis vor, die eindeutig ihre eigentlichen Absichten erkennen ließen.

Historische Gleichsetzungen verbieten sich zwar, jedoch sind klare Parallelen zum heutigen Umgang mit der AfD zu erkennen. Es gilt, aus der Geschichte zu lernen und die im Grundgesetz verankerten Instrumente des demokratischen Rechtsstaats gegen seine erklärten Feinde zu nutzen. Spätestens mit der Einstufung durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ verbietet sich jede Naivität im Umgang mit der AfD. Die AfD zielt darauf ab, die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik zu beseitigen. Alle Mittel zu ihrer Bekämpfung müssen eingesetzt werden.

Parteiverbotsverfahren

Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik gefährden, sind gem. Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig.

Über die Verfassungswidrigkeit kann gem. Art. 21 Abs. 4 GG nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Prüfantrag als notwendige Voraussetzung kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Die tatsächliche Entscheidung über das Verbot trifft allein das Bundesverfassungsgericht (Verwerfungsmonopol) auf Basis einer rechtlichen Prüfung.

Die Möglichkeit des Parteiverbots ist Ausdruck des Prinzips der wehrhaften Demokratie. Nicht zuletzt als Lehre aus der NS-Zeit soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde die den Parteien durch das Grundgesetz garantierten Privilegien nutzen, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Verfassungswidrigkeit bereits aus dem offiziellen Programm der Partei ergibt. Äußerungen von Vertreter*innen der Partei, Gliederungen oder Aussagen auf Werbematerialien können der Partei zugerechnet werden.

Die fortschreitende Radikalisierung der AfD

Bereits bei ihrer Gründung wies die AfD klar rechtsradikale Elemente auf. Diese sind seitdem immer stärker geworden und beherrschen die Partei mittlerweile. Wurde 2017 noch versucht, Björn Höcke als einflussreichsten Vertreter des völkischen Flügels aus der Partei auszuschließen, bezeichnet Alice Weidel dies mittlerweile als Fehler. Mit jedem Machtwechsel wurden wirtschaftsliberale oder konservativ geprägte Gruppen zurückgedrängt, sodass der völkische Flügel die Partei in der Breite dominiert.

Alice Weidel hat im Bundestagswahlkampf offen mit der Forderung nach „Remigration“ geworben. Der Begriff bezeichnet die Ausweisung von Bürger*innen der Bundesrepublik, die keinen Platz im völkisch geprägten Nationsbegriff der extremen Rechten haben und richtet sich sowohl gegen Menschen mit Migrationsgeschichte als auch politische Gegner*innen. Dieser ethnisch definierte Volksbegriff steht im klaren Widerspruch zu dem rechtlich geprägten Verständnis des Grundgesetzes, der auf die Staatsangehörigkeit Bezug nimmt und bewegt sich außerdem klar im Widerspruch zur Menschenwürde.

Die völkische Ideologie spiegelt sich durchgehend in den Äußerungen einflussreicher AfD-Politiker*innen wider. Sie wird breit geteilt in der AfD. Immer wieder macht die AfD die parlamentarische Demokratie verächtlich. Bei der Konstituierung des thüringischen Landtags versuchte der AfD-Alterspräsident, parlamentarische Prozesse gezielt zu sabotieren und ließ sich dabei nur durch ein Urteil des thüringischen Verfassungsgerichtshofs stoppen. Regelmäßig wird der demokratische Charakter der Bundesrepublik in Zweifel gezogen. In öffentlich gewordenen Geheimchats rufen AfD-Politiker*innen zur „totalen Revolution“, „Stürmung des Bundestags“ auf und zweifeln die Universalität der Menschenrechte an.

Immer wieder stellen einflussreiche AfD-Politiker*innen eine Kontinuität mit dem Nationalsozialismus her.

Matthias Helferich bezeichnete sich selbst als das „freundliche Gesicht des NS“, Björn Höcke ist mittlerweile mehrmals wegen des öffentlichen Verwendens von Naziparolen verurteilt, regelmäßig relativieren AfD-Abgeordnete NS-Verbrechen. Die Belege sind mittlerweile umfassend, dass die AfD hinter demokratischen Lippenbekenntnissen eine klar faschistische und antidemokratische Agenda verfolgt und eng mit militanten und rechtsextremen Kräften in der Gesellschaft zusammenarbeitet. Teilweise geht direkte Gewalt von AfD-Funktionär*innen oder Mitarbeiter*innen gegen migrantische Personen, Pressevertreter*innen oder linke Aktivist*innen aus oder sie stehen in direkter Verbindung mit militanten rechtsextremen Gruppierungen. Rechtsterrorist*innen nehmen regelmäßig positiv Bezug zur Politik der AfD oder sind von AfD-Propaganda beeinflusst.

Wer nicht bewusst die Augen davor verschließt, muss erkennen: Die AfD zielt darauf ab, diese Demokratie zu beseitigen und will eine rechtsautoritäre, faschistische Gesellschaft errichten.

Prüfantrag jetzt stellen

Das Gutachten zur Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem spiegelt diese fortschreitende Radikalisierung wider. Daran ändert sich durch die zeitweilige Aussetzung nichts! Es liegen mittlerweile detaillierte und umfassende Materialsammlungen von privaten Initiativen, Journalist*innen und Aktivist*innen (sog. OSINT) vor, die die Verfassungsfeindlichkeit der AfD belegen. Seit Jahren wird die AfD zudem als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder in einzelnen Ländern als gesichert

rechtsextrem beobachtet. Es ist fest davon auszugehen, dass den Behörden neben den öffentlich zugänglichen Erkenntnissen weitere Informationen vorliegen, die einen Prüfantrag vor dem BVerfG untermauern können.

Mit einer Partei, die sich nicht an die demokratischen Spielregeln hält, ist kein Wettbewerb auf Augenhöhe möglich. Jeder Versuch, sie „im demokratischen Diskurs zu stellen“, läuft ins Leere. Sie sabotiert das demokratische System, denn sie ist kein politischer Mitbewerber, sondern ein Feind des demokratischen Systems. Käme sie an die Macht, ist fest davon auszugehen, dass sie nicht mehr abgewählt werden kann.

Parlamentarische Demokratien leben davon, dass die politischen Akteure einen demokratischen Konsens teilen. Die AfD ist nicht Teil dieses Konsens. Sie lehnt die Gewaltenteilung ab, würde die demokratischen Oppositionsrechte abschaffen und die Ablösbarkeit der Regierung durch demokratische Wahlen zumindest de facto aufheben. Die internationalen Verbündeten der AfD sind autokratische Politiker*innen und Regime. Ebenso wie sie strebt die AfD eine autokratische Verfasstheit der Bundesrepublik an.

Das Parteiverbot ist ein scharfes Schwert der wehrhaften Demokratie. Seit den zwei gescheiterten NPD-Verbotsverfahren verfolgt Karlsruhe eine restriktive Linie bei der Anwendung des Instruments. Teilweise bestehen Zweifel, ob die politische Entscheidung, einen Prüfantrag zu stellen, klug ist oder die AfD in ihrem Opfernarrativ stärken würde.

Die Entscheidung über das Einleiten eines Parteiverbots kann nicht taktisch getrieben, sondern muss Ergebnis grundsätzlicher Erwägungen sein. Sobald überzeugende Belege für die Verfassungswidrigkeit einer Partei vorliegen, ist es die demokratische Pflicht der antragsberechtigten Verfassungsorgane, mit einem Antrag die Prüfung der Verfassungsgemäßheit einer Partei zu ermöglichen. Nur sie haben überhaupt die Möglichkeit, eine solche Prüfung in Gang zu setzen. Die antragsberechtigten Verfassungsorgane müssen mit ihrem Prüfantrag in Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie und Verfassung die Voraussetzung für ein AfD-Verbotsverfahren schaffen.

Die Gründe, aus denen die NPD-Verfahren gescheitert sind, sind auf die AfD nicht übertragbar. Weder mangelt es der AfD an der Potentialität zur Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung, noch ist die AfD derart mit V-Leuten unterwandert, dass Probleme bestehen, ihr das Verhalten ihrer Funktionsträger*innen zuzurechnen.

Wer die wehrhafte Demokratie ernst nimmt und sich dem Geist des Grundgesetzes dergestalt verpflichtet fühlt, dass den Feinden der Demokratie niemals die Privilegien des Verfassungsstaats zuteilwerden dürfen, der muss jetzt handeln. Gerade aus der Tradition als älteste Partei Deutschlands, als historische Kämpferin gegen den Faschismus und als Verbündete derjenigen, die von rechtsradikaler Gewalt bereits gegenwärtig besonders bedroht sind, setzt sich die SPD auf allen Ebenen, in Regierung, Bundestag und in

Zusammenarbeit mit den sozialdemokratisch geführten oder mitregierten Ländern für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ein.

Selbstverständlich ist ein rechtliches Vorgehen gegen die AfD alleine nicht ausreichend. Es ist unbedingt entscheidend, die Demokratiebildung zu stärken, Deradikalisierungsprogramme zu unterstützen und Vertrauen für demokratische Parteien zurückzugewinnen. Es wäre aber in der gegenwärtigen Bedrohungslage für unsere Demokratie sträflich, neben all diesen notwendigen politischen Anstrengungen von den rechtlichen Möglichkeiten der Bekämpfung der AfD nicht zusätzlich Gebrauch zu

machen.

In Verantwortung vor unserer Geschichte und für die demokratische Zukunft dieses Landes gilt es, den Weg für ein AfD-Verbotsverfahren frei zu machen.