Einsetzung einer Kommission der Partei zur Neuordnung der Altersversorgung (1977)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Bad Bramstedt 1977
Bezeichnung:
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


(Veröffentlicht in: „Zur Sache“ Nr. 5, 1977 - Herausgeber: SPD-Landesverband Schleswig-Holstein)


Der Bundesparteitag der SPD im November 1977 in Hamburg beschließt über die Einsetzung einer Kommission zur Neuordnung der gesamten Altersversorgung. Aufgabe dieser Kommission ist es, bis zum Bundesparteitag 1979 Vorschläge für eine umfassende Reform vorzulegen. Die Partei ist über die Arbeit der Kommission laufend zu informieren. Die Kommission besteht aus Vertretern der Bezirke und fünf vom Parteivorstand zu benennenden Fachleuten.

Die Kommission muss bei ihrer Arbeit davon ausgehen,

  • dass sich die Grundwerte Solidarität und Gerechtigkeit im gegenwärtigen System der Altersversorgung nicht mehr deutlich widerspiegeln,
  • dass die Witwer- und Witwenversorgung nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis spätestens 1984 neu geregelt werden muss,
  • dass bei anhaltenden Strukturkrisen die Finanzierung des geltenden Versorgungssystems in der Sozialversicherung gefährdet ist.


Die Kommission soll sich bei ihrer Arbeit an folgenden Zielen orientieren:

  1. Sicherung der Finanzierung bei wirtschaftlicher Rezession;
  2. Überprüfung des Systems der Finanzierung aus Beiträgen beziehungsweise Steuermitteln und Prüfung arbeitsmarktneutraler Finanzierungsmöglichkeiten;
  3. Entbürokratisierung des Verfahrens;
  4. Schaffung einer Mindestversorgung, die über den Leistungen der Sozialhilfe liegt;
  5. Harmonisierung der Altersversorgung im öffentlichen Dienst und zwischen öffentlichem Dienst und gesetzlicher Rentenversicherung beziehungsweise betrieblicher Altersversorgung;
  6. Begrenzung der Altersversorgung aus öffentlichen Mitteln in der Höhe unter Bezugnahme auf das Arbeitseinkommen der letzten fünf Arbeitsjahre;
  7. Verbesserung der Witwenversorgung.