F1: Tiefflüge (1989)

Aus Beschlussdatenbank der SPD Schleswig-Holstein
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Gremium: Landesparteitag
Sitzung: Landesparteitag Timmendorfer Strand 1989
Bezeichnung: F1
Antragsteller: Nicht aufgeführt


Beschluss: Angenommen


Menschen und Natur leiden unter der enormen Tiefflugbelastung von etwa 68 000 Stunden jährlich über unserem dichtbesiedelten Land. Besonders Kranke, Kinder und ältere Menschen werden gesundheitlich stark beeinträchtigt und teilweise sogar dauerhaft geschädigt. Dies ist unzumutbar, unerträglich und auch unnötig. Auch zivile Flugzeuge erzeugen vermeidbaren Lärm.

Große Teile Dithmarschens liegen in einem der sieben Tieffluggebiete, in denen sogar herab bis zu 75 m Höhe geflogen werden darf. Der Lärm ist dort mehr als viermal so laut und um das Vierfache belastender als in den allgemeinen Tieffluggebieten (150 m Mindesthöhe).

Zivile Flugzeuge müssen gefährliche Industrieanlage, wie die in Brunsbüttel, in großer Höhe (deutlich über 300 m Höhe) überfliegen. Militärjets dürfen diese Anlagen noch immer in 150 m Höhe überfliegen. Kernkraftwerke sind durch den Absturz schneller und schwerer Kampfflugzeuge besonders gefährdet. Dennoch dürfen Kernkraftwerke von Militärjets nach wie vor überflogen werden. Dabei spielt die Flughöhe eine untergeordnete Rolle in Bezug auf die Gefährdung.

Weiter haben die Abstürze in jüngster Zeit deutlich gemacht, wie hoch die Gefährdung unserer Bevölkerung tatsächlich ist.

Der SPD-Landesparteitag sieht deshalb einen besonders akuten Handlungsbedarf zur Verhinderung der Belastung und Gefährdung unserer Bürger und fordert deshalb:

  1. Sofortige Abschaffung aller militärischen Tiefflüge über der Bundesrepublik Deutschland einschließlich jener der Alliierten.
  2. Generelles Überflugverbot für Militärflugzeuge und andere Flugzeuge unter 3 000 m Höhe über besonders gefährlichen Industrieanlagen, Fremdenverkehrsorten, Kur- und Heilorten, Brutgebieten von Seevögeln, dichtbesiedeltem Gebiet und Menschenansammlungen.
  3. Wesentlich strengere Lärmemissionsvorschriften für Sport- und zivile Verbindungsflugzeuge, die in niedrigen Höhen unter Sichtflugbedingungen fliegen dürfen.
  4. Erarbeitung eines Verteidigungskonzeptes, das den generellen Verzicht auf Tiefflug endgültig macht.